Was muss man beim TÜV abnehmen lassen?

Diskutiere Was muss man beim TÜV abnehmen lassen? im Forum Karosserie & Innenraum - Tuning & Styling im Bereich Tuning & Styling - Hi! Mich würde mal interessieren, welche Änderungen am Auto man eigentlich beim TÜV abnehmen lassen muss, weil ich da bisher irgendwie nicht...
Daniel_xf

Daniel_xf

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Hi!

Mich würde mal interessieren, welche Änderungen am Auto man eigentlich beim TÜV abnehmen lassen muss, weil ich da bisher irgendwie nicht durchblick ...

Wenn ich z.B. nur meine Rückleuchten von Phase I auf Phase II umbau, braucht das eine Abnahme? Ne oder?

Wenn ich die Front- oder Rückstoßstange umbau, z.B. auf RS-Front/Heck, braucht das eine Abnahme?

Die Felgen, die im Fahrzeugschein stehen, sind ja mit 6,5J angegeben. Wenn ich neue aufziehe mit 7 oder 7,5J und diese eine ABE haben, muss ich trotzdem eine Abnahme machen lassen?

Tieferlegung bei Renault mit Eibach-Federn um 30mm: Brauch ich da eine Abnahme??

Mir ist momentan nicht wirklich klar, wann man was abnehmen lassen muss und auf welcher Grundlage das eigentlich geschieht. Vielleicht könnt ihr mich da aufklären.

Danke schonmal,

viele Grüße
Daniel
 
A

Anonymous

Guest
Bei den Lampengläsern reicht eine E - Prüfnummer .

Stoßfänger original Renault geht so klar .

Felgen gibt es tlw. mit ABE, meine Ronal 7,5x16 waren bspw. nicht eintragungsfplichtig mit Serien-205ern .

Tieferlegung tlw. ABE, siehe 30mm Renault Kit .Allerdings nur bei ansonsten serienmäßigem Zustand . Die sonstigen am Markt erhältlichen Federn müssen zu 99% eingetragen werden .

Heiko
 
ZRUF

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Jepp die Kombination von breiteren Felgen mit einer Tieferlegung muss definitiv eingetragen werden, da eine ABE immer nur gilt, wenn das Fahrzeug außer dieser einen Änderung im Serienzustand ist.
 
Daniel_xf

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ZRUF schrieb:
Jepp die Kombination von breiteren Felgen mit einer Tieferlegung muss definitiv eingetragen werden, da eine ABE immer nur gilt, wenn das Fahrzeug außer dieser einen Änderung im Serienzustand ist.
Das find ich irgendwie schon komisch ... d.h., ich kann mich dann entscheiden, ob ich die Felgen oder die Tieferlegung eintrage?

Und wie ist das bei Stoßfängern generell? Gibt ja diese RS-Front/Heck-Nachbauten meines Wissens. Hat sowas dann ne ABE und es gilt, was von ZRUF schon gesagt wurde oder müssen solche Karosserieveränderungen immer/nie eingetragen werden?
 
ZRUF

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Diese RS-Replika scheinen wohl generell eintragungspflichtig zu sein. Da könnte das gesparte Geld (weil Nachbau) schnell wieder weg sein.

Die Entscheidung bei Veränderungen an Felgen und Fahrwerk stellt sich leider gar nicht, weil in diesem Falle beides eingetragen werden müsste. Immerhin muss ja sichergestellt werden, dass beides soweit miteinander harmoniert, dass weiterhin eine Straßentauglichkeit und damit eine Zulassungsfähigkeit gegeben ist.
 
Daniel_xf

Daniel_xf

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Ah, stimmt natürlich. Hast ja geschrieben bei serienmäßigem Zustand.

Wie ist das dann, wenn ich andere Felgen und eine Tieferlegung hab (beides eingetragen), und nun noch ein weiteres Teil modifiziere (was mit Rädern und Fahrwerk absolut nix zu tun hat!), wofür ich dann eine ABE hab; muss das auch eingetragen werden?
 
D

dc2ni

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Ne mußt nicht mehr eintragen. Es sei denn es hat was mit deinem Fahrwerk oder Felgen zu tun. Rückleuchten, Auspuff usw. reicht wenn du die ABE mitführst.
 
Daniel_xf

Daniel_xf

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Achso, das heißt also es gilt nach "Kategorie". Also wären andere Felgen mit ABE, anderer Auspuff mit ABE und eine Original-Renault RS-Front kein Problem beispielsweise?

Vielen Dank euch allen!
 
garfield

garfield

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Daniel schrieb:
Achso, das heißt also es gilt nach "Kategorie". Also wären andere Felgen mit ABE, anderer Auspuff mit ABE und eine Original-Renault RS-Front kein Problem beispielsweise?

Vielen Dank euch allen!

Soweit richtig, aber wenn ne Tieferlegung - auch mit ABE - dazukommt und die Felgen nicht die Standardmaße haben, dann kommt die Tieferllegung nicht in's Originalfahrwerk und dann brauchst Du ne Abnahme.
Gleiches gilt, wenn Komponenten dabei sind, die nur (!) ein Teilegutachten haben.
 
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