Rückabwicklung Renault

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Dr.Izzy

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Ich habe deinen Thread gelesen, allerdings verstehe ich schlicht nicht, an welchem Punkt sich Renault (bzw. dein Vertragspartner "Renault Bank") sich nicht an die "Spielregeln" gehalten haben soll.

Du führst lediglich auf, dass eine Papierlage nicht statthaft ist, und deshalb der Vertrag nicht "gültig" sei. In diesem Fall hättest du aber deinen Teil des Vertrags ebenfalls nicht annehmen dürfen- durch die Annahme und Nutzung des Fahrzeugs hast du aber so gehandelt, als sei der Vertrag von dir akzeptiert worden.

Ich weiss, dass diese aysmmetrische Vertragsnutzung in beide Richtungen ausfallen kann. Aber ich sehe gerade durch den Umstand, dass du dein Klagemotiv hier offen kund tust keine Aussicht zum Erfolg.

Hallo,
ich wollte mal fragen wer schon Erfahrungen hat mit der Rückabwicklung eines Renault.
Hintergrund ist die derzeitige "Zwangsentwertung" von Dieselfahrzeugen durch die Politik.
Ich wünsche mir einen konstruktiven Austausch über Sinn, Unsinn, Rechtliche Fragen und die Folgen.

Gruss Markus

Du beginnst die Diskussion mit der Erklärung, dass dein Motiv zur Klage nicht bei Renault liegt, sondern bei der Einwirkung Dritter. Demnach ist der formelle Klagegrund (Papierlage nicht Statthaft) zwar ein rechtlicher Hebel, aber nicht angemessen oder argumentativ gültig.

Das Auto ist keine Abo-Falle, die versehentlich/unwillentlich abgeschlossen wurde. Ich erkenne bei der Renault-Bank weiterhin kein rechtliches Fehlverhalten und hoffe ihnen viel Erfolg bei der Abwehr deiner Rückabwicklung.
 
Dr.Izzy

Dr.Izzy

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Nach 6 Wochen Ruhe im Thread bin ich neugierig: Gibt es etwas neues in deiner Klage?
 
Multi-Fanfare

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Autokredit widerrufen: So werden Sie Ihr Auto jetzt los.
.Die Kredit- und Leasingverträge fast aller Autobanken sind fehlerhaft. Folge: Käufer, die ihren Wagen nach dem 10. Juni 2010 mit einem vom Händler vermittelten Kredit- oder Leasingvertrag finanziert haben, dürfen ihn zeitlich unbeschränkt widerrufen. Sie können dann den Wagen zurückgeben und erhalten Anzahlung und Raten zurück. Im Gegenzug müssen sie das Auto zurückgeben. Neu: Laut Landgericht Berlin müssen sie nicht mal für die mit dem Auto gefahrenen Kilometer zahlen.
Widerruft der Verbraucher seinen Autokredit wirksam, hat dies zur Folge, dass der Darlehensvertrag und der hiermit verbundene Fahrzeugkaufvertrag rückabgewickelt werden müssen. In diesen Fällen ist die Bank verpflichtet, dem Käufer alle geleisteten Zahlungen zu erstatten. Hierzu gehört neben den monatlichen Raten auch die an das Autohaus geleistete Anzahlung. Die finanzierende Bank hat lediglich einen Anspruch auf die in den monatlichen Raten enthaltenen Zinsanteile. Den weit überwiegenden Tilgungsanteil der Raten und die gesamte Anzahlung erhält der Verbraucher gegen Rückgabe des Autos von der Bank erstattet.

Für Finanzierungen, die ab dem 13.06.2014 neu abgeschlossen wurden, gilt sogar eine ganz besondere – verblüffend verbraucherfreundliche – Rechtslage. Der Verbraucher muss bei fehlerhafter Belehrung dann nämlich weder Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer noch Wertersatz für etwaige Schäden am Fahrzeug leisten.
.21 Landgerichte haben bereits geurteilt: Autobank-Kreditverträge waren jeweils fehlerhaft und konnten damit auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen werden. Allerdings: Immer wieder urteilen Gerichte auch zugunsten von Banken. Zuletzt hielten die Oberlandesgerichte Köln und München Verträge von VW- und Ford-Bank für korrekt. Das Oberlandesgericht Stuttgart äußerte sich zur Musterfeststellungsklage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden gegen die Mercedes Bank AG vorläufig: Die Verträge seien in Ordnung. Eine für den Kreditwiderruf zentrale Rechtsfrage allerdings hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu klären. Das Landgericht Saarbrücken hat dort die Frage vorgelegt, ob der in Deutschland weithin übliche und vom Bundesgerichtshof gebilligte Verweis auf zahlreiche und komplizierte gesetzliche Vorschriften Verbraucher ausreichend klar und prägnant informiert. Hält der EuGH das nicht für richtig, bindet das die deutschen Gerichte und dürften so ziemlich alle mit Verbrauchern abgeschlossene Kreditverträge fehlerhaft sein.
 
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Dr.Izzy

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Interessant. Also ist laut diesen schlauen Anwälten kein Leasingvertrag überhaupt gültig, wenn man nur "richtig" klagt?

Ich habe meine Zweifel, ob das tatsächlich gelebte Rechtspraxis sein soll oder nicht stark von der "Laune" des Gerichts oder der "Stärke" der Rechtsvertretung abhängt.

Deshalb bin ich bei dem Ablauf von "Nicht" halt neugierig, ob er tatsächlich damit durchkommt. Quasi als annekdotischer Hinweis abseits der Hochglanzwelt von Anwalts-Homepages.
 
Tschehsn

Tschehsn

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Wenn das klappt, fress ich nen Besen! Ob wir wohl je davon erfahren werden?8)
 
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Dr.Izzy

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Wenn er damit durchgekommen ist, wird er hier garantiert davon berichten.
 
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