Re: Schlüsselkarte programmierbar ??
Hallo,
ich weiß es zwar nicht, aber ich vermute jetzt mal, dass das nicht ohne weiteres machbar sein wird. Zumal das ja nicht in der "Karte", viel mehr im BordComputer/Steuergerät bzw. genauer im CAN-BUS?! programmiert werden muss, welche Aktion auf das Signal "Licht an" von der Schlüsselkarte erfolgen soll.
Ob es nun möglich ist, statt Abblendlicht das Standlicht und NSW zu aktivieren kann imho nur Renault beantworten.
Aber wieso sollte man das wollen, NSW zu aktivieren? "Nur" weil es "besser" aussieht?!
Du bist bestimmt so einer, der auch immer mit NSW eingeschaltet durch die Gegend fährt, auch wenn kein Nebel ist, oder?
Dazu gibt es afaik sogar eine Regelung in der STVO. Moment...
STVO-Auszug
§17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.
(2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Kurzum: bei Dämmerung/Dunkelheit, aber auch bei REGEN oder starker Bewölkung MUSS mit Licht gefahren werden. Es gibt hier viele, die bei Regen und eingeschränkter Sicht ohne Licht fahren und deswegen (dunkles Fahrzeug) von anderen später wahrgenommen werden können. Die meisten sind dann auch noch so "beratungsresistent", dass sie trotz "aufblenden" anderer Verkehrsteilnehmer bzw. mehrheitlicher Autos mit eingeschaltetem Licht ihr Licht nicht einschalten - nach dem Motto "was wollen die, es ist doch Tag".
Alternativ kann bei Regen am Tag auch Standlicht
und Nebelscheinwerfer (NSW) eingeschaltet sein. Allein mit STANDLICHT zu fahren ist jedoch nicht zulässig - da gibt's auch immer wieder Experten, die so fahren
.
Die Nebelschlussleuchte (NSL) darf nur bei Sicht unter 50m (durch Nebel bedingt!) eingeschaltet werden, wobei die Geschwindigkeit anzupassen ist, afaik auf maximal 50 km/h. Hierzu gibt es Quellen im Netz, ich habe jedoch keine STVO-Regelung gefunden, nur Empfehlungen.
Vielleicht kann man hierzu ein eigenes Thema eröffnen?