Und es ist passiert...

Diskutiere Und es ist passiert... im Forum Quasselecke/Offtopic im Bereich Klatsch und Tratsch - Guten Abend zusammen. War heute Abend mit meiner Freundin im Kino, Iron Man 2, auf ihn freute ich mich schon seit ich den ersten Teil gesehen...
Kilian1992

Kilian1992

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Guten Abend zusammen.

War heute Abend mit meiner Freundin im Kino, Iron Man 2, auf ihn freute ich mich schon seit ich den ersten Teil gesehen habe.
Auf dem Kinoparkplatz war alles voll und ich wollte wie mein Vordermann wieder runterfahren und wo anderst schauen. Plötzlich bremste dieser und blieb stehen ich zum Glück auch. Da meinte meine Freundin links von uns sei ein Parkplatz frei. Ich schaute nach links und als ich mich wieder umdrehte sah ich ihn auf mich zukommen und dann knallte es schon.

Jetzt ist der mir voll reingebrettert. Bei ihm außer ein paar Kratzer am Kotflügel nichts, bei mir denke ich mir das mein ganzer Frontspoiler ausgetauscht werden muss, da ist unten das Luftgitter eingedrückt, Nummernschild demoliert, Kratzer und Macken.

Gleich ausgestiegen mich wie Hund geärgert und was steigt da aus? Ein "Jüngling" nicht viel älter als ich. Er war ganz aus der Fassung, meinte er sah einen Parkpalatz und dachte nur noch ans Rückwärtsfahren und schaute NICHT nach hinten!!! Wie kann man nur...

Was schätzt ihr, werden für Kosten entstehen wenn der Spoiler ausgetauscht werden muss? Wenn ich den Wagen in absehbarer Zeit jemals verkaufen sollte, ist er dann ein Unfallwagen?

Grüße Kilian
 
jepmichi

jepmichi

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Hallo, das ist natürlich ärgerlich....was das ganze kosten wird, kann ich dir leider nicht sagen, aber das muss doch eh die Versicherung vom Unfallgegner zahlen,.....von daher doch egal.
Natürlich ist dieser Schaden ein Unfall, und somit ein Unfallwagen. Selbst solche nur "oberflächlichen" Schäden, die mit austausch von orginal Fahrzeugteilen wieder behoben werden, müssen beim Verkauf korrekterweise angegeben werden. Also Unfallwagen. Deswegen ist sowas auch umso ärgerlicher....
 
B

bartolomew-j-s

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jepmichi schrieb:
Natürlich ist dieser Schaden ein Unfall, und somit ein Unfallwagen. Selbst solche nur "oberflächlichen" Schäden, die mit austausch von orginal Fahrzeugteilen wieder behoben werden, müssen beim Verkauf korrekterweise angegeben werden. Also Unfallwagen. Deswegen ist sowas auch umso ärgerlicher....

Also ich denk nicht das er als Unfallwagen gilt, gehört m.E. noch in den Bereich Bagatellschaden, muss aber beim Verkauf trotzdem mit engegeben werden (im Kaufvertrag vom ADAC z.B. gibts den Punkt sonstige Beschädigungen, da würd ich aber auchgleich auf die Instandsetzung verweisen). Eine Wertminderung hast du aber dadurch nicht (da kein Blechschaden). Über die Kosten würd ich mir auch keine Gedanken machen, zahlt ja der Gegner.

Zitat aus der AB (bei google gefunden):
Das heißt hier konkret: Es muss ein Blechschaden vorliegen. Und dann gehört folgender Vermerk in den Kaufvertrag: „Fahrzeug ist Unfallwagen.“

Das wäre nicht der Fall, wenn beispielsweise durch den Unfall nur ein Außenspiegel kaputt wäre. Das wäre dann ein Bagatellschaden.
 
Kilian1992

Kilian1992

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So also haben uns jetzt mit denen verständigt und sind zum Glück ehrliche Leute.

Morgen werde ich gleich in die Werkstatt fahren und den Schaden beurteilen lassen, bin echt mal gespannt was da rauskommt. Ich weis immer noch nicht wie man beim Rückwärtsfahren nicht zurückschauen kann :fool: :cray:

Werde euch auf dem laufenden halten...
 
A

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Shite, immer ärgliche diese Angelgenheiten. Du hast aber sozusagen Glück im Unglück denn dein Unfallgegner ist ehrlich, das macht schon viel aus und erleichtert die geschichte erheblich. :top:
 
Matze

Matze

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Mein Beileid, das ist echt ärgerlich! Naja wenigstens hast du keine Schuld am Unfall!

Was die Grenze angeht, ob es ein Unfallfahrzeug ist oder nicht, kann ich dir leider nicht sagen!
 
Kilian1992

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Bartolomew schrieb:
Also ich denk nicht das er als Unfallwagen gilt, gehört m.E. noch in den Bereich Bagatellschaden, muss aber beim Verkauf trotzdem mit engegeben werden (im Kaufvertrag vom ADAC z.B. gibts den Punkt sonstige Beschädigungen, da würd ich aber auchgleich auf die Instandsetzung verweisen)

Bzgl. des Unfallwagens hört sich das ja ganz gut an. Mein Vater meinte auch das er erst als Unfallwagen gilt, wenn tragenden Teile Schaden genommen haben was normalerweise nicht der Fall ist.
Morgen weis ich mehr.
 
RAudi

RAudi

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Erst mal mein Beileid.
Zu deinem Unfall, soweit ich weiß ist es erst ein "richtiger" Unfallwagen wenn wie du schon schreibst tragende Teile erneuert werden.
Das gilt auch für Teile, die verschweißt werden. Ein kleiner Blechschaden muß glaub ich (bin aber nicht 100% sicher) nicht angegeben
werden. Ich finde aber, man sollte auch so einen Schaden beim Verkauf angeben. Nur um irgendwelchen Ärger zu umgehen.
Außerdem, wenn es in einer Fachwerkstatt repariert wird und man eine Rechnung vorweisen kann, sieht es immer gut aus.
Da kann jeder nachvollziehen, wie groß oder klein der Schaden war. Und wenn du nur die Stoßstange wechselst, ist ja eigentlich kein Ding.
Da dürftest du ja nie mal irgendwo beim Parken oder so gegen fahren. Wäre dann ja sofort ein Unfallwagen.
 
Kilian1992

Kilian1992

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So gibt neues.

Und wenn du nur die Stoßstange wechselst, ist ja eigentlich kein Ding.

Eigentlich...

Also die Stoßstange wird auf jeden Fall ausgetauscht, die eine schwarze Plastikabdeckung auch, eventuell auch noch der Alu-Stoßdämpfer hinter der Stoßstange, kommt drauf an ob er was abbekommen hat. Die Stoßstange muss erst lackiert werden dann wird sie drangebastelt. Somit steht mein Auto für ungefähr 2-3 Tage in der Werkstatt :cray:.
Der ganze Spaß beläuft sich letztendlich auf 1500,-€ wenn nicht mehr! Muss zwar nicht zahlen aber trozdem tut es mir leid, um mein Auto und den Unfallverursacher.

Grüße Kilian

NACHRTRAG: Ach ja der Wagen gilt nicht als Unfallwagen. Mir wurde gesagt erst wenn man mehr als nur schrauben muss gilt er als Unfallwagen wenn ich mich noch recht erinnere.
 
snakehunter34

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Betr: Unfallwagen ...... http://www.autobild.de/artikel/ratgeber ... 12017.html

Stoßstange eingedrückt – ist das nun ein Unfallwagen? Kleiner Parkrempler mit großen Folgen: Die Stoßstange ist zerkratzt und hängt schief am Auto. Ist es nun ein Unfallwagen? "Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall angeben."
 
jepmichi

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jap, war bei mir auch so bei meinem alten. Hab neue stoßstange und Scheinwerfer gebraucht.....war nix verzogen oder so...muss man angeben, also wird er als Unfallwagen gehandelt...
 
manne80

manne80

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Hi,

hast du schon mal dran gedacht zu fragen ob du auch ne GT-Stoßstange bekommen könntest. Ist vielleicht Geschmackssache aber wäre doch ne coole Lösung.

Grüße,
Manne
 
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snakehunter34 schrieb:
Betr: Unfallwagen ...... http://www.autobild.de/artikel/ratgeber ... 12017.html

Stoßstange eingedrückt – ist das nun ein Unfallwagen? Kleiner Parkrempler mit großen Folgen: Die Stoßstange ist zerkratzt und hängt schief am Auto. Ist es nun ein Unfallwagen? "Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall angeben."

Wenn ich also ein Auto mit einer zurechtgedengelten, überlackierten Stoßstange verkaufe, ist es kein Unfallwagen, mit einer nagelneuen Stoßstange ist es einer...

Sachen gibt´s :fool:
 
Kilian1992

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Hi,

hast du schon mal dran gedacht zu fragen ob du auch ne GT-Stoßstange bekommen könntest. Ist vielleicht Geschmackssache aber wäre doch ne coole Lösung.

Grüße,
Manne

Wäre eine Idee aber ich weis nicht was das dann zusätlich kostet. Naja fragen kostet nicht...

snakehunter34 hat geschrieben:Betr: Unfallwagen ...... http://www.autobild.de/artikel/ratgeber ... 12017.html

Stoßstange eingedrückt – ist das nun ein Unfallwagen? Kleiner Parkrempler mit großen Folgen: Die Stoßstange ist zerkratzt und hängt schief am Auto. Ist es nun ein Unfallwagen? "Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall angeben."



Wenn ich also ein Auto mit einer zurechtgedengelten, überlackierten Stoßstange verkaufe, ist es kein Unfallwagen, mit einer nagelneuen Stoßstange ist es einer...

Sachen gibt´s :fool:

Super. Das ist doch so ein Quatsch...
 
RAudi

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Na dann nehme ich meine Aussage mal zurück. Ich finde aber mann sollte soetwas auf jeden Fall sagen. Auch wenn es nur ne Kleinigkeit ist.
Unfallwagen ist ja immer so ne Auslegungssache. Wenn man ein Gutachten oder ne Reparatur Quittung hat, kann man ja sehen wie groß
der Schaden war. Ich würde ein so einfach nur ausgetauschtes Teil nicht unbedingt als Unfallwagen sehen.
Ich stell mir grad vor ich fahr in die Garage, fahr mir den Aussenspiegel ab und der muß neu. Hab ich dann nen Unfallwagen? Oder ich hau mir selbst ne Beule
in die Tür und lasse sie erneuern. Mmmhh, wie gesagt, es denkt bestimmt jeder anders darüber.
Ich würde mich auf jeden Fall nicht verrückt machen deswegen. Wenn du ihn mal verkaufen solltest, zeige einfach das Gutachten und die Rechnung
und laß dich überraschen.
Auf alle Fälle viel Glück bei der Schadensregulierung.
 
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