Abgemeldete Autos sind nicht versichert!

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Abe Cosmos

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Hallo Comunity,

wie manche von euch wissen bin ich in der Schadenbearbeitung für Sach- und TV Schäden, dazu gehören auch Brandschäden. Und speziell heute hatte ich einen Fall, den ich euch in der Konsequenz nicht vorenthalten möchte.

Hintergrund: Es hat gebrannt und diverse Teile vom Dach sind auf Privatgrund parkende Autos gefallen, 3 davon waren abgemeldet, da als reine Winterfahrzeuge nur bis 03/12 zugelassen. So und nun kommts: Die Schäden an drei Autos drei Autos zahlt keine Versicherung!

Also ACHTUNG an Alle die jeweils ein Sommer und Winterfahrzeug haben und dieses um Kosten zu sparen nur zeitweise angemeldet haben sollten bedenken, dass das Auto im abgemeldeten Zustand keinerlei Versicherungsschutz hat, egal was passiert.

Wollte euch dass nur kurz mitteilen, bei Bedarf erläutere ich das auch ausführlicher :grin:
 
TL_Alex

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Bei saisonkennzeichen besteht aber Versicherungsschutz.
Abgemeldet sollte jedem klar sein dasman nich versichert ist, man zahlt ja auch nix.
 
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nur um das mal klarzustellen.

(H.2) Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?

(H.2.2) Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach H1.5 bis H1.7

(H1.5) Mit der Beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz.

der Ruheversichrungsschutz umfasst:
- die KFZ-Haftpflichtversicherung

- die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahzeug im Zeitpunk der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestand.

Quelle: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB 2008)

habu
 
Matze

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TL_Alex schrieb:
Bei saisonkennzeichen besteht aber Versicherungsschutz.
Abgemeldet sollte jedem klar sein dasman nich versichert ist, man zahlt ja auch nix.

Korrekt... hab mich vorher auch schlau gemacht und mich dann fürs Saisonkennzeichen (auf beiden Fahrzeugen) entschieden, weil die eine "ruhende Versicherung" haben, die gegen Beschädigung und Diebstahl versichert...
 
Abe Cosmos

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bei ruhenden Fahrzeugen habt ihr auch recht!

In meinem Schadenfall waren sie aber komplett abgemeldet und gehen nun leer aus
 
Flauschibüsi

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Ist es bei euch in. de denn nicht möglich die Teilkasko auf dem abgemeldeten Auto weiterlaufen zu lassen?
 
TL_Alex

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Für nicht zugelassene Fahrzeuge gibts Versicherungen.
Zb fürs Sportmopped. Kostet 200 Euro plus Steuer bei 10000 Euro Versicherungssumme.
Obs die normale Versicherung auch macht ist mir nich bekannt.
Einfach nicht abmelden hilft auf jeden Fall.
 
R

RS-Franky

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Wenn Teile vom Haus auf Autos fallen, ist doch wohl der Hauseigentümer bzw. die Gebäudeversicherung haftbar.
Da ist doch egal ob Autos an- oder abgemeldet sind
 
Abe Cosmos

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RS-Franky schrieb:
Wenn Teile vom Haus auf Autos fallen, ist doch wohl der Hauseigentümer bzw. die Gebäudeversicherung haftbar.
Da ist doch egal ob Autos an- oder abgemeldet sind

Dem ist NICHT so!!!! die Gebäudeversicherung hat wie der Name schon sagt das Gebäude abgesichert, nicht was anderes. Es gäb noch eine Inhaltsversicherung oder Hausrat beides ist ein Auto nicht, da Der Gebäudeeigentümer keine Brandstiftung gemacht hat ist er für Schäden vom Feuer auch nicht Haftbar, damit scheidet auch die Haftpflicht aus, es bleibt eine wie auch immer geratene KFZ Versicherung die hier zahlt.

Nur wer keine hat da abgemeldet geht eben leer aus. Wie ihr oben in den Posts sehen könnt gibt es auch für still gelegte Fahrzeuge einen Versicherungsschutz!

Mir war nur daran gelegen die Winterautofahrer auf dieses Risiko aufmerksam zu machen.
 
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Gerade bei einem Winterauto hätte es aber wohl auch nichts genutzt wenn die angemeldet gewesen wären. Als Winterauto werden ja oft Autos mit weniger als 3.000€ Wert genommen, und für die schliesst dann eh fast niemand eine Kaskoversicherung ab.
 
muehlie

muehlie

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.. das zahlt die Haftpflichtversicherung, bei Einfamilienhäusern die Privathaftpfllichtversicherung, bei Häusern mit mehreren Wohnungen sollt man eine Haus- und Grundbesitzerhaftlicht habe (beide sind kein muss). Fällt zum Beispiel ein Ziegel vom Dach und du hast ein Einfamilienhaus bist du derjenige der Haftbar gemacht wird, ist ja dein Haus . . . ist es ein Mehrfamilienhaus mit zum Beispiel 5 Eigentumswohnungen kann kein eindeutiger Verursacher gefunden werden, deshalb sollte man hier eine Haus- und Grundbesitzerhaftlicht haben . . . gleiches Problem habe ich mit der Räumpflicht im Winter . . usw.
 
Abe Cosmos

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muehlie schrieb:
.. das zahlt die Haftpflichtversicherung, bei Einfamilienhäusern die Privathaftpfllichtversicherung, bei Häusern mit mehreren Wohnungen sollt man eine Haus- und Grundbesitzerhaftlicht habe (beide sind kein muss). Fällt zum Beispiel ein Ziegel vom Dach und du hast ein Einfamilienhaus bist du derjenige der Haftbar gemacht wird, ist ja dein Haus . . . ist es ein Mehrfamilienhaus mit zum Beispiel 5 Eigentumswohnungen kann kein eindeutiger Verursacher gefunden werden, deshalb sollte man hier eine Haus- und Grundbesitzerhaftlicht haben . . . gleiches Problem habe ich mit der Räumpflicht im Winter . . usw.

Das ist Müll!!! :negative: Jedwede Haftpflicht zahlt nur wenn der zB Hausbesitzer den Schaden schuldhaft verursacht und damit haftet. Wenn also ein Ziegel vom Dach fällt weil ein Sturm den runter bläst, zahlt die Gebaudehafttpflicht nix! für das beschädigte Auto.
Wenn Du im Winter Deiner Scheeräumpflicht nicht nachkommst und sich jemand desshalb den "Hals " bricht, dann hast Du das schuldhaft verursacht und darum zahlt das die Haftpflichtversicherung.

Soviel zu Deinen Ausführungen.
 
muehlie

muehlie

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Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht leistet, wenn ein Dritter z.B. durch einen umherfliegenden Ziegel Ihres Daches geschädigt wurde, unabhängig davon, welche Windstärke vorgelegen hat. Der Geschädigte hat lediglich nachzuweisen, dass der schadenverursachende Dachziegel von Ihrem Dach stammt. Der Hausbesitzer haftet hier aus vermutetem Verschulden. Er kann sich aber ggf. entlasten, wenn er darlegen kann, dass das Dach zum Schadenzeitpunkt in einem einwandfreien Zustand gewesen ist. In jedem Fall sollte der Hausbesitzer den Schaden seiner Haftpflichtversicherung melden.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht leistet für Schäden, die durch die unzureichende Beachtung verschiedener Pflichten von Hauseigentümern entstehen. Dazu gehören:

1. Verkehrssicherungspflicht (z.B. mangelhafte Beleuchtung des Hauseingangs, schadhafte Wege sowie ungenügendes Räumen und Streuen bei Schnee und Eisglätte)
2. Instandhaltungspflicht (z.B. herabfallende Dachziegel, Bestandteile des Mauerwerks usw.)

Die Gesellschaft prüft dann die Haftungsfrage und übernimmt bei berechtigten Ansprüchen die Kosten für die Wiedergutmachung des Schadens für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Außerdem wehrt die Versicherung unberechtigte oder zu hohe Schadensersatzforderungen ab und übernimmt auch die Kosten, sollte es zu einem Prozess kommen.

Haftung auch ohne Verschulden möglich

Als Haus- und Grundbesitzer haben Sie besondere Pflichten per Gesetz. So trifft Sie als Inhaber von Wohnhäusern aber auch von unbebauten Grundstücken eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Dazu gehört, dass Sie Ihr Eigentum in einem Zustand halten müssen, dass keine Gefahr davon ausgeht. So haftet der Haus- und Grundbesitzer bereits aus vermuteten Verschulden für Schäden Dritter, die durch den Einsturz seines Gebäudes oder durch die Ablösung von Teilen verursacht werden.

Von Ihrem Wohnhaus fallen bei leichtem Sturm mehrere Dachziegel herunter. Die Dachziegel beschädigen ein vor dem Haus stehendes Kraftfahrzeug.

In diesem Beispielfall müssen Sie den ordnungsgemäßen Zustand des Daches Ihres Hauses nachweisen. Den dabei anfallenden Kostenaufwand übernimmt Ihre Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für Sie.
 
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