Moin,
interessantes Projekt, was du da vor hast.
Grundsätzlich wünsche ich der Rechtsabteilung der Renault-Bank viel Erfolg beim Abwehren deiner versuchten Rückabwicklung. Denn wie heisst es so schön: Verträge sind einzuhalten.
Du hast ein Auto für drölftausend Euro finanziert, du hast ein Auto für Drölftausend Euro bekommen, du hast es genutzt wie vorgesehen. Die Renault Bank hat absolut nichts daran zu rütteln, wenn die Freunde von der DUH oder lokale Gerichte dir ein örtlich begrenztes Fahrverbot aufbrummen. Das ist nicht deren Problem, weil der Ort der Fahrzeugnutzung nicht Vertragsbestandteil ist.
Du kannst und darst dein Auto nutzen. Du kannst von Lissabon bis Vladivostok fahren, mit dem Schiff nach Archangel und dann weiter bis New York, um es dann wieder zurück nach Lissabon zu schiffen. Du kannst buchstäblich um die ganze Welt fahren. Nur halt nicht nach Stuttgart, manche Ecken von Hamburg und co.
Annahme: Es gibt plötzlich keinen Treibstoff mehr zu kaufen. Alle Tankstellen sind leer/dürfen/können nicht mehr an dich verkaufen. Auch in diesem Fall wäre eine Rückabwicklung nicht machbar, weil die Versorgung/Verfügbarkeit mit Treibstoff nicht Teil des Vertrages ist. Du hast ein Recht auf das Fahrzeug - nicht auf die Nutzung.
Bei Herstellern, bei denen mittels Chiptuning/Abgasprüfungsoptimierung eine falsche Umweltklasse vorgetäuscht wurde, ist der Sachverhalt ein anderer. Du hats das Fahrzeug nicht so erhalten wie bestellt, weshalb du bei "Mogelautos" auch ein Recht auf Rückabwicklung hattest.
Kurzum: Sorry, you are barking at the wrong tree.