Unfallschäden

Diskutiere Unfallschäden im Forum Karosserie & Mechanik im Bereich Technik - Hallo zusammen, gestern ist mir einer beim einparken schön am Wagen vorbeigeschrammt und hat mir denn Kotflügel komplett zerschrammt, ich glaube...
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Anonymous

Guest
Hallo zusammen,

gestern ist mir einer beim einparken schön am Wagen vorbeigeschrammt und hat mir denn Kotflügel komplett zerschrammt,
ich glaube kaum,dass das noch lackiert wird,sondern ausgetauscht wird. Weiss jemand,wieviel das kostet?
Das Lamopenglass hat auch einen tiefen Kratzer und auch die Tür am Rand, wobei das über Smart Reüair gehen sollte.
UNfallverursacher hat den Schaden zugegeben,immerhin,aber ärgerlich,weils jetzt ein Unfallwagen ist. Vielleicht hat einer nen Preis,
bis Dienstag ist ja noch was, bis ich zum Gutachter kann :(

Danke!
 
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Anonymous

Guest
Oh, das ist natürlich scheiße und tut mir leid für Dich aber wenigstens hast den Verursacher. Vll kannst ja mal ein paar Bilder machen und hier veröffentlichen.
 
Yellocake

Yellocake

Megane-Kenner
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weils jetzt ein Unfallwagen ist.

Ist ein Unfallwagen auch ein Unfallwagen, wenn die betroffenen Teile ausgetauscht werden?
Bei einem zerkratzten Kotflügel dürften ja keine weiteren (tragenden) Teile beschädigt worden sein.
Wenn nur Lackiert und Repariert wird, ist das ja etwas anderes.
Wie sieht das rein rechtlich bei einem eventuellen Wiederverkauf aus? Wer weiß mehr?
 
A

Anonymous

Guest
Gute Frage... scheinbar ist es ein Unterschied ob die entsprechenden Teile repariert oder ausgetauscht wurden. So hat man es mir zumindest erklärt als mein AH bei einer Testfahrt meine Karre in den Kofferraum eines anderen Autos gesetzt hat. Ist aber wohl trotzdem ein Unfallwagen. Naja was soll's...
 
A

Anonymous

Guest
Hi,zum einen kann es dir doch egal sein was das kostet.Schuldfrage ist klar.Ich würde mit dem Wagen zur Werkstatt und denen das zeigen.Die gucken dann mal was Sache ist und ob ein Gutachter gebraucht wird.Die haben Gutachter ja an der Hand.
Dann noch eine Frage:Was nennst du zerschrammt.Zerschrammt sind tiefe Kratzer.Die kriegste mit Füller und der Lackierung wieder weg.Oder sind auch Dellen da.
Es ist wenn Blechschäden vorliegen streng genommen ein Unfallwagen.Aber solange keine tragenden Teile betroffen sind ist es nicht so schlimm.Dann wäre ja jedes restaurierte Auto ein Unfallwagen.
 
RAudi

RAudi

Megane-Profi
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Mein Beileid.
Als Unfallwagen sehe ich das nicht. Würde es zwar beim Verkauf erwähnen aber in meinen Augen ist ein Unfallwagen wenn tragende Teile getauscht, gerichtet oder geschweißt werden bzw. Teile neu eingeschweißt werde nmüssen. Solche Kleinigkeiten wie ein neuer Kotflügel ist doch nichts aussergewöhnliches. Wie gesagt, beim Verkauf drauf hinweisen auf alle Fälle.
 
thrakes

thrakes

Megane-Profi
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Also ein Unfallwagen ist das NICHT!

Unfallwagen bedeutet Schäden an tragenden Teilen die gerichtet, geschweißt oder sonstwas werden, da hat RAudi absolut recht.
Insofern der Kotflügel ausgetauscht und lackiert wird brauchst du beim Verkauf GARNICHTS erwähnen, da der Wagen ja wieder
in 1a-Qualität ist. Wird der bestehende Kotflügel repariert und überlackiert SOLLTEST du, MUSST es aber nicht beim Verkauf
angeben. Es kann halt nur dumme Fragen aufwerfen wenn zB jemand feststellt dass die Lackierung an dieser Stelle dicker ist
und das überlackiert wurde, daher am besten direkt mit angeben um etwaigen Ärger aus dem Weg zu gehen...

Ansonsten wäre ja jeder Megane hier im Forum ein "Unfallwagen" der ne kleine Delle, Beule, Kratzer, Schramme oder sonstwas hat...
 
A

Anonymous

Guest
So ,muss mal meine erste Aussage widerrufen.Habe mal im Netz geguckt und folgendes gefunden.
Also(so wie es dort steht):"Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte"

Hier trifft eher dieses zu:"Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen, kleinere Karosserie- oder Lackschäden bezeichnet. Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallwagen."

Damit dürfte es dann klar sein.Eine Bagatelle.

Gruss
Trinomic
 
Megane-RE

Megane-RE

Megane-Kenner
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Selbstverständlich ist das nun ein Unfallwagen ... wie der Begriff schon sagt: Ein Wagen, der in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, ist ein anschließend ein Unfallwagen ...

Juristisch ist ein Unfall, ein unvorhergesehenes eingetretenes Ereignis, was ja wohl vorliegend der Fall sein dürfte

Ein Unfall liegt vor, wenn ein Ereignis mit bleibendem Schaden

1. plötzlich
2. ungewollt
3. mit mechanischer Gewalt
4. eine Schadenhöhe von min. 200 EUR verursacht bzw. entstanden ist.
So steht es auch im Tenor der OLG's; ausserdem sagt das auch der BGH in seiner gängigen Rechtsprechung seit 1999.
 
thrakes

thrakes

Megane-Profi
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2.332
Megane-RE schrieb:
Selbstverständlich ist das nun ein Unfallwagen ... wie der Begriff schon sagt: Ein Wagen, der in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, ist ein anschließend ein Unfallwagen ...

Juristisch ist ein Unfall, ein unvorhergesehenes eingetretenes Ereignis, was ja wohl vorliegend der Fall sein dürfte

Ein Unfall liegt vor, wenn ein Ereignis mit bleibendem Schaden

1. plötzlich
2. ungewollt
3. mit mechanischer Gewalt
4. eine Schadenhöhe von min. 200 EUR verursacht bzw. entstanden ist.
So steht es auch im Tenor der OLG's; ausserdem sagt das auch der BGH in seiner gängigen Rechtsprechung seit 1999.


Nach dieser Definition fahren wir hier im Forum ALLE Unfallwagen, weil es kaum einen Wagen gibt der nicht zumindest einen kleinen Kratzer,
eine Delle oder Beule oder sonstiges hat. Sogar diejenigen unter uns mit der berühmten "Geschwindigkeitsdelle" an der Motorhaube haben
demnach Unfallwagen, da dieser Schaden 1. plötzlich 2. ungewollt 3. mit mechanischer Gewalt (Fahrtwind) und 4. die Reparatur durch Austausch
der Haube seitens Renault mindestens 200 EUR an Kosten verursachen dürfte...

Also nun mal ehrlich, lasst mal die Kirche im Dorf und Gott einen guten Mann sein!

Wenn ich einen frontalen Aufprallschaden oder Heckschaden hatte und dabei Karosserie verzogen wurde, repariert hin oder her,
haben die tragenden Teile "eventuell" einen bleibenden Schaden, sprich Haarrisse oder Ähnliches.
Darauf MUSS ich einen Käufer hinweisen, da es relevant ist!

Wenn ich einen Kotflügel ausgetauscht habe der beschädigt war, gegen ein brandneues Ersatzteil und professionell vom Lackierer
lackiert, dann ist das KEIN UNFALLWAGEN, sondern BENUTZT und GEBRAUCHT.
Und ein Käufer der sich daran aufhängt, soll sich einen NEUWAGEN kaufen!

Punkt!
 
Yellocake

Yellocake

Megane-Kenner
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Diese juristische Definition ist, sagen wir - sehr theoretisch, Juristen halt. :tease:

Wo ist jetzt der Unterschied, wenn ich zb. die Motorhaube oder auch die Front und Heckschütze austausche weil mir diese nicht mehr gefällt und ich sie deshalb gegen eine GT oder RS Version austausche? Nur dass die Alte eventuell einen plötzlichen, ungewollten und mit mechanisch Gewalt verursachten Kratzer hatte?
Mit oder ohne Kratzer, ich hätte sie vielleicht so oder so getauscht. Da spielt keine Rolle, ob die alte einen Kratzer hatte oder nicht.

Aber egal ...
Man ist jedenfalls auf der sicheren Seite, wenn man bei einem Verkauf diesen "Schaden" angibt.
 
Devil-D

Devil-D

Megane-Fahrer
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Unabhängig davon bei der Versicherung des Unfallgegners auf den Wertverlust hinweisen, da (ggf.) Unfallwagen. Von alleine kommen die da selten drauf...

Als mir in meinen 2er ein Motorradfahrer reingerauscht ist, wurde Heckklappe ausgebeult und lackiert. Stoßstange ebenfalls getauscht und lackiert. Habe dann auf Nachfrage noch einmal 250,- Wertverlust bekommen (Wagen war vier Jahre alt).

Und beim Verkauf an Privat-Verkäufer auf den Unfall hingewiesen und auf die Schäden. Hat ihn aber nicht wirklich interessiert und floß nicht in die Preisverhandlung ein....
 
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