froema schrieb:
Sinnloses zitieren von Gesetzestexten und reine Polemik!
Die zitierten Maximalstrafen gibt es freilich nur bei Fahrerflucht in Tateinheit mit Körperverletzung oder Totschlag. Eine niedrige Freiheitsstrafe auf Bewährung kann aber auch bei unbelehrbaren Wiederholungstätern im Falle von Bagatellschäden 50-1000 Euro ausgesprochen werden. Ab 1000 Euro ist es aber schon kein Bagatellschaden mehr, die sind aber sehr schnell erreicht wenn die Tür lackiert werden muß. Damit sind dann bei Wiederholungstätern (und das scheinst Du ja zu sein) durchaus Freiheitsstrafen auf Bewährung realistisch.
froema schrieb:
Wenn wir von Fahrerflucht reden, dann muss es auch zu einem Unfall eines Fahrers gekommen sein. Also reden wir hier von Sachbeschädigung, zumindest im Zusammenhang mit Remplern von Türen auf Parkplätzen.
Juristisch ist es ein Unfall. Nennt sich meines Wissens Unfall im ruhenden Verkehr.
froema schrieb:
Kinder unter sieben Jahren sind Grundsätzlich schuldunfähig.
Jain! Ja, Kinder unter 7 Jahren sind strafrechtlich schuldunfähig. Das heißt dein Rabauke kann nicht zu einer Bewährungsstrafe verknackt werden. Nein, die Eltern haften allerdings, unabhängig von der strafrechtlichen Schuldunfähigkeit der Kinder, uneingeschränkt zivilrechtlich für durch Ihre Kinder verursachte Sachschäden.
froema schrieb:
Weshalb ein private Haftpflicht auch keine Schäden übernimmt. Nur wenn den Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann, zahlt die Privathaftpflicht. Ab sieben Jahren zahlt die Privathaftpflicht der Eltern auf jeden Fall. Gemäß "Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2008 – Stand 17.03.2010" ist der BEIFAHRER nämlich i.d.R. gar nicht mitversichert, es sei denn, er arbeitet bei oder für den Halter.
Bei Erwachsenen zahlt sowas entweder die eigene KFZ-Haftpflicht (Fahrer) oder die Privathaftpflicht (Mitfahrer). Versicherungen sind natürlich nicht doof und schließen überproportionale Schadensverursacher wie "Kleinkinder" bis 7 Jahre von der kostenlosen Schadensübernahme im Rahmen der Privathaftpflicht der Eltern aus.
Es gibt für Kinder (wie im übrigen auch für Hunde) eine Gesonderte Kinderhaftpflicht. Die ist verständlicherweise nicht ganz billig, lohnt sich aber in jedem Fall und sollte meiner Meinung nach eigentlich Pflicht sein (gleiches gilt meiner Meinung nach für die Hundehaftpflicht).
froema schrieb:
Wenn man es genau nimmt, muss der geschädigte eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen. Bei Kindern unter 7 Jahren bleibt man schnell auf seinem Schaden sitzen. Auch darüber muss der Betrag eingeklagt werden, wenn der Schadensverursacher nicht zahlen will. Da bleibt man schnell auf seinen Kosten sitzen.
Das ist schlicht und einfach so nicht richtig, es reicht nachzuweisen das "deine Familie" den Schaden verursacht hat, ob das jetzt dein 3 jähriger Sachbeschädiger ist oder Du ist unerheblich. Anspruch auf Ausgleich für die durch den entstandenen Schaden verursachten Kosten hat der Geschädigte auf jeden Fall. Du verwechselst da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen deines Versicherers mit denen die Versicherung Ihre Haftungsübernahme für den von Dir oder deinem Nachwuchs verursachten Schaden ausschließt (In einem Geschäftsvertrag mit Dir hat die Versicherung natürlich das Recht Haftungsausschluß als VERTRAGSBEDINGUNG zu definieren.), mit dem gesetzlich geregelten Anspruch auf Schadenersatz eines durch dich (oder unter deiner Aufsichtspflicht stehende Personen wie deine Kinder) Geschädigten (Das ist ein GESETZ das für alle in Deutschland anfallenden Tatbestände angewendet wird.).
froema schrieb:
Die Diskussion ist mir aber zu emotional geladen.
Was erwartest Du, es geht hier um Schäden die in der Regel zwischen 1500-3000 Euro liegen. Ich wage mal zu behaupten das das für die meisten hier mindestens 1 Nettomonatsgehalt, wenn nicht mehr, ist.
Du hast also letzten Endes frei übersetzt gesagt: "Es kümmert mich nicht wenn ich Leuten 1 Monatsgehalt 'klaue' weil mir ist es egal wenn mein Auto Beulen hat."
Ich möchte mal wissen wie unemotional Du bleiben würdest wenn ich mir Zugang zu deinem Konto verschaffen würde und mir mal ein Monatsgehalt überweisen würde
froema schrieb:
Ich habe aber mit keinem Satz gesagt, dass ich mich bei einem Schaden nicht an den Geschädigten wenden würde.
Du hast es vielleicht nicht direkt gesagt (Da wärst Du ja auch schön blöd), aber Du hast es sehr sehr stark impliziert das Du schon abgehauen bist wenn Du oder deine Kinder anderer Leute Eigentum beschädigt haben:
Zitat von Dir: "Ich habe Kinder und die reißen nun mal die Türen auf. Da kann es zu den einen oder anderen Rempler kommen, wenn die Parkplätze zu eng sind. Ist das mein Problem?"
Die von Dir implizierte Antwort ist "Nein", was wiederum impliziert das Du das nicht melden würdest...
froema schrieb:
Auch wenn das hier einigen nicht schmeckt, ein Auto ist für die Mehrheit ein Fortbewegungsmittel. Dass es einige als Hobby betrachten ist mir nicht entgangen.
Ich wiederhole mich:
Ich hüte mein Auto auch nicht wie meinen Augapfel, für mich ist es primär auch ein Gebrauchsgegenstand. Aber auch auf Gebrauchsgegenstände gibt man eben meiner Meinung nach acht und beschädigt die nicht mutwillig, erst recht so teure wie ein Auto. Das gilt dann nochmal in verschärfter Weise wenn es sich um das Eigentum anderer Personen handelt. Leute die für mutwillige oder durch vorsätzliche Fahrlässigkeit verursachten Beschädigungen, sprich für Ihren eigenen Mist, nicht einstehen wollen finde ich charakterlich daneben und verantwortungslos. Das fängt bei ausgeliehen Büchern und CDs an die total zerfleddert und zerkratzt zurückkommen und hört eben bei Parkremplern auf.