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Anonymous
Guest
Subraid schrieb:mican0974 schrieb:Nö, ich differenziere nur zwischen StVO und StVZO .....
Und ist der StVO steht nicht drin, dass man eine Kraftfahrzeug welches keine StVZO hat (z.B. durch nicht zugelassene Tagfahrlichter) im öffentlichen Verkehr bewegen darf?!
(Wirklich eine ernst gemeinte Frage)
Nun, bevor die Diskussion hier jetzt abtriftet... ich wollte nur sagen, dass ich es nicht einsehe, den Wegelagerern, die nur für das Stadtsäckel blitzen (und damit meine ich nicht Geschwindiglkeitskontrollen an Unfallschwerpunkten und vor Kindergärten/Schulen/Altersheimen), durch fahrlässige Fahrweise auch noch Geld zu schenken, sondern stattdessen mich einfach an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halte. Und da ich nicht den Anspruch erhebe, ein 150%iger Paragraphenreiter zu sein, gebe ich eben auch zu, die StVZO "in geringem Maße" zu dehnen, ich dem ich - der Himmel möge mir das verzeihen - andere Leuchtmittel verbaue, die ein durchschnittlicher Polizeibeamten so gut wie nie als Verstoß gegen die StVZO erkennen wird. Und wenn doch, würde das höchstens eine Verwarnung geben. Anders sähe es aus, wenn ich illegale Xenon-Nachrüstsets verbaut hätte, die den Gegenverkehr erblinden ließen, oder wenn ich mit 80 km/h in einer Spielstraße unterwegs wäre. Keiner ist 100%ig korrekt unterwegs, aber es kommt doch darauf an, wie schwerwiegend der Verstoß ist, oder?