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Anonymous
Guest
CrazyChris schrieb:Ich meine auch mal gehört zu haben dass du im Falle einer Notbremsung wegen Wild auf der Bahn nicht schuld bist wenn dir jemand hinten rein kracht, denn der absolute Leitsatz im Straßenverkehr heißt ja ``Fahren auf Sicht´´. Dein Hintermann muss also immer soviel abstand halten um noch reagieren zu können.
So stimmt das nicht ganz. Ich meine mich erinnern zu können, Fahrschule ist zwar schon gut 10 Jahre her, dass man für Tiere unter Schäferhundgröße keine Notbremsungen machen darf. Das heißt, wenn man den Fasan rettet und der Hintermann reinrauscht, hat man mindesten eine Teilschuld. Es wird einfach argumentiert, dass bei Tieren unter Schäferhundgröße keine Gefahr für den Fahrer ausgeht.
Sobald das Tier aber die richtige Größe hat, trifft einen keine Schuld mehr bei einer Vollbremsung.