Ich sehe schon, dass Thema erhitzt die Gemüter.
Das liegt aber sicher daran, dass es noch keine klare Regelung dafür besteht und viel Unwissen und Halbwissen verbreitet ist und wird.
DocHoliday schrieb:
In Einzelfällen sicher nützlich wie bei Ronny, keine Frage. Schätze mal in seinem Fall hat sich die Cam auch schon bezahlt gemacht.
Jap, allein bei der Geschwindigkeitssache hat sie sich schon bezahlt gemacht.
Der Einwand von Sebbel4 ist vollkommen berechtigt. Aber genau da haben diverse Gerichte schon einen Riegel vor geschoben. Genau deswegen ist die Rechtslage auch nicht eindeutig verständlich.
Vor so etwas braucht man aber keine Angst zu haben. Da ich eine Ordnungswiedrigkeit nicht mit einer Aufnahme einer DashCam beweisen darf. Dann mache ich mich strafbar, da das Persönlichkeitsrecht über dem der Ordnungswidrigkeit steht.
Hier muss man klar abgrenzen was eine Ordnungswiedrigkeit ist und was nicht. Denn bei Straftaten greift das nicht, da laut BGH ein Straftäter für die Tat kein Persönlichkeitsrecht hat. Die Straftat steht also über dem Persönlichkeitsrecht.
Also, fährt einer bei Rot über die Ampel, darf ich ihn nicht anzeigen.
Verursacht er dabei einen Unfall und ich bin darin verwickelt, darf die Aufnahme nur als Beweis meiner Unschuld genutzt werden.
Haut er bei dem Unfall ab, begeht also Fahrerflucht, ist es egal ob ich beteiligt bin oder nicht. Die Aufnahme wird als Beweismittel gewertet und darf sogar öffendlich gemacht werden.
Trinomic schrieb:
In solchen Fällen immer eine Gegenanzeige machen wegen dem verletzen des Persönlichkeitsrechts.
Kannste gern versuchen, wird dir aber nichts bringen.
1. Fehlt dir das Beweismittel, da reicht nicht das Vorhandensein der Cam im Auto. Du musst die Aufnahme als Beweismittel vorlegen.
2. Wird das Persönlichkeitsrecht nur dann verletzt, wenn du eindeutig zu identifizieren bist. Dein Kennzeichen reicht dafür nicht aus. Und um dein Gesicht zu erkennen musst du auf 1m rankommen. Und dann hab ich das Recht dich zu Filmen, da du in meinen Persönlichkeitsbereich eindringst.
Trinomic schrieb:
Also Ronny schreibe mal hinten auf die Heckscheibe :" Mein Fahrtweg ist Videoüberwacht".
Nee. Würde eh nichts bringen, da die Kamara nach vorn geht.
Und nun noch was für die Statistik:
Ich wette mit euch, dass ihr es nicht schaft ein ganz normale Fahrt durch die Stadt zu machen, ohne gefilmt zu werden.
Jeder 10. Privat-PKW hat bereits eine DashCam.
Jeder 4. LKW hat eine.
Behördenfahrzeuge und Rettungfahrzeuge sind fast alle mit ner Cam ausgerüstet.
Auch ca. 80% der Taxis haben eine.
Alles mit steigende tendenz.
Also, über die legalität lässt sich sicher noch Seitenweise streiten. Und solang es kein eindeutiges Urteil darüber gibt, werden diese Cams umstritten bleiben. Sie erfreuen sich aber immer mehr beliebtheit. Ein Verbot, wie in Österreich wird es in Deutschland nicht geben. Es wird wohl ehr eine klare Regelung für die Verwendung der Aufnahmen geben. Auch wird es evtl. eine Einschränkung zur Speicherzeit der Aufnahmen geben. Mehr aber auch nicht, da die Lobby schon zu groß ist und der Marktführer ein deutsches Unternehmen ist.
Bin ich denn überhaupt der Einzige hier im Board der eine DashCam hat?