Ihr solltet nur ein was nicht durcheinander werfen, Garantie und Gewährleistung. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und Gewährleistung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Sache. Was die Garantiesachen angeht, das stimmt, das kannst du überall machen lassen. Möchtest du dich jedoch auf die gesetzliche Gewährleistung berufen (Wandlung/Preisnachlass), dann stehen dem Händler (wo du das Auto gekauft hast) 2 Nachbesserungsversuche zu, er kann ja auch schließlich nix dafür, das der andere Händler das verbockt hat. Wie gesagt, ich würde mich jetzt direkt an Renault Deutschland wenden und denen die Situtaion schildern. Gleichzeitig würde ich auch mit deinem Händler (wo du das Auto her hast) in Kontakt treten, um mit ihm zu klären, was er dir vorschlagen kann. Am Ende des Tages ist dein Händler, wo du das Auto gekauft hast dein erster ASP bezüglich deiner Probleme und sollte sich auch um eine Lösung kümmern.