Teilegarantie bei Spurstange und danach keine Rechnung??

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Yoshi55

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Hallo,

im Februar hatte ich die Spurstangen wechseln lassen, da diese einen leichten Spiel aufwiesen. (Auf der Rechnung stehen folgende Posten: 7701474448, 3465, 3329). So weit so gut. Im Juni war ich beim TÜV und habs auch bekommen, jedoch stand auf dem Gutachten, dass die rechte Spurstange beginnendes Spiel habe und ich das beobachten solle. Da war ich etwas verärgert, da ich ja gerade vor ein paar Monaten das ganze repariert habe.
Ich bin dann mit meinem Händler in Kontakt getreten und wir haben einen Termin vereinbart. Er hat anscheinend den rechten Teil auswechseln lassen und hats mir auch gezeigt. (hab' ja so viel Ahnung von Spurstangen :ojeoje: )
Hab den Wagen am gleichen Tag wieder bekommen, jedoch hat der Händler sich geweigert mir irgendeinen schriftlichen nachweise darüber zu geben, dass er das gemacht hat. Ich habe ihn drauf angesprochen, und er blabla deutsches blabla Rechtblabla und dass er das nicht geben muss, weil die Garantie (1 Jahr) auf die Teile vom Februar nicht verlängert werden.
Ich frage mich, wie das sein kann. Ich habe nun nichts ind er Hand. Was soll ich machen? Es gelten doch die 6 Monate Beweislastumkehr. Wenn ich nun in 5 Monaten wieder etwas an der Spurstange haben sollte, muss ich ja beweisen, dass der Händler Mist gebaut hat und nicht mehr umgekehrt.
Was ratet ihr mir?
 
FendiMan

FendiMan

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Die Gewährleistung verlängert sich nicht, wenn das gewechselte Teil erneut gewechselt wird.
Es gilt das Datum der ersten Reparatur.
 
Thema: Teilegarantie bei Spurstange und danach keine Rechnung??
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