Köhler unterzeichnet Gesetze zum EU-Reformvertrag

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Deutschland macht den Weg für den Vertrag von Lissabon endgültig frei: Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat hat Bundespräsident Horst Köhler die Gesetze unterschrieben. Kanzlerin Angela Merkel wertete die Ratifizierung als großen Erfolg.

Mit dem Vertrag von Lissabon wird die gescheiterte EU-Verfassung an der Bevölkerung vorbei durchgeboxt werden. Obwohl durch die Volksabstimmungen in Frankreich und in den Niederlanden die Verfassung gescheitert ist, soll nun mit einem Trick die Verfassung unter anderem Namen durchgesetzt werden. Diesmal ohne, daß das Volk gefragt wird. Auch in Deutschland wurde die EU-Verfassung wegen eines Urteil des Bundesverfassungsgerichts zunächst nicht ratifiziert. Der Vertrag ist, was die rechtlichen Konsequenzen betrifft, identisch mit der EU-Verfassung.

Es wird versucht möglichst keine öffentliche Diskussion zu haben. Die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon würde nicht stattfinden, wenn bekannt wäre, was der Vertrag für den Rechtstaat, Demokratie und Sozialstaat bedeutet.

Deswegen wird gelogen was das Zeug hält. Von mehr Demokratie, mehr Mitsprache der Bevölkerung, mehr Grundrechten, Stärkung der nationalen Parlamente, usw., wird geredet. Diese Halbwahrheiten bleiben unwidersprochen, da die Wenigsten wissen, was in dem letztendlich gültigen Vertrag steht. Die meisten Parlamentarier haben den Vertrag nie gelesen oder gar verstanden. Auch wenn man sich die Debatten anschaut merkt man schnell, dass nur Schlagworte nachgeplappert werden und höchstens die ersten Seiten gelesen wurden.

Was kommt mit dem EU-Vertrag?

Bye bye Demokratie, Rechststaat, Sozialstaat. :cray:

EU-Recht steht über dem Grundgesetz :girlcray:

Europäischer Bundesstaat
Neoliberalismus pur
Militarisierung
Überwachungsstaat
Entdemokratisierung
Vereinfachtes Änderungsverfahren
Europäische Armee

[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=Jh3FpEMUgSE&feature=related[/youtube]
 
meggigt

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danke für die infos...so genau hatte ich mich mit diesem thema noch gar nicht beschäftigt....
 
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meggigt schrieb:
danke für die infos...so genau hatte ich mich mit diesem thema noch gar nicht beschäftigt....

Ich fürchte da stehst du nicht alleine da und genau so war es vermutlich auch gewollt. :secret:

Jetzt bete ich nur noch das die Iren nicht "umfallen". :agree:
 
7965836

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aha, und du hast den vertrag verstanden und die entscheidungsgründe des BverfG sind Dir einleuchtend und die Materie sowieso ganz klar, dass du hier so derart strikt und eindeutig dagegen bist :ok: respect......Sind doch auch nur "Schlagwörter" die du verwendest, und zwar welche von der ganz schwarzgemalten Sorte.....

damals bei dem Euro gabs auch zuhauf Gegner der Entwicklung...und? Schreit heute keine Krähe nach...

Ich finde es befremdlich, dass man das alles sooo negativ sieht, mit der momentanen Entwicklung der Europäischen Union...und eins ist klar, in 10 Jahren sind China, Russland, Indien und paar Südamerikanischen Staaten die Big-Player....aha und was will man dann als die "uneinige" Old Europe dagegen halten? Und dass Deutschland die eigene Identität dadurch verliert und die Rechtsstaatlichkeit flöten geht....also ich weiß nicht, wie man so plakativ sein kann.....

Aber so ist es mit der Politik, keiner weiß es wirklich genau und in 4 jahren sieht es vielleicht auch ganz anders aus.....Also nichts für Ungut :grin:
 
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7965836 schrieb:
aha, und du hast den vertrag verstanden und die entscheidungsgründe des BverfG sind Dir einleuchtend und die Materie sowieso ganz klar, dass du hier so derart strikt und eindeutig dagegen bist

Ich bin ein glühender Anhänger des "Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland". Es hätte zumindest einen Volksentscheid geben müssen (vgl. Art. 146 GG). Das BVerfG entscheidet wie alle Gerichte immer nur genau die Frage, die konkret ansteht und das waren die unzureichenden Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestags und des Bundesrats.

Jetzt kommen ein paar Argumente... Du kannst entscheiden ob du doch lieber auf "Schlag den Raab" umschaltest und weiter gut mit der Einstellung "die werden schon wissen was gut für mich ist" leben. Hast ja auch irgendwie Recht damit. Schließlich hatten wir noch nie eine demokratisch gewählte Regierung, die die Bürgerrechte und Freiheiten abgeschafft hat. Selbstverständlich alles nur zum Besten der Bürger und für mehr Sicherheit.

In Artikel 20 GG steht eindeutig das alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Ist das EU-Parlament das Volk? Dort wo Deutschland, gemessen an der Bevölkerungszahl, sogar unterrepräsentiert ist. Oder der EU-Rat wo Regierungsvertreter verschiedener Staaten zusammen sitzen und versuchen eigene Interessen durchzusetzen?
Da steht auch was von "sozialer" Bundesstaat. Was findet man da im Vertrag von Lissabon: "Die Mitgliedstaaten verpflichten sich dem "Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb". (Titel VIII Die Wirtschafts- und Währungspolitik Art. 119 (1))

Art. 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen
und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der
Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und
die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen
das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Art. 79
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in
Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den
Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands
für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem
eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung
beschlossen worden ist.

1. Der EU-Reformvertrag bringt eine Verpflichtung zur dauerhaften Aufrüstung für alle EU-Mitgliedstaaten. Diese Aufrüstungspflicht wird durch ein eigenes Rüstungsamt überwacht und vorangetrieben (Art. 42, VEU), auch ein eigenes EU-Rüstungsbudget wird durch diesen Vertrag begründet (Art. 41, VEU)

2. Der EU-Reformvertrag ermächtigt .- unter dem Deckmantel des sog. „Antiterrorkampfes“ den EU-Rat zu weltweiten Militärinterventionen – auch ohne ein UNO-Mandat (Art. 43, VEU)

3. Der EU-Reformvertrag steht in diametralen Gegensatz zur österreichischen Neutralität. Er beinhaltet eine militärische Beistandsverpflichtung, die schärfer als die der NATO ist (Art. 42, VEU). Darüber hinaus sieht dieser EU-Vertrag schon eine Beistandsverpflichtung bei sog. „terroristischen Gefahren“, die auch für „präventive“ Angriffskriege instrumentalisiert werden kann (Art. 24, VEU)

4. Der EU-Reformvertrag schreibt eine neoliberale Wirtschaftspolitik fest, indem er alle EU-Staaten zu einer Wirtschaftspolitik „der offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ verpflichtet (Art. 119, 120, VAE). Kapitalverkehrsfreiheit, Steuerdumping, öffentliche Sparzwänge usw. führen zu verschärftem Sozialabbau und zum kontinuierlichen Rückgang des Anteils der ArbeitnehmerInnen am Sozialprodukt.

5. Der EU-Reformvertrag unterwirft weiterhin die öffentlichen Dienste dem Wettbewerbsrecht des EU-Binnenmarktes (Art. 106, VAE) und schafft neue gesetzliche Grundlagen für die Liberalisierungswut der EU-Kommission. Er ist daher ein Freibrief für die Fortsetzung der Initiativen der EU-Kommission zur Liberalisierungs- und Privatisierung der öffentlichen Dienste (Wasser, Energie, Gesundheit, Soziales, usw.)

6. Der EU-Reformvertrag zementiert die monarchische Stellung der Europäischen Zentralbank ein. Sie darf ausdrücklich keinem Einfluss demokratisch gewählter Organe unterworfen werden (Art. 130, VAE). Die EZB ist auf den unbedingten Vorrang von Hartwährungspolitik vor Beschäftigungspolitik verpflichtet (Art. 127, VAE), also auf die Interessen der großen Vermögensbesitzer vor denen der großen Mehrzahl der Bevölkerung. Während z.B. Sozialausgaben einer strikten Sparpolitik unterliegen (Art. 126 VAE), werden Rüstungsausgaben ausdrücklich gefördert (Art. 42 VEU).

7. Der EU-Reformvertrag setzt die Entmachtung der nationalen Parlamente fort (Art. 207, VAE). Die EU-Kommission soll in Zukunft internationale Handelsverträge in den sensiblen Bereichen Bildung, Soziales und Gesundheit aushandeln können, ohne die Zustimmung der nationalen Parlamente einholen zu müssen. Dabei ist die Kommission laut EU-Recht zum „Abbau der internationalen Handelshemmnisse“ verpflichtet (Art. 21, VEU; Art. 206, VAE)

8. Der EU-Reformvertrag baut die Möglichkeit für die EU-Kommission aus, eine Politik im Interesse der großen Konzerne durchzusetzen: Der EU-Reformvertrag legt den grundsätzlichen Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht fest, Vetomöglichkeiten für einzelne Staaten entfallen, die Macht der großen Nationalstaaten auf Kosten der kleinen nimmt dramatisch zu, das Monopol der Gesetzesinitiative bleibt bei der EU-Kommission, also bei der demokratisch kaum belangbaren Hochbürokratie (Art. 238 ua, VAE), die durch den EU-Reformvertrag noch undemokratischer wird (nicht einmal mehr jedes Land verfügt über einen Kommissar). Demokratiepolitisch ist das kein Fortschritt sondern ein Rückschritt ins 19. Jahrhundert.

9. Der EU-Reformvertrag führt zur weiteren Hierarchisierung Europas. So begründet er die Möglichkeit, einen inneren Führungszirkel der militärisch mächtigsten EU-Staaten (Art. 42,46 VEU) zu bilden („militärisches Kerneuropa“).
10. Der EU-Reformvertrag zementiert den EURATOM-Vertrag ein, dessen Ziel die „Entwicklung einer mächtigen Atomindustrie“ ist (Protokoll zu EURATOM). Schon jetzt muss Österreich mehr als 40 Millionen Euro jährlich für die europäische Atomwirtschaft zahlen.
 
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SAL schrieb:
Ecki schrieb:
EU-Recht steht über dem Grundgesetz

Das zeigt eindeutig, dass Du keinerlei Ahnung von was Du sprichst!

Hier die entsprechenden Passagen aus den Erklärungen des Anhangs zu den Verträgen von Lissabon:

17. Erklärung zum Vorrang

Die Konferenz weist darauf hin, dass die Verträge und das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter den in dieser Rechtsprechung festgelegten Bedingungen Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben.

Darüber hinaus hat die Konferenz beschlossen, dass das Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates zum Vorrang in der Fassung des Dokuments 11197/07 (JUR 260) dieser Schlussakte beigefügt wird:

„Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates vom 22. Juni 2007

Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist der Vorrang des EG-Rechts einer der Grundpfeiler des Gemeinschaftsrechts. Dem Gerichtshof zufolge ergibt sich dieser Grundsatz aus der Besonderheit der Europäischen Gemeinschaft. Zum Zeitpunkt des ersten Urteils im Rahmen dieser ständigen Rechtsprechung (Rechtssache 6/64, Costa gegen ENEL, 15. Juli 1964(1)war dieser Vorrang im Vertrag nicht erwähnt. Dies ist auch heute noch der Fall. Die Tatsache, dass der Grundsatz dieses Vorrangs nicht in den künftigen Vertrag aufgenommen wird, ändert nichts an seiner Existenz und an der bestehenden Rechtsprechung des Gerichtshofs.
Aus (...) folgt, dass dem vom Vertrag geschaffenen, somit aus einer autonomen Rechtsquelle fließenden Recht wegen dieser seiner Eigenständigkeit keine wie immer gearteten innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgehen können, wenn ihm nicht sein Charakter als Gemeinschaftsrecht aberkannt und wenn nicht die Rechtsgrundlage der Gemeinschaft selbst in Frage gestellt werden soll.

Link 1
Link 2
 
7965836

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ach ecki ecki ´, immer dasselbe mit Dir, schön bei Wikipedia am rumwildern (der Beitrag mit den Schlägern in Grün am Rande einer Demo) und bei "Werkstatt für Frieden & Solidarität" ordentlich copy+paste-Verfahren anwenden.....Das zeichnet also einen freidenkenden Verfechter der Demokratie und des Deutschen Grundgesetzes aus......? Dein SoWi-Gedöns kannste dir ehrlich sparen, bevor ich mir die Finger schmutzig machen würde, Statements irgendwelcher Organisationen als eigenen zu präsentieren, deren Anhängerschaft von Kommunisten und Marxisten symphatisiert und unterstützt werden, hätte ich mich lieber darauf besonnen, die Sache etwas neutraler anzugehen...

Deine strikte Einstellung beruht letztlich auf Mutmassungen und der Angst vor etwas, was Du mit Sicherheit nicht überblicken kannst. aber es ist halb so schlimm, denn in die Zukunft schauen kann keiner von uns......

Ich habe mir einfach mal die Enscheidungsgründe der neusten BverfG-Entscheidung vom 30.06.2009 angeguckt,

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 00208.html

da wird recht ausführlich auf deine plakativen Äußerungen hinsichtlich der "Entdemokratisierung, Verlust der Rechtsstaatlichkeit, Verlust der Grudrechtsgeltung etc etc.." und Lissaboner Vertrag eingegangen......und was soll ich sagen?

1) Bestätigt sich wiedermal, dass gefährliches Halbwissen gepaart mit glühender Fantasie nicht als Panikmache sind!

2) Dein Demokratieverständnis leider nicht über nationale Grenzen hinausgeht...

Ich finde es schon seltsam, dass du hier locker flockig mit GG-Normen um dich wirfst, in einer Selbstversätndlichkeit, als ob du einen Lehrauftrag an der Juristishen Fakultät an der Uni Düren inne hättest......Wen willst du hier mit Art. und §§ Angaben blenden? Das GG lesen kann jeder, das ganze in einem Zusammenhang zu sehen, besonders in Supranationalen Bezügen nur die wenigsten...

ich sage übringes nicht, dass ich hier die Weißheit eines Helmut Schmidts mit Löffeln gefressen hätte, aber gerade deswegen hüte ich mich, solch radikale Statements vom Stapel zu lassen.......Deine Argumente sind so Links, dass sie auch als Braun durchgehen könnten.......Hauptsache dagegen.....

Mann Mann Mann, dann gucke ich mir lieber Stefan Raab an, bevor ich mir diese Hasskampagnen gegen den Lissaboner-Vertrag durchlesen muss.......


Ach ja, und was dein Spruch über die "von der Obrigkeit aufgelegten Demokratie" in Deutschland angeht.....Damit zeigst du zwar, dass du schön im Geschichtsunterricht aufgepasst hast und Weimarer Republik, aber auch die Anfänge der jungen Demokratie in der Nachkriegszeit für dich kein Fremdwort ist.....Aber dieses gleichzeitig als ein generelles Mißtrauensvotum gegen "die da oben, die regieren" voran zu stellen, das ist schon sehr antidemokratisch....ja ja, wir hatte noch nie eine selbstgewählte Demokratie....oh mann, den Spruch hätte ich mir erspart, denn es kommt wieder die Frage:
- Wen willste damit Blenden, mal ehrlich?

Aber jeder denkt wie isst, frei nach seinem Gusto.....
 
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man man man .. macht doch für so einen (Scheiß) ein eigenes Forum auf ... :dash:
 
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v.Mahoney

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Ich muss mich bei solchen Sachen immer fragen, ob ihr alle zuviel Zeit habt, oder keine Freunde, oder was weiß ich.

Als ob sich jemand diese copy paste dinger komplett durchgelesen hat....

Spar dir das doch, und rede mit deinen Freunden darüber...

:blum3:

greetz
 
Thema: Köhler unterzeichnet Gesetze zum EU-Reformvertrag

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