P
Prinzessin
Megane-Kenner
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Hehe also erstmal Mitch ... der hätte dich gar nicht anhalten dürfen!
Also wenn ne Anzeige kommt gleich mal zu Protokol geben, dass der aufgeblendet hat, scharf einscherte, dich verfolgte und immer wieder versuchte auf sich aufmerksam zu machen... und dann an der Scheibe klopfen geht erstmal gar nicht.
War bestimmt so ein arroganter Rechtsanwalt (sry wenn ich jemandem auf den Schlips trete, aber manche von euch denken sie hätten die Weisheit gepachtet)!
Zur Nötigeung:
Zur Gefährdung muss es nicht kommen! Ziel der Sache ist eine Handlung oder ein Unterlassen durch Gewalt oder Drohung erzwingen zu wollen. Ok du wolltest das er weg fährt. ABER du hattest keine andere Wahl... wenn du mit 200 angebügelt kommst muss der Andere erstmal in den Spiegel gucken und darf nicht einfach ausscheren. Dazu kommt noch die gefahrene Strecke... weniger als 400m ist keine Nötigung! (OLG Hamm hat das glaub ich entschieden). Zudem wie will der das beweisen?
Der kann höchstens ne Halteranzeige machen... und dann kannste immer noch sagen es fährt Hinz und Kunz mit deinem Auto... denn Kennzeichen nicht immer gleich Fahrer
Wärs nen Beamter hätte der sich mit Namen und Dienstgrad vorgestellt
Also entspann dich und sieh den Typen als "Spinner". War bestimmt einer der schon seit "über 30 Jahren den Führerschein hat und seitdem sich nichts vorzuwerfen hat"... die kennt man ja
Grüßle
Prinzessin
Also wenn ne Anzeige kommt gleich mal zu Protokol geben, dass der aufgeblendet hat, scharf einscherte, dich verfolgte und immer wieder versuchte auf sich aufmerksam zu machen... und dann an der Scheibe klopfen geht erstmal gar nicht.
War bestimmt so ein arroganter Rechtsanwalt (sry wenn ich jemandem auf den Schlips trete, aber manche von euch denken sie hätten die Weisheit gepachtet)!
Zur Nötigeung:
Zur Gefährdung muss es nicht kommen! Ziel der Sache ist eine Handlung oder ein Unterlassen durch Gewalt oder Drohung erzwingen zu wollen. Ok du wolltest das er weg fährt. ABER du hattest keine andere Wahl... wenn du mit 200 angebügelt kommst muss der Andere erstmal in den Spiegel gucken und darf nicht einfach ausscheren. Dazu kommt noch die gefahrene Strecke... weniger als 400m ist keine Nötigung! (OLG Hamm hat das glaub ich entschieden). Zudem wie will der das beweisen?
Der kann höchstens ne Halteranzeige machen... und dann kannste immer noch sagen es fährt Hinz und Kunz mit deinem Auto... denn Kennzeichen nicht immer gleich Fahrer
Wärs nen Beamter hätte der sich mit Namen und Dienstgrad vorgestellt
Also entspann dich und sieh den Typen als "Spinner". War bestimmt einer der schon seit "über 30 Jahren den Führerschein hat und seitdem sich nichts vorzuwerfen hat"... die kennt man ja
Grüßle
Prinzessin