Ich hab mir das ganze jetzt mal durchgelesen. So wie es da steht ist es vollkommen Irreführend.
Grundsätzlich ist das ganze Zulässig. Der Knackpunkt liegt hier: "Gem. §22a Abs.1 Nr.7 StVZo wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden."
Deine Scheinwerfer sind zwar Xenonscheinwerfer und auch als solche zugelassen, jedoch nur dort wo bereits Xenon verbaut ist. Dort wo die H7 Lampen sitzen ist ein anderer Bereich des Scheinwerfers und dieser Reflektor ist nicht für Xenon geeignet bzw. geprüft.
Jeder "Lampenbereich" ist einzeln zu sehen und wurde einzeln "Bauartgeprüft", somit hat jeder Bereich eine eigene Prüfnummer, in welcher verschlüßelt ist, welche Leuchtmittel benutzt werden dürfen.
Also, das Set darf ganz legal anstelle der Xenonbrenner eingebaut werden, jedoch nicht anstelle der H7. Anderenseits darfst du auch nicht die Xenonbrenner gegen H7 tauschen.
Und jetzt mal ganz ehrlich. Für das Geld kannst du dir vernümpftige Brenner + vernümpftige H7 Lampen holen. Auch die Serie Xenonbrenner haben einen Gelbstich. Ich habe alles auf Osram CBI umgestellt (Brenner+H7). Und ich haben auch bei Fernlicht keinen Funken gelb im Licht. Und dann bleibt sogar noch Geld übrig um die Nebler noch zu tauschen.