Das ganze hat erstmal Zwei Seiten:
a) rechtliche Seite
Du solltest für Dein Fahrwerk sowie für Deine Felgen jeweils ein Teilegutachten bzw eine ABE haben. Darin muß Dein Fahrzeug schonmal aufgeführt sein, d.h. die Teile müssen einzeln schon für Dein Fahrzeug genehmigt sein.
Es ist auf jeden Fall eine Änderungsabnahme durch einen amtl. anerk. Sachverständigen oder einen Prüfingenieur von DEKRA, TÜV, GTÜ, KÜS usw erforderlich.
Bei Teilegutachten IMMER, bei ABE jenach Auflage und bei Mehrfachänderung mit gegenseitiger Beeinflussung wie in diesem Fall auch IMMER.
b) technische Seite
Wenn Du die Hürde schon mal genommen hast, sprich alle Teile und Gutachten passen zu Deinem Fahrzeug, kommt das Problem "Paßt es technisch gesehen überhaupt ?
Sprich "Schleift nix und sind alle Freigängigkeiten gegeben ?"
Dazu mußt Du das Fahrzeug in die Extremsituation versetzen, d.h. voll ausgeladen und voll verschränkt. (Maximale Einfederung)
Das kannst Du vorab ja selbst ausprobieren.
Du hast ja noch Deine alten Räder.
Hebe das Fahrzeug an und lege diagonal versetzt jeweils eine alte Felge oder ein altes Rad unter die Räder, z.B. vorne links und hinten rechts oder vorne rechts und hinten links.
Dann sind beide Achen maximal eingefedert. Nun kannst Du ja sehen, ob überall noch 3mm Luft ist, Räder auch mal einschlagen, gerne schleift die Lauffläche auch an der Radhausinnenverkleidung bei ca 75% Lenkeinschlag. Laß einen Kumpel im Kofferaum wippen und Du kannst dann sehen, ob es hinten an den Radläufen paßt.
Wenn das alles paßt, fährst Du einfach zu
DEKRA (klick hier)]oder TÜV oder was ihr da bei Euch habt und läßt eine Änderungsabnahme machen. In NRW wärest Du mit 76,- EUR für die Mehrfachänderung dabei.
Wenn Du mir die Gutachtennummern sendest, kann ich gerne mal nachsehen, ob zumindest der rechtliche Teil paßt, aber das kannst Du als "ausmerksamer Leser" auch selbst. Wenn Du noch fragen hast, kannst Du das auch per PN machen.
Gruß Tom