Es wird peinlicher für Renault.
In dem letzten Schreiben wurde mir ja mitgeteilt, dass das Verkaufsprospekt und die Aussagen des Händlers maßgeblich sind für die Ausstattung. Nachdem ich daraufhin erneut mitteilte, dass mein Händler das sagte, die Kundenbetreuung das sagte und im Prospekt eine abgebildet war, kam nun gestern ein 2 Zeiler von dem Sachbearbeiter: "Wir bedauern, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können!"
???
Im jetzigen Schreiben konnte ich es mir nicht verkneifen, ihm für seine ausführliche Stellungnahme zu danken und habe ich ihn ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seine genannten Kriterien ( Händler- und Prospekt) erfüllt sind, weswegen mir seine jetzige Antwort ein Rätsel ist.
Darüber hinaus habe ich ihm die einschlägige Rechtssprechung unter Benennung der entsprechenden §§ angehängt, derzufolge ich aufgrund der Beschaffenheit der Meganes ansich von einer Mittelarmlehne ausgehen musste und ein Fehler der Kaufsache aufgrund öffentlicher Äußerungen und Werbung gegeben ist. Gleichzeitig habe ich auch gleihc mal Frist zur Nachbesserung gesetzt.
Ob jetzt wieder ein 2 Zeiler kommt???
Traurige Aktion von Renault. So schafft man sich glückliche Kunden. Der Fehler im Online-Portal ist übrigens noch immer nicht behoben, das Fahrzeug hat eine Mittelkonsole.