Regeln im Kreisverkehr & Kreisförmiger Verkehr

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Shamia

Shamia

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Verkehrsregel:
Wir beschränken uns hier auf französische Abweichungen der deutschen Verkehrsregelung. I.d.R. hat rechts vor links Vorfahrt, wenn nicht durch ein Verkehrsschild anders angeordnet. Merke: In Frankreich gibt es weniger Verkehrsschilder und sehr viel mehr Rechts-vor-Links-Vorfahrten als in Deutschland! Bei Zweifel und Unklarheit schauen sie immer erst nach rechts und bremsen ab! Auch wenn Sie auf einer vermeintlich “großen” und wichtigen Straße fahren, und das Gässchen rechts von Ihnen ist klein und mickrig! Aber: In den jetzt überall in Frankreich zu findenden Kreisverkehr-Anlagen gilt diese Vorfahrtsregel nicht: hier hat das im Kreis befindliche Fahrzeug Vorfahrt; die von rechts kommenden Fahrzeuge müssen warten und sich einfädeln! An Ampeln besteht von Rot auf Grün keine Gelbphase! Vor Ampeln keine dicke weiße Haltelinie; man fährt nach “Augen-Einschätzung” bis zur Ampel vor! An gelb markierten Straßenrändern ist absolutes Halteverbot! An blauen Markierungen darf nur mit Parkscheibe oder Sonderausweis (z.B. für Behinderte) geparkt werden. Wenn Sie wegen Falschparkens in den “Pfandstall” abgeschleppt wurden, warten sie nicht zu lange mit der Einlösung Ihres Wagens: Sehr hohe Tages- und Standgebühren! Geschwindigkeiten: Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Frankreich eine gesetzliche Geschwindigkeitsbegrenzung, die stark kontrolliert und bei Übertretung teuer geahndet wird; hohe Geldstrafen, Beschlagnahmung des Fahrzeuges und sogar Inhaftierung scheinen französischen Verkehrspolizisten die einzige Möglichkeit zu bieten, das katastrophale Verkehrsverhalten und die fatale Fahrweise auf Frankreichs Straßen einigermaßen in den Griff zu bekommen. Auf Autobahnen gelten 130, auf vierspurigen Landstraßen mit getrenntem Mittelstreifen 110, auf Landstraßen 90, innerhalb geschlossener Ortschaften 50 Km/h. Bei Regen und nasser Fahrbahn verringern sich diese Begrenzungen um jeweils 10 Km/h außerorts und um 20 Km/h auf Autobahnen. Mopeds dürfen nur 45 Km/h fahren und sind auf Autobahnen und vierspurigen Landstraßen mit getrenntem Mittelstreifen nicht zugelassen. Es besteht sowohl in Ortschaften wie auch auf Landstraßen und Autobahnen Gurtanlegepflicht. Promillegrenze: 0,5! Alkoholsünder wandern teilweise mit Handschellen gleich in Untersuchungshaft! Handy-Benutzung während der Fahrt ohne Freisprechanlage verboten! Die Polizei betrachtet es sogar als Handy-Benutzung, wenn das Handy (In Frankreich: “portable”) greifbar auf dem Nebensitz liegt oder zum Aufladen im Zigarettenanzünder steckt. Trotz der hohen Strafen bis zu 500 Euro ist die Handy-Benutzung während der Fahrt ein recht verbreiteter Volkssport.


Quelle:
http://www.frankreichkontakte.de/kf-auto.htm
 
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