daishi
Megane-Fahrer
- Beiträge
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Hi folks,
ich hab ne Frage an diejenigen, die sich damit auskennen..
Ich hab auf meinem Meggi ja zZ Spurplatten verbaut (wurden zusammen mit den SK-Federn und original Sommerberäderung eingetragen). Da die Federn mittlerweile schon wieder rausgeflogen sind, ich mir nun aber H&R-Federn geholt habe, wollte ich fragen, ob ich die Federn auch mit den Winterrädern eintragen lassen kann, die ja ne ABE haben...
Meine Freundin hat ein KW-Fahrwerk verbaut und sich ihre 18" eintragen lassen, auf meine Frage wies mit Spurplatten hinten aussehen würde sagte mir der TÜVer, dass es dann auf jeden in den Fahrzeugbrief eingetragen werden muss... Tieferlegung und Räder könnte man noch so machen, bzw wie bei mir Tieferlegung und Spurplatten (sinngemäß auch Räder und Spurplatten). Alle drei susammen muss auf jeden in den Brief...
Jetzt weis ich aber nicht, wies mit meinen Winteralus aussieht - mit ABE muss ja nichts eingetragen werden.. verhält es sich nu so wie wenn das Originalfelgen sind?
Oder sollte ich zur Eintragung die Spurplatten abschrauben (Räder müssen zum Einbau der Federn eh runter)??
Wie schauts da überhaupt rechtlich aus - auch im Falle eines Unfalls meinerseits? Gurk ich gerade ohne Versicherungsschutz rum?!?!?!?
Grüße
Sebastian
ich hab ne Frage an diejenigen, die sich damit auskennen..
Ich hab auf meinem Meggi ja zZ Spurplatten verbaut (wurden zusammen mit den SK-Federn und original Sommerberäderung eingetragen). Da die Federn mittlerweile schon wieder rausgeflogen sind, ich mir nun aber H&R-Federn geholt habe, wollte ich fragen, ob ich die Federn auch mit den Winterrädern eintragen lassen kann, die ja ne ABE haben...
Meine Freundin hat ein KW-Fahrwerk verbaut und sich ihre 18" eintragen lassen, auf meine Frage wies mit Spurplatten hinten aussehen würde sagte mir der TÜVer, dass es dann auf jeden in den Fahrzeugbrief eingetragen werden muss... Tieferlegung und Räder könnte man noch so machen, bzw wie bei mir Tieferlegung und Spurplatten (sinngemäß auch Räder und Spurplatten). Alle drei susammen muss auf jeden in den Brief...
Jetzt weis ich aber nicht, wies mit meinen Winteralus aussieht - mit ABE muss ja nichts eingetragen werden.. verhält es sich nu so wie wenn das Originalfelgen sind?
Oder sollte ich zur Eintragung die Spurplatten abschrauben (Räder müssen zum Einbau der Federn eh runter)??
Wie schauts da überhaupt rechtlich aus - auch im Falle eines Unfalls meinerseits? Gurk ich gerade ohne Versicherungsschutz rum?!?!?!?
Grüße
Sebastian