so wie ich aus deinen Erläuterungen erkennen kann, ist der Händler ist dein Vertragspartner, er ist somit auch dafür verantwortlich, dass der Lackierer ordentlich ausbessert, da er ja sein Erfüllungsgehilfe ist und du deine Gewährleistungsrechte ja beim Händler geltend machst.
Ich würde mit dem Lackierer noch nicht mal ein Gespräch anfangen, wieso sollst du deine Nerven und Zeit verschwenden wenn es eigentlich die Sache des Händlers ist! Sondern dem Händler den Lackschaden vor die Nase halten und Ausbesserung verlangen (am besten mit einer Frist verbunden) . Wenn die Ausbesserung 2 !!!!! mal gescheitert ist/ oder der Händler "endgültig" verweigert (weil er den mangel als nichtbehebbar abtut) würde ich mit den Konsequenzen drohen. Sprich:
1) vor die Nase halten, dass du in eine Lackiererei fährst und es in Eigenregie ausbessern läst, die Rechnung kriegt dann dein Händler zugeschickt....
oder
2) vor die Nase halten, dass du eine Kaufpreisminderung verlangst
oder
3) du vom Vertrag zurücktreten möchtest (was aber problemreich und eher aussichtslos erscheint, da es sich bei dem Mangel nicht um ein "geringfügiges" (Auslegungssache => Gutachter => Rechtsanwalt => dauert dauert dauert...) handeln darf..)
ach, und immer einen Zeugen dabei haben oder besser noch schriftlichen Verkehr bei Mahnung/Fristsetzung pflegen.....sonst bist du nachher der Dumme, weil auf das Ehrenwort irgeneines "Edelmannes" vertraut hast.......
Viel Glück! Ede
p.s.: Dies ist keine Rechtsberatung und bietet auch keine Gewähr für vollständigkeit/Richtigkeit