Das Halten beinhaltet auch das Parken. Sonst dürfte man ja im absolutem Halteverbot (das Schild mit dem roten Kreuz, rot umrandet auf blauem Hintergrund) auch parken.
Das ist schon sehr eindeutig. Bei uns geht derzeit die Diskussion durch die Stadt, ob eine solche Ordnungswiedrigkeit auch bestraft werden sollte oder nicht.
Sollte dies nun bestraft werden, muss ich mir ja etwas einfallen lassen, wie ich mein Auto beleuchte.
Und bevor jemand behauptet, dass Renault das nie hatte, der sollte sich mal einen R4 oder R5 anschauen. Dort gab es extra einen kleinen Hebel für das Parklicht.