Re: Lösung für weißes legales TFL?!
Moment, eins muss man an deiner Aussage richtig stellen Black GT:
LED Kennzeichen Beleuchtungen können sehr wohl (eintragungsfrei) erlaubt sein (z.B. die Devil Eyes)!
Das Problem ist folgendes:
Der Hersteller garantiert die korrekte Funktionalität einer Leuchteinheit nur in Verbindung mit dafür von ihm freigegebenen Leuchtmitteln. Steckst du also eine LED-Birne in einen normalen Scheinwerfer erlischt die ABE, da der Hersteller das nicht vorgesehen hat - die Lizenzkosten für Abnahmen sind da anscheinend zu teuer...
ABER: Wenn nicht nur das Leuchtmittel, sondern auch die komplette Leuchteinheit getauscht wird kann es erlaubt sein (E-Zeichen), da der Hersteller der Leuchteinheit es ja vorsieht das "neue" Leuchtmittel zu nutzen. Aus diesem Grund ist es auch erlaubt Scheinwerfer nachzurüsten die Standardmäßig schon LED integriert haben. Das gleiche gilt für Kennzeichenbeleuchtungen und externe LED-Tagfahrlichter. Wichtig ist wie gesagt das die KOMPLETTE Einheit wechselst.
Aus diesem Grund trifft deine Aussage nur auf die zu, die einfach nur neue LED-Sofitten in die original Leuchteinheit stecken, statt die komplette Einheit zu wechseln.
Ansonsten hast du recht - es ist banal, aber das ist so. Wie "gut" eine Versicherung ist findet man erst heraus wenn es zum Schadensfall kommt, vorher sind alle mehr oder weniger gut... Ich für meinen Teil hab keine Lust es darauf ankommen zu lassen, was andere machen interessiert mich nicht, dennoch ist es bestimmt einen Rat wert wenn jemand sich überlegt solche Dinger einzubauen...