Im Werk oder auf dem Transport nachlackiert - Wertverlust

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Devil-D

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Megane-Fahrer
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Hallo,

folgendes habe ich gerade mal an Renault geschrieben, da ich wirklich sehr sauer bin und wollte wissen, ob ihr auch schon mal derartiges gehört habt:

Guten Morgen,

ich bin entsetzt, maßlos wütend auf Renault und schwer enttäuscht!

Ich hatte bisher zwei Megane Grandtours - jetzt wollte ich meinen aktuellen (Baujahr 2010) verkaufen und war bei einem großen Händler einer anderen Marke.

Dort teilte man mir mit, dass mein Auto ein Unfallauto sei - zumindest ist der linke Kotflügel und die linke Tür lackiert worden! Konnte man mit dem Prüfgerät für die Lackdichte sowie einer Sichtprüfung mit Scheinwerfern feststellen!

Ende vom Lied: 500,- Abzug vom Gebrauchtwagenpreis, da er jetzt als Unfallwagen gilt, denn der Verkäufer glaubt mir zwar, dass ich keinen Unfall hatte und nicht nachlackiert ließ, muss sich aber absichern und dem neuen Käufer mitteilen, dass hier eine Lackierung stattgefunden hat, ggf. aufgrund einer Beschädigung!

Und ich stand ziemlich blöd dar als Lügner, tolles Gefühl, danke dafür.

Habe daraufhin meinen Händler, den ich seit Jahren kenne, angerufen und nachgefragt, wie das sein kann, da der Wagen für mich bestellt wurde und ich Erstbesitzer bin.

Ihm war nicht bekannt, dass etwas lackiert worden wäre. ABER: er hatte Einzelfälle, wo NACHTRÄGLICH bekannt wurde, dass es im Werk oder auf dem Transport zu einer Beschädigung gekommen war und diese lackiert wurde (er selber hatte auch eine Fall, wo die Tür eines fabrikneuen Lagunas eine minimal andere Farbe aufwies - was erst bei Sonnenschein auffiel). Er könne auch den Händler verstehen, dass sich dieser absichern will, aber ein Gutachter würde sicherlich feststellen, dass keine Teile getauscht wurden.

HALLO? Ein Gutachter? Geht es noch? Wer schaltet für einen 4 1/2 Jahre alten Wagen einen Gutachter ein, wenn man keine Anlass dazu im Vorfeld sieht? Und was, wenn dieser nichts bestätigen kann?

Und noch schlimmer: Beinahe hätte ich den Wagen als unfallfrei privat verkauft. Wenn dann der Käufer zB bei einer Inspektion mitgeteilt bekommen hätte, dass der Wagen vermutlich einen Unfall hatte, da die Lackdichte und Farbe nicht mit dem Rest übereinstimmt, hätten wir uns garantiert vor Gericht getroffen!!!!

Dasselbe gilt natürlich auch für einen Ankauf beim Händler, der dies nicht sofort entdeckt!

Mich macht weniger die Lackierung wütend, sondern dass man den ausliefernden Händler nicht informiert! Und dann beim Preis etwas nachlässt. Damit tut sich Renault keinen Gefallen, für mich war es das mit dieser Marke!

Und ich werde, da ich rechtsschutzversichert bin, wohl einen Anwalt bitten, sich der Sache anzunehmen. Denn 500,- Euro sind kein kleiner Betrag und dann können wir ja im Gerichtsverfahren den besagten Gutachter einschalten und werden sehen, was passiert!
 
B

BMGT911

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Ziemlich Sachlich und gleich beim ersten Nachfragen mit einem Anwalt gedroht...

Problem Aussage gegen Aussage... Wenn Renault nachlackieren nicht in ihrem System festhält dann wirst du nichts beweisen können, denn du kannst das genauso gewesen sein und jetzt blöd stellen.
Ich weiß, ist ne scheiß Situation und ich kann deine Wut mehr als nachvollziehen, aber was ist denn wenn die Beschädigung anderswo aufgetreten ist, vllt bei einer längeren Inspektion? Und damit wollte jemand etwas vertuschen....

Aber ich würde auch mal sehen, das ich das Fahrzeug zur Dekra schaffe und dort nochmal nachfrage die nehmen sich meist die Zeit und manchmal wollen die auch nichts dafür haben. Eine Nachlackierung macht den Wagen übrigens noch lange nicht zum Unfallwagen.

Ich würde auch mal den befreundeten Händler aufsuchen und sachlich bei ihm das ganze nochmal anschauen...
 
RonnyTCE

RonnyTCE

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Beruhig dich erstmal ein bischen.

Nur weil irgendwann mal was Nachlackiert wurde, hast du keinen Unfallwagen. Selbst wenn die Tür oder der Kotflügel getauscht wurden, ist das kein Unfallwagen.

Ein Unfallwagen ist es erst, wenn tragende Teil welche verschweißt sind getauscht bzw. gerichtet wurden.

Ich hab gestern erst nen Unfall gehabt. Stoßstange muss neu, Scheinwerfer usw. auch. Schaden grob geschätzt 2500-3000€. Mein Auto zählt aber trotzdem nicht als Unfallwagen, da keine tragenden Teile beschädigt wurden. Ich bekomme also von der Versicherung auch keinen Wertverlust, mein Auto zählt weiter als Unfallfrei und so kann er auch verkauft werden.

Den Händler dem du das Auto verkaufen möchtest, würde ich eiskalt die Pistole auf die Brust setzten. Dein Auto ist kein Unfallwagen, selbst wenn da mal was Nachlackiert wurde. Somit darf er dir auch nichts abziehen. Also entweder er zahlt dir den vollen Preis, oder du kaufts dein neues Auto halt woanders, Punkt. Was meinst du wie schnell der einlenkt. Sehe es doch ständig bei uns im Autohaus.

Zum angeblichen Schaden selbst.
Es kommt leider öfter vor als man denkt, dass ein Neuwagen bereits nachlackiert wurde. Ich bin auch betroffen.
Passiert es bei Renault, ist dieses auch offiziel in der Fahrzeughistory vermerkt und im Auto liegt ein orangener Zettel mit Schadensbeschreibung, zwar in Spanisch, aber mit Skitze. Dem Käufer muss dieses laut Renault mitgeteilt werden inkl. entsprechender Entschuldigung in Form einen Gutscheins. Das ist aber sehr selten.
Meist passiert auf dem Transportweg etwas. Und die Speditionen melden sowas nicht und vertuschen sowas gern. Hat den Hintergrund, dass Sie den Vertrag nicht verleiren wollen. Viele der Speditionen haben eine eigene Werkstatt, nur für sowas. Kommt sowas erst Jahre spätter raus, ist es sehr schwer dies nachzuweisen und evtl. Schadensersatz zu bekommen. Weil du musst nachweisen das dort nie etwas repariert wurde. Und das kannst du nicht.
In dem Autohaus wo ich jetzt arbeite, machen wir zur Zeit bei jedem Neuwagen ein Lackdickenmessung, weil sich Reklamationen gehäuft hatten. Bei Nissan 3 von 10 nachlackiert, Honda nur 1 von 10 und bei Citroen jeder zweite. Und die Hersteller wissen nichts davon und dürfen am Ende die Reklamation bezahlen.

Bei mir wurde an der Stoßstange vorn die rechte Ecke beilackiert. Ich wunderte mich immer warum die rechte Ecke farblich nicht passt aber die linke schon. Reklamierte das bei Renault (damahls war ich noch dort) und die konnte es sich auch nicht erklären. Wenn im Werk bei der Lackierung gefuscht wurde müsste es beidseitig sein. Als sollte ich ne Lackdickenmessung machen und siehe da, rechts wurde nachlackiert. Renault verwies dann gleich an die Spedition, die sich erst wehrten, aber am ende nach einigen Anwaltsschreiben doch einlenkten und den Schaden zugaben. Es wurde ein anderes Auto tuschiert, nur leichte Kratzer. Schadensersatz zu bekommen war nahezu aussichtslos, da es ein geringer Schaden war. Die Spedition rückte aber nen Tankgutschein raus.
 
A

Anonymous

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AW: Im Werk oder auf dem Transport nachlackiert - Wertverlus

Und diese Geschichte mit dem Lack gibt es nicht nur bei Renault.
Hat aber Ronny eben schon geschrieben. ;-)
 
Multi-Fanfare

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VW lackiert auch nach und es ist deshalb kein Unfallwagen.
Schäden die durch leichte Parkrempler passieren, also Schäden wie abgerissene Spiegel, geringfügige Deformationen, kleinere Karosserie- oder Lackschäden werden als Bagatellschaden bezeichnet und müssen nicht mit angegeben werden.

Als Unfallwagen muss ein Fahrzeug erst betitelt werden, wenn ein Blechschaden an der Karosserie, oder Fahrzeugchassi vorliegt.

Bei einem Auffahrunfall mit beschädigter Stoßstange wird es komplizierter. In der Regel kann man davon ausgehen, dass ein Stoßfänger der sich ohne Probleme reparieren lässt, nicht ein Fahrzeug zu einem Unfallwagen machen. Sollte allerdings Stoßfänger, Motorhaube, Kotflügel getauscht werden, ist es juristisch gesehen ein Unfallwagen und muss somit im Kaufvertrag angegeben werden.

Als Unfallwagen muss auch ein Fahrzeug angegeben werden wenn große Kratzer über die gesamte Fahrzeuglänge durch Lackierarbeiten ausgebessert wurden.

[spoil]Das OLG Köln (Urt. v. 11.06.1975 – 2 U 31/74) hat sich zu der Frage, wann ein Fahrzeug unfallfrei ist, wie folgt geäußert:

„Der Begriff ‚Unfallfreiheit‘ oder ‚unfallfrei‘ wird im Kraftfahrzeughandel einheitlich verwendet. Er besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blechschäden und ‚Schönheitsfehler‘ aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausklammert.“

Auf diese Definition greifen die Gerichte – zumindest der Sache nach – auch heute noch zurück http://autokaufrecht.info/faq/unfallfrei/[/spoil]
 
Devil-D

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Danke für eure Antworten.

Also P&A ist nicht bekannt, dass Renault beispielsweise einen Zettel hinterläßt.

Und ja - ich bin in der Beweispflicht - es gibt aber auch Möglichkeiten, dass fair zu behandeln seitens Renault.

Und nein, ich kann den Händler bzw. Ankäufer verstehen - wer sagt denn, dass ich die Wahrheit sage? Oder dass nicht (ohne mein Wissen, da ja auch lackiert wurde, ohne es zu mitzuteilen) auch Teile getauscht wurden? Und spätestens dann wird es schwierig, den Wagen nicht als Unfallwagen zu deklarieren.

Und insofern muss der Ankäufer beim Wiederverkauf etwas angeben und kann damit nicht den Preis ansetzen, der sonst gezahlt werden würde.

PS: Kotflügel und komplette Tür ist schon ein relativ großer Bereich...
 
D

Der_Roman

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Hallo und Servus,

ich kann Deinen Frust schon verstehen. Aber für mich hat es auch den Anschein, dass Dein Händler da bissl Kasse machen will.

Ob ein Kotflügel getauscht wurde sieht man immer. Bei ner Tür ist das schwieriger, aber bei nem Kotflügel sieht man das an den Schrauben der Kotflügel. Denn die Schrauben lassen sich nicht lösen, ohne den Lack der auf den Schrauben ist zu "beschädigen" und das bekommt kein Lackierer in nem vertretbaren Zeitrahmen hin, dass man DAS nicht sieht.
Wenn Renault getauscht hätte im Werk, dann würdest Du das auch nicht sehen, allerdings wäre es dann irgendwo hinterlegt (meiner Meinung nach).

Deshalb gehe ich jetzt mal einfach davon aus, dass ein Bagatellschaden nachlackiert wurde. Und ein Autohändler kann das definitiv genau sehen, wie viel da war. Und da dann Geld abzuziehen finde ich persönlich schonmal ziemlich frech. Denn DAS hat mit einem Unfallwagen absolut null zu tun. Selbst wenn Teile getauscht wurden muss meines Wissens nach die Schadenshöhe irgendnen prozentualen Wert übersteigen um juristisch gesehen als Unfallwagen zu gelten.

Und jetzt mal ganz ehrlich:
Das glaubt doch kein Mensch dieser Welt, dass der Händler das auf den Zettel des Autos schreibt: Unfallwagen da nachlackiert.

Meiner Meinung nach kann ja theoretisch (jetzt nicht in Deinem Fall) das Gegenteil auftreten. Meinem ex- Megane 3 Grandtour wurde die komplette Haube nachlackiert, weil so ein sauviech :shoot: auf den Lack gemeiert hat und dadurch der Lack aufgeplatzt war. Damit habe ich was für den WertERHALT getan.

Ich würde da bissl vorsichtiger gegenüber dem Händler werden. Trotz alledem kann ich natürlich Deinen Ärger verstehen.

Freundliche Grüße,

Roman

P.S.: Wer sagt eigentlich, dass der Wagen nicht sogar in der Werkstatt mal angeeckt wurde? Beim T5 eines Freundes klappte der Rückgabetermin vom Kundendienst plötzlich nicht mehr. Er hat dann aus Jux nen spontanbesuch gemacht und huch, rechte Seite eingedrückt und zerkratzt. Das wäre schöööööön unter den Teppich gekehrt worden. Da war mal Rock´n´Roll angesagt!!!
 
Multi-Fanfare

Multi-Fanfare

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http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/355390/
In diesem Fall hat ein Gericht gesagt dass das Nachlackieren eines Neuwagen nicht als Unfall gilt.
Nach Ansicht des OLG Hamm liegen Gründe für einen Rücktritt vom Kaufvertrag nicht vor. Ein Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB liege nur dann vor, wenn die Behebung des Transportschadens nicht fachgerecht ausgeführt worden ist. Die Beschädigung beim Transport allein begründe noch keinen Sachmangel. Es handele sich nicht um eine Unfallbeschädigung, die einen Sachmangel gem. § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB begründen würde. Von diesen offenbarungspflichtigen Unfallschäden seien geringfügige Lackschäden abzugrenzen.
Das OLG Hamm war darüber hinaus der Ansicht, durch den reparierten Lackschaden habe das Fahrzeug die Eigenschaft der Fabrikneuheit nicht verloren, so dass auch hieraus eine Mangelhaftigkeit nicht zu begründen sei. „Fabrikneu“ bedeutet dagegen nicht fehlerfrei
Für die Autohaus-Praxis verdeutlicht das OLG-Urteil im Umkehrschluss, dass ein als Neuwagen verkaufter Pkw, der einen nicht ganz unerheblichen Lackschaden erleidet, nicht mehr fabrikneu ist. Dies gilt auch, wenn die Schäden vor Übergabe durch Nachlackierung ausgebessert wurden. Anderes gilt jedoch bei geringfügigen Lackschäden, wenn diese fachgerecht beseitigt wurden.
wenn dein Händler jetzt behauptet, beweisen kann er es nicht , dasss dein megane ein Unfallwagen sei, dann handelt er falsch.
 
TalbotMatra

TalbotMatra

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Eine fachgerecht durchgeführte Nachlackierung, ohne dass ein Unfallschafen vorliegt, gilt weder als Garantiefall noch als Sachmangel. Den Ärger vor Gericht kannst du dir sparen!

Ciao
Lars
 
feisalsbrother

feisalsbrother

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Das es kein Unfall-Schaden ist, haben jetzt schon Mehrere geschrieben, doch was ist beim Privatverkauf, wenn der Interessent ein Lackprüfgerät mitbringt???
Wem glaubt ihr mehr, dem Verkäufer, oder dem Prüfgerät?

Von daher sind das berechtigte Zweifel, bei denen ich auch "alle Hebel in Bewegung setzen" würde.

Gruss Uli
 
A

Anonymous

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AW: Im Werk oder auf dem Transport nachlackiert - Wertverlus

Den Ärger mal aussen vorgelassen, aber für einen Gebrauchten jetzt wegen 500 Euro weniger die man beim Verkauf bekommen würde, soviel loszutreten.

Ganz ehrlich, wenn das Autohaus ihn nicht will für genannten Preis, setz ich mich ins Auto und fahr zum nächsten.

Warst Du bei der Prüfung mit dem Schichtdickenmessgerät dabei? Wer sagt das das Messgerät nicht falsch kalibriert ist?
Daran mal gedacht?
Oder bei der ominösen Anleuchtung des Lacks warst Du da dabei?
 
D

Der_Roman

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feisalsbrother schrieb:
Das es kein Unfall-Schaden ist, haben jetzt schon Mehrere geschrieben, doch was ist beim Privatverkauf, wenn der Interessent ein Lackprüfgerät mitbringt???
Wem glaubt ihr mehr, dem Verkäufer, oder dem Prüfgerät?

Von daher sind das berechtigte Zweifel, bei denen ich auch "alle Hebel in Bewegung setzen" würde.

Gruss Uli


Wenn der Interessent ein Prüfgerät mitbringt und der Dir dann Deine ehrliche Aussage nicht glaubt (die wie gestern geschrieben zumindest am Kotflügel auch halbwegs gut nachprüfbar ist), dann schick den so oder so heim. Denn dann ist der so oder so auf nix anderes aus als nörgeln um den Preis zu drücken. Ganz einfach. Und dann "findet" der noch ganz andere tolle Dinge und will Dich garantiert um mehr als die 500 euro drücken. So ist zumindest meine Erfahrung.


Cruexi schrieb:
Den Ärger mal aussen vorgelassen, aber für einen Gebrauchten jetzt wegen 500 Euro weniger die man beim Verkauf bekommen würde, soviel loszutreten.

Ganz ehrlich, wenn das Autohaus ihn nicht will für genannten Preis, setz ich mich ins Auto und fahr zum nächsten.

Sehe ich im Prinzip auch so. Ich persönlich würde allein schon deshalb zum nächsten Autohaus fahren, weil die 500-Euro-abzieh-Nummer bei sowas für meine Begriffe kein seriöses Geschäftsgebahren ist.
Das hätte mein Händler mal bei meiner Motorhaube probieren sollen... Dem hätt ich ja gaaaaaaaaaanz bestimmt noch Geld für´s nächste auto ins Haus getragen, ja siiiiiiiiiiiiiiiicher :fool: (der smilie ist nicht auf feisalsbrother bezogen, sondern auf die hypothetisch geschilderte Situation)

Viele Grüße,

Roman
 
M

Macklemore

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Ich hatte bei meinem alten M3 Grandtour mal nen Schaden an Tür und Kotflügel - Tür ausgetauscht und Kotflügel gespachtel+lackiert.
Als ich ihn dann in Zahlung gab, hab ich das brav angegeben beim Händler und fragte dann auch was er denn jetzt abziehen würde bei der Ankaufsumme.
Daraufhin meinte er, dass er gar nichts abzieht, da es keine tragenden Teile sind und es fachmännisch instand gesetzt wurde!

Deswegen teile ich die Meinung der anderen -> Ab ins nächste Autohaus :drive:

Gruß der Mackle
 
A

Anonymous

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AW: Im Werk oder auf dem Transport nachlackiert - Wertverlus

Unsere Meinungen scheinen doch eh egal zu sein, er äussert sich ja auch nicht mehr zum Thema.
Fragt man sich nur was er damit bezwecken wollte, da er ja eh vor hat die Automarke zu wechseln.
 
M

Macklemore

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Re: AW: Im Werk oder auf dem Transport nachlackiert - Wertverlus

Cruexi schrieb:
Fragt man sich nur was er damit bezwecken wollte, da er ja eh vor hat die Automarke zu wechseln.

Denke auch nicht das Renault sich da groß drum kümmern wird - der Kunde ist ja weg - wäre auch ohne diesen, nennen wir es mal, Vorfall weg gewesen. Also von daher^^

Gruß der Mackle
 
Thema: Im Werk oder auf dem Transport nachlackiert - Wertverlust
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