Chirpmodul

Diskutiere Chirpmodul im Forum Selbsthilfe im Bereich Tuning & Styling - Hallo, wenn das Auto in der Sonne steht kann ich manchmal die Blinker nicht erkennen ob der Wagen zu ist! :ashamed: Deshalb meine Frage hat...
Zimbi RFD

Zimbi RFD

Megane-Profi
Moderator
Beiträge
3.868
Hallo,

wenn das Auto in der Sonne steht kann ich manchmal die Blinker nicht erkennen ob der Wagen zu ist! :ashamed:
Deshalb meine Frage hat das jemand??

KLICK

Zimbi RFD
 
Grandtourer_xf

Grandtourer_xf

Megane-Kenner
Beiträge
164
Moin Zimbi!
Ne, dat hab ich nicht. Ich zieh immer an den Griffen, nachdem ich den Knopf gedrückt hab (man hat ca.2 oder 3 Sek. Zeit-danach macht er wieder auf) und achte auf das Schließgeräusch.
Geld gespart
MFG
SVEN
 
dschier22

dschier22

Megane-Kenner
Beiträge
226
Ich hab´s auch nicht!!!
Ist aber eine schöne Lösung wie ich finde!!
Denke mal das diese Elektronik auch ganz einfach mit in die Blinkeransteuerung eingebunden wird!!!

Werd´s mir vielleicht auch zulegen!!
Gibt aber bestimmt auch simplere und kostengünstigere Sachen dafür!!!!

Gruss
Dennis
 
ice_xf

ice_xf

Megane-Experte
Beiträge
1.434
Ist meines Wissens nicht TÜV-fähig!
 
dschier22

dschier22

Megane-Kenner
Beiträge
226
Was soll denn da TÜV-fähig sein???
Muss ich mein Autoradio nun auch vom TÜV abnehmen lassen!!!
Nicht mal eine Alarmanlage die ich nachträglich montiert habe muss vom TÜV abgenommen werden!!!

Versteh deine Aussage leider nicht!!!

Gruss
Dennis
 
S

spider

Megane-Kenner
Beiträge
103
Hallo,

ich glaube solche sachen sind in der Schweiz auch verboten!

Gruss
 
ice_xf

ice_xf

Megane-Experte
Beiträge
1.434
Kein Witz:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§38b Fahrzeug-Alarmsysteme

In Personenkraftwagen sowie in Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,00 t eingebaute Fahrzeug-Alarmsysteme müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. Fahrzeug-Alarmsysteme in anderen Kraftfahrzeugen müssen sinngemäß den vorstehenden Vorschriften entsprechen.

Der im Zitat genannte Anhang verweist auf 74/61/EWG und da steht folgendes drin:

9.9 Zustandsanzeige
9.9.1 Zur Bereitstellung von Informationen über den Zustand des AS(scharfgeschaltet, entschärft, Frist für die Alarmbereitschaft, Alarm wurde aktiviert) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Die Lichtstärke von optischen Signalen außerhalb des Insassenraums darf 0,5 cd nicht übersteigen.

9.9.2 Ist eine kurzfristige Anzeige von "dynamischen" Prozessen wie dem Umschalten von "scharfgeschaltet" auf "entschärft" und umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 9.9.1 optisch sein. Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder Innenraumbeleuchtung erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger 3 Sekunden nicht übersteigt.

Und jetzt noch mal um alle zu verwirren: Der neue Laguna von Schwiegereltern hupt 2x kurz, wenn er sich verriegelt, weil die Keycard aus dem Empfangsbereich der Antennen entfernt wird. Der Wagen ist ab Werk unverändert! :roll:
 
G

Gast

Megane-Fahrer
Beiträge
770
In dem Datenblatt steht das die aktuellen EU-Richtlinien erfüllt werden. Außerdem ist es ja nicht für die Alarmanlage :-)

Ne nette Spielerei finde ich.
 
Thema: Chirpmodul
Oben