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bartolomew-j-s
Megane-Kenner
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da hier auch letztens der Streitpunkt zum Thema Neuwagenrabatt bei Versicherungen aufgekommen ist hab ich mal bei meiner VS geschaut (ich denk mal das wird ein Großteil der anderen auch so handhaben)....hier mal der Auszug, gilt also auch für TZL, bzw. Kurzzeitzulassung:
"Neuwagennachlass: Ich erhalte in der Kfz-Haftpflichtversicherung einen Neuwagennachlass von 10 %. Voraussetzung für den Nachlass ist, dass das Fahrzeug bei Versicherungsbeginn nicht älter als ein Jahr ist und innerhalb von drei Monaten seit Erstzulassung auf den vorgenannten Halter bei Versicherungsbeginn zugelassen ist. Der Nachlass entfällt automatisch, wenn der Versicherungsvertrag mindestens ein Kalenderjahr bestanden hat, zum Beginn des dann folgenden Versicherungsjahres."
"Neuwagennachlass: Ich erhalte in der Kfz-Haftpflichtversicherung einen Neuwagennachlass von 10 %. Voraussetzung für den Nachlass ist, dass das Fahrzeug bei Versicherungsbeginn nicht älter als ein Jahr ist und innerhalb von drei Monaten seit Erstzulassung auf den vorgenannten Halter bei Versicherungsbeginn zugelassen ist. Der Nachlass entfällt automatisch, wenn der Versicherungsvertrag mindestens ein Kalenderjahr bestanden hat, zum Beginn des dann folgenden Versicherungsjahres."