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xdaywalkerx
Einsteiger
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Hallo,
ich habe mir im Januar einen Megane 2 gekauft (auch schonmal hier nachgefragt, bezüglich eines anderen Themas) und seit beginn, hatte ich hin und wieder das Problem, das sich Aribag und Servicelampe bemerkbar machten. Ich habe das dem Stecker unter dem Sitz zugeschrieben. Erst als ich gelegentlich die Meldung bekam, "Lenkradsperre" defekt, bin ich hellhörig geworden. Nun, im zweiten Monat, in dem das Auto in meinem Besitz ist, klackert das Lenkrad beim Lenken, Airbag und Serviceleuchte brennen dauerhaft und die Lenkradsperre geht auch net mehr rein. Ergo - Schleifkonktakt. Ich kenns aus meinem Megane 1, da ist es ein doch recht günstiges Teil und leicht zu tauschen, wenn man weiß wie.
Nun scheint sich das ja beim Megane 2 anders zu verhalten - da muss wohl die ganze Einheit, die hinter dem Lenkrad sitzt, getauscht werden. Ist das korrekt?
Der Mängel bestand schon beim Kauf, den Verkäufer hatte ich etwa 14 Tage nach dem Kauf über den Fehler unterrichtet - greift hier die Garantie? Ich habe eine 1-jährige Garantie auf das Fahrzeug. Als elektronischen defekt würde ich das nicht bezeichnen, oder sehe ich das verkehrt?
Ein guter Rat wäre nett!
Gruß
ich habe mir im Januar einen Megane 2 gekauft (auch schonmal hier nachgefragt, bezüglich eines anderen Themas) und seit beginn, hatte ich hin und wieder das Problem, das sich Aribag und Servicelampe bemerkbar machten. Ich habe das dem Stecker unter dem Sitz zugeschrieben. Erst als ich gelegentlich die Meldung bekam, "Lenkradsperre" defekt, bin ich hellhörig geworden. Nun, im zweiten Monat, in dem das Auto in meinem Besitz ist, klackert das Lenkrad beim Lenken, Airbag und Serviceleuchte brennen dauerhaft und die Lenkradsperre geht auch net mehr rein. Ergo - Schleifkonktakt. Ich kenns aus meinem Megane 1, da ist es ein doch recht günstiges Teil und leicht zu tauschen, wenn man weiß wie.
Nun scheint sich das ja beim Megane 2 anders zu verhalten - da muss wohl die ganze Einheit, die hinter dem Lenkrad sitzt, getauscht werden. Ist das korrekt?
Der Mängel bestand schon beim Kauf, den Verkäufer hatte ich etwa 14 Tage nach dem Kauf über den Fehler unterrichtet - greift hier die Garantie? Ich habe eine 1-jährige Garantie auf das Fahrzeug. Als elektronischen defekt würde ich das nicht bezeichnen, oder sehe ich das verkehrt?
Ein guter Rat wäre nett!
Gruß