michael w.
Megane-Fahrer
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Hallo zusammen,
ich hatte vorhin einen Besuch bei einer Mainzer Dekra Niederlassung zwecks Eintragung der
meiner neuen Motec Pantera 8,5x18 ET40 Felgen mit 225/40 R18 Bereifung. Gleichzeitig
sollten auch die H&R Federn eingetragen werden, welche ja viele hier in ihrem Wagen
ebenfalls verbaut haben.
Nach Durchsicht des TÜV Rheinland Teilegutachtens fragte mich der Sachverständige, ob
ich auch alle im Felgengutachten aufgeführten Karosseriearbeiten habe durchführen lassen.
Ich verneinte und verwies auch auf die Aussage des Fachhändlers, welche den Umbau vorgenommen
hatte, dass div. geforderte Umbauten im Gutachten nur zur Sichertheit des Herstellers drin
stehen aber nicht zwingend sind, wenn noch genügend Raum im Radkasten vorhanden ist.
Er erwiderte, " wenn derjenige, der das Tüv Gutachten erstellt hat es darin auch fordert, dann
muss es auch gemacht werden. Sie können wiederkommen, wenn sie dies umgesetzt haben".
Bei meinen Felgen wird im Gutachten folgendes gefordert:
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
+
An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Ich habe aufmerksam hier den Felgenthread verfolgt, da wurden laut Aussage der div. User sogar
bei 19" Felgen mit 235/...keine Karosseriearbeiten vorgenommen und im Kfz.-Schein eingetragen
obwohl die o.g. Umbaumassnahem ebenfalls im Gutachten/ABE stehen.
Ich bin nun ziemlich niedergeschlagen weil ich nicht weiß was nun richtig ist. Eure Angaben im
Felgenthread oder hat der Dekra Ing. mit seinen Ausführungen recht?
Bringt ein Versuch bei einer TÜV Stelle etwas , in der Hoffnung, dass die es dort eintragen oder
muss ich nun wirklich die o.g. Auflagen erfüllen?
Ratlose Grüße
Micha
ich hatte vorhin einen Besuch bei einer Mainzer Dekra Niederlassung zwecks Eintragung der
meiner neuen Motec Pantera 8,5x18 ET40 Felgen mit 225/40 R18 Bereifung. Gleichzeitig
sollten auch die H&R Federn eingetragen werden, welche ja viele hier in ihrem Wagen
ebenfalls verbaut haben.
Nach Durchsicht des TÜV Rheinland Teilegutachtens fragte mich der Sachverständige, ob
ich auch alle im Felgengutachten aufgeführten Karosseriearbeiten habe durchführen lassen.
Ich verneinte und verwies auch auf die Aussage des Fachhändlers, welche den Umbau vorgenommen
hatte, dass div. geforderte Umbauten im Gutachten nur zur Sichertheit des Herstellers drin
stehen aber nicht zwingend sind, wenn noch genügend Raum im Radkasten vorhanden ist.
Er erwiderte, " wenn derjenige, der das Tüv Gutachten erstellt hat es darin auch fordert, dann
muss es auch gemacht werden. Sie können wiederkommen, wenn sie dies umgesetzt haben".
Bei meinen Felgen wird im Gutachten folgendes gefordert:
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
+
An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Ich habe aufmerksam hier den Felgenthread verfolgt, da wurden laut Aussage der div. User sogar
bei 19" Felgen mit 235/...keine Karosseriearbeiten vorgenommen und im Kfz.-Schein eingetragen
obwohl die o.g. Umbaumassnahem ebenfalls im Gutachten/ABE stehen.
Ich bin nun ziemlich niedergeschlagen weil ich nicht weiß was nun richtig ist. Eure Angaben im
Felgenthread oder hat der Dekra Ing. mit seinen Ausführungen recht?
Bringt ein Versuch bei einer TÜV Stelle etwas , in der Hoffnung, dass die es dort eintragen oder
muss ich nun wirklich die o.g. Auflagen erfüllen?
Ratlose Grüße
Micha