Eintragung für Veränderungen

Diskutiere Eintragung für Veränderungen im Forum Fahrwerk, Räder & Reifen im Bereich Technik - Hallo, hab mal ne blöde Frage. Veränderungen am PKW ( Tieferlegung, Felgen, Bereifung ) müssen ja vom TÜV abgenommen und in den Fahrzeugpapieren...
Marco2007

Marco2007

Megane-Kenner
Beiträge
148
Hallo,
hab mal ne blöde Frage.

Veränderungen am PKW ( Tieferlegung, Felgen, Bereifung ) müssen ja vom TÜV abgenommen und in den Fahrzeugpapieren ( Schein und Brief ) nachgetragen werden.
Mein Fahrzeugbrief liegt allerdings bei der Bank. Kann ich diesen für die Eintragungen von der Bank anfordern oder wie läuft das ? :roll:



LG

Marco
 
krippstone

krippstone

Megane-Profi
Beiträge
4.210
Marco2007 schrieb:
Kann ich diesen für die Eintragungen von der Bank anfordern oder wie läuft das ? :roll:

Genau so funktioniert das.

Wenn der Brief bzw. neudeutsch Zulassungsbescheinigung II bei der Renault Bank liegt, kannst Du Dich an Deinen Händler wenden, der dann das
Dokument für Dich anfordert. Selbstverständlich ist dieser Service kostenpflichtig ... ca. 15,- Euro kannst Du für diese Dienstleistung einplanen.

Gruß krippstone
 
A

Anonymous

Guest
Keep cool .... 8)

Bei banalen Veränderungen wie "tiefer oder breiter" bekommst du bei der Abnahme, bei der du lediglich den Schein brauchst, auf der erfolgten Abnahme vermerkt :

" Bei Gelegenheit Eintragung in die Fahrzeugpapiere " ....bei Gelegenheit , kein Zeitzwang, keine Frist , also locker bleiben.

Ich fahre mit so was schon 2 Jahre :kiff: , nicht wegen der Bank, aber rein aus Prinzip, aus Protest ggü. dem dt. Bürokratentum . Und keiner kann dir was . Hatte ich etwa schon Gelegenheit ? :kiff:

Bei meiner Gasanlagenabnahme im Dai , danach musste ich unverzüglich zur Zulassung, zur Änderung der Papiere , das war auch eine erweiterte Abnahme nach § 19.3 .

Heiko
 
wrbakatze

wrbakatze

Megane-Profi
Beiträge
3.531
Dieselpapst schrieb:
Keep cool .... 8)
Bei banalen Veränderungen wie "tiefer oder breiter" bekommst du bei der Abnahme, bei der du lediglich den Schein brauchst, auf der erfolgten Abnahme vermerkt :
" Bei Gelegenheit Eintragung in die Fahrzeugpapiere " ....bei Gelegenheit , kein Zeitzwang, keine Frist , also locker bleiben.
Heiko

Genau, hab so ein Schreiben der GTÜ (Spurverbreiterung) auch nur bei meinem Schein beiliegend. Ein Übertrag in den Brief ist wie mir der Herr der GTÜ sagte eigentlich nicht notwendig. Hauptsache du hast das Schreiben der Abnahme immer an Board.

wrbakatze
 
Ray_Doyle

Ray_Doyle

Megane-Profi
Beiträge
2.619
Kann ich auch bestätigen, war bei den Alurädern des Carisma auch so....da lag zwar kein Schein bei der Bank, aber ich hatte auch keinen Bock. Bei der Abmeldung vorm Verkauf wurde es dann automatisch mit eingetragen und hat auch nix extra gekostet....
 
A

Anonymous

Guest
Jo, schließe mich meinen Vorrednern an und liste es hier mal auf :

Im Besten Fall ABE , siehe ori. Renault Tieferlegung OHNE weitere Änderungen , das heißt NULL Abnahme,nur Mitführen.

Dann der Fall Felgen mit ABE, bspw. meine 7,5x16 Ronal mit SERIENreifen (205er) wenn bereits eingetragene , originale Reifen verwendet werden , dito, NULL Abnahme, aber Achtung, nicht jede Felge hat eine ABE vom Hersteller .

ABER NICHT tiefer mit ABE und Felgen mit ABE ZUSAMMEN , dann einfache Abnahme bei GTÜ, TÜV, Dekra . In diesem Fall bekommt man die Bestätigung der techn. Änderung dann mit dem Zusatz " Bei Gelegenheit..."

Reifengrößen-Eintrag/Änderung ist immer mit Abnahme verbunden , dann auch hier " Bei Gelegenheit " .

Natürlich so was immer mitführen !


Nochmals Achtung wegen 2x ABE (Felgen, Tiefer), siehe oben, da hebelt die Eine die Andere aus und ab zum Tüv !!

In jedem Fall immer zwischen Gutachten und ABE unterscheiden und den "Beipackzettel" zu den Felgen,Federn, etc.. GENAU (möglichst vor dem Kauf ) durchlesen . (Bspw. gibt es meine Felgengröße von anderen Herstellern auch, aber ohne ABE )

Alle Mann kapiert ?

Heiko

PS: Mein Tip: Gerade eine Tieferlegung NIE in die Papiere schreiben lassen, dann müssen die Fahrzeugpapiere bei Rückrüstung/Verkauf mit ori. Federn korrigiert werden , natürlich bei vorheriger Abnahme und den damit verbunden Kosten ....
Rüstet man zurück dann kann man die ehemalige Abnahme einfach aufs Klo legen und gut .
 
Marco2007

Marco2007

Megane-Kenner
Threadstarter
Beiträge
148
Hallo,

vielen Dank für eure Beiträge.
habe gedacht, dass die Papiere bei evtl. Eintragungen mit zum TÜV genommen werden müssten.
Dem ist ja nicht so. Schein genügt.

Nochmals vielen Dank



Gruss

Marco
 
krippstone

krippstone

Megane-Profi
Beiträge
4.210
War für mich um 4:56 doch zu früh bzw. zu spät :roll:

Ich bin da von meiner Konstellation ausgegangen und da hatte ich eine Abnahme nach § 19 (2) StVZO = Einzelabnahme ... und die muss in die Papiere eingetragen werden.

Eine Anbauprüfung nach § 19(3) StVZO hatte ich beim Vorgänger ... da gab´s zwei Zettel von der Dekra, einmal nur die Tieferlegung und eine zweite für die Tieferlegung plus 18" Bereifung ... die musste nur im Fahrzeug mitgeführt werden.

Gruß krippstone
 
krippstone

krippstone

Megane-Profi
Beiträge
4.210
Es lag an der Spurverbreiterung (16mm pro Seite).

Gemäß Gutachten war maximal geprüft: 6,5 x 16 ET 49 mit 205/50 R 17 ... das passte nicht zu meiner 8 x 17 ET 35 mit 225/45 R 17 zzgl. 30 mm Tieferlegung

Somit habe ich an der HA jetzt netto ET 19 ... da war nach 19 (3) nix zu machen.

Der DEKRA Mensch wollte das gar nicht abnehmen, kam mir mit den Worten "... überzeugen Sie mich" ... beim TÜV ging es dann problemlos.
 
A

Anonymous

Guest
Jaaa, wenn das soooo ist . :shock:

ET19 , ja, dann ist alles klar . Seit wann bist SO breit unterwegs ?

Heiko
 
Thema: Eintragung für Veränderungen

Ähnliche Themen

Oben