Bei den schwarzen Rückleuchten bin ich mir da nicht so sicher. Kannst du mal sagen woher du sie hast?
Eigentlich darf die Rück Lichtanlage nicht schwarz eingefärbt (lasiert) werden.
Aber wie gesagt, sicher bin ich mir nicht. Sicherer wäre wenn du die ABE immer dabei hast trotz E Prüfzeichen. Eigentlich sagt das E Prüfzeichen nur dass es den europäischen Richtlinien entspricht ob aber eine Eintragung noch nötig ist weiß ich nicht.
Hier mal ein kleiner Infoauszug zum Thema E Prüfzeichen:
Das E-Prüfzeichen sagt aus, dass das entsprechende technische Bauteil innerhalb der EU zugelassen ist und nicht extra durch den TÜV (oder vergleichbarem) mittels "TÜV-Gutachten", d.h. Teilegutachten (TGA), in die Fahrzeugpapiere eingetragen, bzw. keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder EG-Betriebserlaubnis (EG-BE) während dem Führen bzw. Fahren des Kfz oder Krads mitgeführt werden muss.
In Deutschland ist das entsprechende Bauteil somit eintragungsfrei, sofern es den Bestimmungen des Paragraphen § 21a StVZO genügt oder von der Herstellerseite für das KFZ oder Krad eine Freigabe bzw. eine sogenannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung" vorliegt.
Hoffe geholfen zu haben
wrbakatze