Wenn es kein Gutachten dazu gibt, kannste das vergessen.
Für eine Begutachtung nach §19(3) durch einen Prüfingenieur muß Du dem eine Arbeitsgrundlage in Form von einer ABE, einer ECE Betriebserlaubnis, einer EG Betriebserlaubnis, einer EG Bauertgenehmigung, eines Teilegutachtens oder einer Nachtrages zu den vorgenannten Dokumenten mitbringen. Alles war so aufgemacht ist, aber Prüfgutachten, Prüfbericht, gutachterliche Stellungsnahme, Materialgutachten oder sonstwie heißt, kannst Du direkt in die Tonne tun, denn das ist rechtlich als Arbeitsgrundlage nicht anwendbar.
Selbst für die Erstellung eines Gutachtens zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis mußt Du zumindest einen Festigkeitsnachweis mitbringen, aber selbst da sieht bei einem Body-Kit die Abnahme schon schlecht aus, zumindest nicht ohne erheblichen Aufwand (Fahrversuche usw), was sich mit Sicherheit im Preis für die Begutachtung wiederspiegelt.
Fazit: Laß die Finger davon.
Ich erlebe das nach jeder Essener Motorshow neu, wenn sich die "Jugend" mit toölen Spoilern eingedeckt hat, die bereits aufwendig lackiert wurden und dann im gelbem Sack enden.
Illegaler Betrieb kostet Dich nicht nur den Versicherungsschutz, sondern kann im schlimmsten Falle nicht nur als Ordnungswidrigkeit (Inbetriebnahme einer Kraftfahrzeuges ohne Betriebserlaubnis) sondern sogar als Straftat (Straßenverkehrsgefährdung) ausgelegt werden und das kann dann, zumindest bei einem Unfall mit erheblichem Personenschaden (Tod) auch mit einer Freiheitsstrafe enden.
Ich kenne sogar schon Fälle, die mit Fahrverbot geendet haben, nur weil die vorgeschriebene Änderungsabnahme (die gar kein Problem gewesen wäre, da ein Teilegutachten vorlag) zum Unfallzeitpunkt noch nicht erfolgt war.
Ganz heiße Kiste, besser nicht machen.