Von Händler über den Tisch gezogen

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Danicia

Türaufmacher
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Hallo Leute, also meine Arbeitskollegin hat sich vor 3 Wochen einen megane cabrio bj 2005 130000tkm Automatik in Düsseldorf angeschaut (kommt aus Kaiserslautern) der Händler konnte keine Probefahrt mit dem Auto machen lassen da keine Schilder da waren .
Letzten Montag konnte sie das Auto dann endlich abholen da sie vorher keine Zulassung bekommen hat wegen corona . Auf dem Heimweg bemerkte sie dann das als erstes die Airbag Lampe anging und kurz darauf das Lämpchen mit dem Werkzeugschlüssel am Dienstag und Mittwoch stand das Auto. Gestern ist sie Richtung Werkstatt unterwegs und dann ging die Warnung,,,Getriebe prüfen " an und kurz darauf ging nur noch bis 3 Gang.
Ich habe den Händler kontaktiert und ihm das erklärt und er meinte so es wäre über die Garantie abzuklären. Er hat damit nichts zu tun . Meine frage jetzt ist , kann sie darauf bestehen bei den ganzen Mängel was ja verdeckte Mängel sind das er das Auto zurück nimmt ?
 
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MCC Felix

MCC Felix

Megane-Kenner
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Das ist eine normale Gewährleistung Geschichte Der Händler muss nachbessern. Das hat nicht mit der Gebrauchtwagen Garantie zu tun.
 
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jminmuc

Türaufmacher
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Hallo,

eigentlich ist das immer das gleiche bei manchen Händlern.

Was Du machen kannst, ist ihm eine Aufforderung mit Frist den Wagen zu reparieren oder zurück zunehmen.
Das ganze schickst Du über eine gerichtliche Zustellung.
Vorteil:
Es ist dokumentiert, was Du ihm geschickt hast.
Einschreiben usw bringen nix, weil er die Annahme verweigern kann oder sagt, dass da nur ein leere Blatt drin war.(z.B.).

Damit weiß er aber auch, dass Du Dich nicht abwimmeln lässt. Das ganze kostet unter 20 Euro und er ist erstmal in Zugzwang. Macht er nix, hast Du bessere Karten kommt es zu einem Verfahren.

Dazwischen gibt es noch das Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren. Aber mal schauen, wie er auf das Schreiben reagiert.

Zustellung per Gerichtsvollzieher | Zimmermann und Manke Rechtsanwälte PartG mbB.
 
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