Regeln für Benutzung der Lichtanlage - NSW/NSL-Mißbrauch

Diskutiere Regeln für Benutzung der Lichtanlage - NSW/NSL-Mißbrauch im Forum Quasselecke/Offtopic im Bereich Klatsch und Tratsch - Hallo Leute, da jetzt die trübe Jahreszeit wieder beginnt und es auch am Tag manchmal schon notwendig wird/ist, das LICHT einzuschalten, möchte...

Lichtpflicht am Tag?

  • JA - absolut sinnvoll

    Stimmen: 17 44,7%
  • JA - bedingt sinnvoll (Kommentieren)

    Stimmen: 5 13,2%
  • Nein - Nicht sinnvoll (kommentieren)

    Stimmen: 10 26,3%
  • Mir egal - Ich fahr immer mit Licht

    Stimmen: 3 7,9%
  • Mir egal - Ich fahr nie mit Licht

    Stimmen: 3 7,9%

  • Umfrageteilnehmer
    38
Peter Z.

Peter Z.

Megane-Fahrer
Beiträge
538
In CH haben wir Lichtpflicht am Tag. Das Tagfahrlicht ist zulässig als Licht am Tag.

Bevor diese Pflicht war, war es eine Empfehlung. Ich fahre bereits seit Jahren mit Licht am Tag, heute mit Tagfahrlicht. In der Dämmerung schaltet der Megane sehr zuverlässig selbstständig auf Abblendlicht um, auch beim Einfahren in Tunnels erfolgt die Umschaltung sofort. Bei Regen und starker Bewölkung schalte ich in der Regel auf Abblendlicht (wegen den Lichtern hinten).

Gruss, Peter Z.
 
R

RS-Franky

Megane-Fahrer
Beiträge
982
Gratuliere, wieder etwas was die Schweizer den deutschen Bürokraten vorraus haben. :thanks:
 
Peter Z.

Peter Z.

Megane-Fahrer
Beiträge
538
Der Thread heisst ja eigentlich NSW / NSL-Missbrauch.
Die Verwendung dieser Lichter ist bei uns wie folgt geregelt:

Art. 32 Abs. 1 und 2
1 Die Nebellichter und die Kurvenlichter dürfen nur
bei Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen sowie
nachts beim Befahren kurvenreicher Strecken
verwendet werden.

2 Die Nebelschlusslichter dürfen nur verwendet werden,
wenn die Sichtweite wegen Nebels, Schneetreibens
oder starken Regens weniger als 50 m beträgt.

Zu bemerken ist, dass Absatz 1 wegfallen soll (wegen der Kurvenlichtern), dafür soll im Absatz 2 Das Nebellicht ergänzt werden. Die Verwendung der Nebellichter ist eigentlich ganz selten erlaubt, wann ist die Sichtweite schon unter 50 Meter. Und bei der Sicht darf man sich kaum mehr vorwärts bewegen (Anhalten auf halbe Sichtdistanz):

Geschwindigkeit: 46 km/h
Reaktionsweg: 13,8 Meter / sec
Bremsweg (normal): 21,16 Meter
Bremsweg (Gefahrenbremsung): 10,58 Meter
Anhalteweg: 34,96 Meter
Anhalteweg (Gefahrenbremsung): 24,38 Meter
(nach http://www.fahrschule-123.de/formeln/anhalteweg/)

Gruss, Peter Z.
 
ASpeed

ASpeed

Megane-Fahrer
Beiträge
615
@ Peter: "Starker Regen" ist halt auch eine Frage wie man das auslegt...
 
F

Frynn

Megane-Kenner
Beiträge
100
MeganeMarcus81 schrieb:
Interessant, wie sich die Abstimmung nun doch entwicklet hat :grin:

14 und damit die Mehrheit sind für eine Lichtpflicht am Tag :top:

Es wird wahrscheinlich früher oder später eh dazu kommen, dass Licht am Tag pflicht ist.
Und dann ist das Geheule derer, die nicht gerne licht an haben und von Motorradfahrern wieder groß. :dash: :dash: :dash:

Ich kann mich Multi-Fanfare nur anschließen! :top: Die Motorräder sollen gesehen werden und dafür sorgt - wie auch bei Autos - Licht am Tag.
Nicht mehr und nicht weniger wollte der Gesetzgeber erreichen. Nicht etwa ein "Abheben der Motorrädern" von den PKW's. Seit wann können Bikes fliegen?! :rofl:

Ich habe extra mit nein gestimmt, da bei deiner Abstimmung nicht ersichtlich ist, ob du komplettes Ablendlicht oder auch nur Tagfahrlicht meinst. Anderen ging es bestimmt genauso!
Ablendlicht am hellen Tag macht keinen Sinn, denn nur Tagfahrleuchten sind gebaut um von vorne gesehen zu werden. Deshalb sind diese ja jetzt auch bei Motorrädern anstatt Ablendlicht erlaubt.
 
A

Anonymous

Guest
Der Thread ist voller Widersprüche des Erstellers. Überschrift passt nicht zum Thema. Was ich aber besser finde ist das er sich über Leute mokiert die kein Licht am Tage anhaben. Aber ebenso über Leute die auch die Nebelscheinwerfer anhaben. Also nach seiner Logik müsste man rechnen: Abblendlicht an, man wird gesehen. Abblendlicht mit Nebelscheinwerfer an, man wird doppelt gut gesehen.
Er fordert Licht, aber es darf auch nicht zuviel sein. Tagfahrlicht zählt für ihn gar nicht.
Ich glaube mehr braucht man dazu nicht zu sagen und eigentlich war es von vornerein Sinnfrei.
 
Thema: Regeln für Benutzung der Lichtanlage - NSW/NSL-Mißbrauch
Oben