Tragkraft der Originalreifen ist geringer als eingetragen

Diskutiere Tragkraft der Originalreifen ist geringer als eingetragen im Forum Fahrwerk, Räder & Reifen im Bereich Technik - Hallo, hab ne komplizierte frage und zwar. In meiner Zulassung steht bei 15.1 / 15.2 195/65 R15 (91H) Das bedeutet ja das ich das mindestens...
hoffi 2013

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RonnyTCE schrieb:
Es ist sch.... egal, was man theoretisch und rechnerisch fahren kann. Das was eingetragen ist zählt und auch nur das interessiert den TÜV bzw. die Polizei.
Rein theoretsich kann ich mit meinen TCe180 205er Reifen fahren oder sogar 195er, dank der Spurplatten passen die 15" Felgen sogar drauf. Aber darf ich es, NEIN.

Es hat schon seine berechtigten Gründe, dass Renault nur diese rechnerisch hohen Traglasten zugelassen hat. Ihr habt nähmlich in eurer Rechnung etwas vergessen. Und zwar die Fahrphysik! Die Rechnung geht nur im Stand bzw. bei normler geradeaus fahrt auf. Mit dem Megane kann man aber auch Kuvren fahren. Und was passiert bei Kurvenfahrten? Das Kurveninnere Rad wird entlastet und das Kurvenäussere belastet, die Achslast bleibt gleich, verteilt sich jedoch nicht mehr 50/50. Und dann kommt noch der Geschwindigkeitsindex dazu, z.B. darf ein V-Reifen nur mit 91% der seinem Tragfähigkeitsindex entsprechenden Höchstlast beansprucht werden.

Und es ging ein Rundschreiben an die Ranaulthändler raus, wo über genau dieses Thema mit den 89er Reifen informiert wurde. Diese Reifen sind nicht zugelassen und sollen getauscht werden.

:hi:

und was heißt das jetzt für mich. Bekomm ich nun neue oder ni :fies:
 
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diese Reifen in der Grundausstattung bei Renault werden in sehr grossen mengen vom Hersteller erworben und sind für alle Typen gedacht welche diese reifen fahren dürfen......also der schwerste Megane bestimmt den Reifen, dazu kommt das die Reifen nicht in allen Last-Index Gruppen produziert werden, sondern nur in einer Gruppe, das passt dann für alle Megane welche diese Reifengrösse fahren dürfen...denn mehr an LI und Höchstgeschwindigkeitsindex darf man fahren...nur weniger nicht. ...und was als erstes ab Werk drauf ist wird auch eingetragen......aber diese Eintragung beim Lastindex ist kein Muss...entscheiden tut nur die zulässige höchste Achslast.
Bei der Höchstgeschwindigkeit sieht das etwas anders aus, denn dort wurde bis 30.4.2009 noch eine Sicherheitsaufschlag dazu gerechnet.
bbH*0,01+6,5 km/h[1]
Als Beispiel ergibt das für ein Auto mit einer bbH von 205 km/h einen Sicherheitsaufschlag von: 205*0,01 km/h + 6,5 km/h = 2,05 km/h + 6,5 km/h = 8,55 km/h
Insgesamt muss also das Beispielfahrzeug einen Reifen fahren, der eine Geschwindigkeit von 213,55 km/h erfüllt. Damit reicht Geschwindigkeitsindex H nicht mehr und es muss ein V-Reifen benutzt werden........
Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung nach dem 1. Mai 2009 wird die bbH ohne Sicherheitsaufschlag zu Grunde gelegt.
Ein Auto mit einer bbH von 205 km/h benötigt daher mindestens Reifen mit Geschwindigkeitsindex H.
Bei der Zulassung des Fahrzeugtyps durch das KBA bleibt es dem Fahrzeughersteller überlassen, ob ihm dieser Wert ausreicht oder ob er einen Reifen einer höheren Geschwindigkeitsklasse für erforderlich erklärt. Diese Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht bindend und es kann an dem Fahrzeug ein Reifen mit kleinem Geschwindigkeitsindex montiert werden, wenn obige Formel einen Reifen kleineren Indexes erlaubt.
Quelle:Wikipedia
 
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Vollkommen egal. Beim TÜV oder bei einer Kontrolle interessiert nur was eingetragen ist und was auf dem Reifen steht.
So einfach ist das.
:hi:
Trinomic
 
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Hallo,

hätte auch so ein anliegen! Fahre den Tce 180 GT Grandtour. Im Fahrzeugschein steht 94V für die 225/45/17. Wenn ich ich allerdings bei bspw. Felgenoutlet mein Megane eingeb, bietet er mir auch 91H Reifen an. Rein Rechnerisch passt es ja mit der Traglast locker. Und der niedrigere Geschwindigkeitsindex spielt ja keine Rolle. und günstiger sind die H Reifen auch wesentlich. Darf ich die nun fahren oder nicht?

Danke schonmal.

VG Micha
 
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Das ist die gleiche Frage ,nur ein anderer Reifen. Da die Traglast niedriger ist als in den COC Papieren deklariert , nein.
 
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Trinomic schrieb:
Das ist die gleiche Frage ,nur ein anderer Reifen. Da die Traglast niedriger ist als in den COC Papieren deklariert , nein.
:nono: du bist ganz schön stur :yahoo: .....aber es stimmt--es ist egal was dort an Tragkraft eingetragen ist und auch der TÜV und die Polizei interessiert das nicht und die wissen auch dass das nicht relevant ist, weil eben nur eingetragen wurde was bei Auslieferung drauf war und nicht was zulässig ist. :cop: ...entscheidend ist nur die zulässige Achslast und die ist auch eingetragen.
 
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....so, habe jetzt auch noch ein bisschen recherchiert und folgendes gefunden: (Seite 3)

http://www.adac.de/_mmm/pdf/Pkw_Reifenkennzeichnung_33176.pdf

dort stehen die Ausnahmen und auch die Grundlage auf welcher die Aussage bassiert.

= man darf auch einen Reifen mit kleinerer Traglast fahren, solange die Achslasten nicht unterschritten werden.

Hoffe das war jetzt so korrekt.

VG Micha
 
Dome90

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Also ehrlich gesagt auch wenn die Reifen nur 91H statt 94V haben, die sind jetzt drauf und fahren sich mehr als ausgezeichnet.
Der Aufkleber wegen den H Reifen kommt ins Cockpit und den Rest sieht eh keiner mehr durch auf meinem mehre Seiten langen Fahrzeugschein :rofl:

Beispiel. Mir wurden z.b. als Sommerbereifung 225/40 R18 92V auf Renault Leichtmetallfelge Typ....
Wie die 92V Reifen da drauf kommen ist mir zwar auch ein Rätzel aber naja, scheint ja wohl auch zu gehen.
Und als Winterbereifung ist das noch korioser. Da steht nur was von Renault Leichtmetall Rad in Kombination mit Tieferlegung usw.

Wie dem auch sei, bis die Reifen runter sind bleiben die bei mir drauf und wird auch so im März zum TÜV vorgestellt. Auf das Resultat bin ich dann mal gespannt.
Ist ja völliger Irrsinn wegen 15kg Traglast pro Reifen neue zu kaufen. :laugh:
 
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[spoil]Der von der Dekra hat im Einzel Gutachten 92V rein geschrieben und meine Winterräde haben nun 91H
wobei das H für 210km/h steht (fahr mit den Winterrädern eh nicht so schnell) und V für 240Km/h steht[/spoil]
warum das so ist, ist doch klar.
Winterreifen muss man nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsindex fahren, wenn man eine Plakette in den Sichtbereich mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ins Auto klebt.....das ist Gesetz
Deine Reifen die du hast eintragen lassen bei der Dekra hatten einen LI von 92 .....anders gibts die vieleicht garnicht...ist ja auch ausreichend.
Deine Winterräder haben LI 91 ...auch ausreichend.
denn deine höchste Achslast sind 1040 Kg...pro Rad 520 Kg.....deshalb reicht für dein Meggi ein LI von 86 mit 530 Kg. alle Reifen die diesen LI oder mehr haben darfst du fahren..das deine Reifen mal 91 oder mal 92 haben liegt daran das vorwiegend die Reifen mit diesen LI hergestellt werden, denn dann passen sie für alle Meggi und viele andere.....früher lag die durchschnittliche Tragkraft nur bei rund 84 LI weil früher die Auto leichter waren....und es macht für ein Hersteller keinen Sinn jeden Reifen mit jedem LI herzustellen....dann hätten sie riesige Reifenberge zum Lagern...so reicht eine Reifengrösse aus um alle Meggi zu bedienen und für die Autos wo die Reifengrösse nicht passt, die fahren eh eine oder zwei Nummern grösser. :agree:
 
RonnyTCE

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Habt ihr euch diesbezüglich schon mal über die Gesetzlichen bestimmungen informiert???

Die auf dem Reifen angegebene Traglast darf bei mehrspurigen Fahrzeugen nur zu 80% ausgelastet werden. In Einzelfällen bis 85%.

Und nochmal. Das was im Fahrzeugschein bzw. den COC-Papieren steht zählt und nichts anderes. Bis auf die zugelassene Höchstgeschwindigkeit der Reifen (Und das auch nur bei Reifen mit M+S Kennung, unter vorraussetzung des Aufklebers). Und auch wenn die Polizei oder der Tüv es nicht mitbekommen. Spättestens wenn es einen Reifenschaden gibt und dadurch nen Unfall passiert, dann wird es richtig probleme geben.

@ hoffi 2013,

soweit ich mich errinnern kann, sollen die Reifen gegen die Richtigen getauscht werden.
 
hoffi 2013

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Okok ,

das heißt die im AH wissen bescheid wenn ich hin komme?

Ni das es dann los geht , wir wissen nichts davon und wimmeln mich ab :secret:
 
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Woher sollen wir wissen ob dein AH Bescheid weiss ? Manchmal werden hier Fragen gestellt. :wacko:

@ Ronny
Lass mal gut sein. Habe es auch schon 2 mal angesprochen.


Trinomic
 
hoffi 2013

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Ich meine bescheid wissen damit , das es auch wirklich ein runrschreiben gab.

Naja da lad ich morgen mal ein Rad ein und fahr mal hin.
 
hoffi 2013

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War gestern bei Renault und hab nachhefragt wegen den Reifen.
Er meinte in der Zulassung steht das kleinste Maß was mindestens montiert werden muss .
Ob 89 oder 91 ist egal , weil 89 haben alle MEGGI's Serie, außer GT UND RS.
 
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:wacko: Er sagt es steht das kleinste drin was mindestens drauf muss und gleichzeitig heisst es ob 89 oder 91 ist egal. Obwohl 91 eingetragen ist ?
Warum steht dann nicht 89 drin ?
Logik geht anders.
Schreib dir mal seinen Namen auf damit der TÜV in bei der nächsten Durchsicht anrufen kann.
Die achten nämlich schon darauf. Das ist mir mit meiner Celica passiert. Dort waren auch nur die Serienbereifung angegeben. Beim Celica S war die Normalbereifung aber eine Nummer grösser. Das hat eine halbe Stunde recherche im Internet gekostet und ein kopfschütteln des Prüfers.
:hi:
 
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