Megane 3 Neue gesetzliche Regelung zum Thema §21 Einzelabnahme

Diskutiere Neue gesetzliche Regelung zum Thema §21 Einzelabnahme im Forum Selbsthilfe im Bereich Tuning & Styling - Hi Leute, da ich das ganze Prozedere gerade erst hinter mir habe hier mal eine kleine Übersicht wie die heutige Sachlage zum Thema...
thrakes

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Hi Leute,

da ich das ganze Prozedere gerade erst hinter mir habe hier mal eine kleine Übersicht wie die heutige Sachlage zum Thema
"Einzelabnahme" aussieht...

Edit by Gessi: Stand 02/2012

BISHER war es so: Eine Einzelabnahme nach §21 bzw §19/3 dürfte in Ostdeutschland von jeder DEKRA bzw in Westdeutschland
von einem AAS (Amtlich Anerkannten Sachverständigen) des TÜV abgenommen werden.
Zusammen mit dem Prüfbericht ging es zur Zulassungsstelle, eintragen lassen, fertig...

HEUTE ist es so: Wie gehabt wird die Einzelabnahme im Osten von der DEKRA bzw im Westen vom AAS des TÜV durchgeführt.
Sowie man den Prüfbericht erhalten hat muss dieser zusammen mit dem "Antrag auf Genehmigung einer Bertriebserlaubnis
nach §21 StVZO" beim zuständigen Straßenverkehrsamt abgegeben werden.
Dort wird die Art und der Umfang der Veränderungen am Fahrzeug gegengeprüft.
Ist der Sachbearbeiter der Meinung dass die Änderungen am Fahrzeug eventuell nicht ganz koscher sind, bekommt man einen
Widervorstellungstermin bei einer ANDEREN Prüforganisation (zB GTÜ und Co).
Dort muss der zweite unabhängige Prüfer bestätigen, dass die abgenommen Fahrzeugveränderungen rechtens und im Maße des
erlaubten sind. Erhält man diesen "Gegenprüfbericht", geht es wieder zum Straßenverkehrsamt zur Durchsicht...

Sowie man dann vom Straßenverkehrsamt die "Erteilung einer Betriebserlaubnis nach §19 StVZO i.V.m. §21 StVZO" erhält,
darf man damit zur zuständigen Zulassungsstelle um die Papiere korrigieren zu lassen. Dieser Bescheid kostet 39,80 EUR +
3,50 EUR Zustellgebühr.


Also alles ingesamt kein günstiges Spiel mehr... Meine Kosten für folgende 7 Abnahmen:

- Gewindefahrwerk
- Rad/Reifen-Kombination
- Spurplatten vorne
- Spurplatten hinten
- geänderte Front samt Frontspoiler
- Seitenschweller
- Dachspoiler

belaufen sich auf:

- Achsvermessung: 60 EUR
- Einzelabnahme gesamt: 134 EUR
- Erteilung einer Betriebserlaubnis: 43,30 EUR
- Änderung der Papiere: 12 EUR

249,30 EUR!!!

Bedenkt diese Kosten bitte mit!

Warum ich das alles bezahlen musste TROTZ Teilegutachten und ABE`s???

Weil das Teilegutachten vom Fahrwerk nur in Kombination mit Serienfelgen gilt (7,5x18 ET47).
Da meine Felgen allerdings 7,5x18 ET45 sind wird daraus automatisch eine Einzelabnahme.
Sprich 4mm breiterer Radstand haben mich 250 EUR gekostet!

Naja, was solls, Spaß kostet :hi:
 
Ebse

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Musste heute auch 114€ beim Tüv bezahlen für die Abnahme der Distanzscheiben und der Federn! Bei den 60mm H&R Distanzscheiben stehen nur 205er im Gutachten und bei mir sind 225er Serie....deshalb Einzelabnahme! Muss ich die Änderungen zwingend noch bei der Zulasungsstelle eintragen lassen oder reicht das Dokument vom Tüv bei einer Kontrolle? :cop:
 
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Seeehr interessantes Thema :ok:

thrakes schrieb:
Ist der Sachbearbeiter der Meinung dass die Änderungen am Fahrzeug eventuell nicht ganz koscher sind, bekommt man einen
Widervorstellungstermin bei einer ANDEREN Prüforganisation (zB GTÜ und Co).

Sind die Kosten für die "Neuvorstellung bei anderem Verein" dem Halter überlassen ?

Ebse schrieb:
Muss ich die Änderungen zwingend noch bei der Zulasungsstelle eintragen lassen oder reicht das Dokument vom Tüv bei einer Kontrolle? :cop:

Ob es dort (auch) Änderungen gab, kann ich leider nicht sagen, bisher war es so, das eine "Änderung der Fahrzeugpapiere bei nächster Befassung mit der Zulassungsstelle"(ähnlicher Wortlaut) geschehen sollte - Antwort also "Nein, nicht zwingend sofort". Steht dazu nichts auf der Rückseite des Prüfberichts ?
 
Mustangspirit

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Bei Einzelabnahme nach Paragraph 19 (sorry, hab hier auf dem ipad kein Paragraphenzeichen) reicht es den Wisch mitzuführen. Das steht oben auf dem Prüfbericht welcher Paragraph!
Bei Paragraph 21 muss es schnellstmöglich im Schein eingetragen werden, sonst fährst du ohne Betriebserlaubnis rum!

Also meine Federn, Felgen und Distanzscheiben wurden alle bei der Einzelabnahme nach Paragraph 19 eingetragen!
Paragraph 21 sind glaub ich nur schwerwiegende Veränderungen an Karrosserie usw.
 
Ebse

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Hi, also ich hab mir die Papiere vom Tüv nochmal angeschaut! Auf dem Gutachten steht nichts... auf dem Beiblatt steht jedoch dass es umgehend Eingetragen werden muss. Auf der Rechnung steht was von §19 (2) / §21.
Dann werd ich da wohl morgen früh mal zur Zulassungsstelle gehen und es Eintragen lassen. Mal sehen was der Spass jetzt wieder kostet! :aggro:
 
thrakes

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AW: Neue gesetzliche Regelung zum Thema §21 Einzelabnahme

Du musst erstmal einen Antrag auf Änderung der Fahrzeugpapiere stellen!

Geh mal auf die Homepage deiner Zulassungsstelle, dort gibt es ein Formular zum Download.

Das musst du zusammen mit einer Kopie vom Prüfbericht, deines Fahrzeugscheins und Personalausweis (Vorder- und Rückseite) persönlich abgeben, per Post versenden oder faxen.

Innerhalb weniger Tage bekommst du entweder deine Bestätigung (damit gehst du zur Zulassungsstelle zum Eintragen) ODER du bekommst einen Termin zum "Recall" ;)
 
Ebse

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Also....ich komm grad von der Zulassungsstelle! Musste dort nur meinen Brief, den Schein und das Gutachten vom Tüv abgeben und die haben mir dann alles neu erstellt! Gekostet hat's 15,10€... war überhaupt kein stress....mal abgesehen davon dass ich 1,5 Stunden warten musste weil ca. 10 Leute vor mir da waren!
 
RonnyTCE

RonnyTCE

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Ich habe diesbezüglich mal mit der Tante bei der Zulassungstelle telefoniert. Diese Änderung ist bereits bekannt, wird aber von Bundesland zu Bundesland entschieden. Es soll erstmal nur eine Art Pilotprogramm sein um die umsetzbarkeit zu prüfen.

Übrigens eine Abnahme nach §19 kann auch eine andere Prüforganisation machen. Das ist z.B. nur andere Felgen eintragen, sofern eine Gutachten dabei ist. Ist jetzt aber eine andere Änderung wie z.B. Spurplatten und/oder Fahrwerk wird das ne abnahme nach §21 und die macht nur die dafür zuständigen "Tüver".

Wenn man natürlich gewisse beziehungen hat kommt man immer schön um die 21er Gutachten drum herum, es ist halt alles auslegungsache der Prüfer.

Ich denke mal das es kaum zu einem "Recall" kommt und wenn dann wird der andere Prüfer kaum eine andere Entscheidung treffen als sein "Kollege" vorher. Stellt euch vor so ein ganz verrückter hat einige Tausende ins das Tuning des Autos gesteckt, fährt damit zu Dekra (wohne im Osten) und der Dekratyp sagt "alles i.O.". Jetzt sagt der Typ im Strassenverkehrsamt "nö, Recall!" weil er vieleicht die Marke nicht ab kann. Nun fährt der Tuner mit eh schon dicken Hals zum Tüv und der Tüvtyp meint auch "nö, ist nicht in Ordnung". Was denkt Ihr was nun passiert? .......... richtig, dann brennt die Luft, aber richtig. Und das wird nicht lange gut gehen. Die "Tüver" haben so schon nicht viel zu lachen. Und das Theater werden die sich nicht geben und ganz einfach das erste "Gutachten" bestätigen.
 
Thema: Neue gesetzliche Regelung zum Thema §21 Einzelabnahme

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