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Nerv
Einsteiger
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Hallo liebe Forengemeinde,
Ich brauche zu der folgender Situation mal einen Rat, eine Meinung und alle sonstigen Hinweise:
Es handelt sich um einen Megane 2 Grandtour Bj. 2008 mit rund 200.000 km. Das Fahrzeug wird regelmäßig in einer Fachwerkstatt gewartet. Im Jahr 2011 wurde eine Roststelle am Kofferaumdeckel beseitigt (nur ausgeschliffen und ĺackiert, kein Neuteil). Dies wurde im Rahmen der Lackgarantie geregelt. Jetzt, 4 Jahre später ist die selbe Roststelle wieder da, nur viel schlimmer. Der Freundliche stellt eine Anfrage zur Freigabe der Reparatur im Rahmen der 12jährigen Garantie gegen Korrosion. Diese wird seitens Renault abgelehnt mit dem Hinweis auf die im Jahr 2011 durchgeführte Instandsetzung. Es würde gemäß Garantiebedingungen kein weiterer Garantieanspruch bestehen.
Diese Begründung ist für mich in keinster Weise nachvollziehbar. Insbesondere da in den Garantiebedingungen steht, dass für Instandsetzungen und ausgetauschte Teile ein Garantieanspruch bis zum Ende der Verjährungsfrist der Garantie gegen Korrosion besteht!
Der Freundliche sieht ebenfalls einen Garantieanspruch, bekommt aber keine Reparaturfreigabe. Die Kundenbetreuung sieht sich für Garantiefragen grundsätzlich nicht zuständig, bietet aber eine Sonderkulanz in Höhe von knapp 50 % der geschätzten Reparaturkosten an!
Wie sollte ich mich verhalten? Auf meinen Garantieanspruch bestehen aber wie setze ich den möglichst ohne Anwalt durch? Oder 50% nehmen und 50% dazulegen oder als schlechteste Variante nicht weiter tun und weiter rosten lassen. Was würdet ihr tun?
Vielen Dank schon mal.
LG Nerv
Ich brauche zu der folgender Situation mal einen Rat, eine Meinung und alle sonstigen Hinweise:
Es handelt sich um einen Megane 2 Grandtour Bj. 2008 mit rund 200.000 km. Das Fahrzeug wird regelmäßig in einer Fachwerkstatt gewartet. Im Jahr 2011 wurde eine Roststelle am Kofferaumdeckel beseitigt (nur ausgeschliffen und ĺackiert, kein Neuteil). Dies wurde im Rahmen der Lackgarantie geregelt. Jetzt, 4 Jahre später ist die selbe Roststelle wieder da, nur viel schlimmer. Der Freundliche stellt eine Anfrage zur Freigabe der Reparatur im Rahmen der 12jährigen Garantie gegen Korrosion. Diese wird seitens Renault abgelehnt mit dem Hinweis auf die im Jahr 2011 durchgeführte Instandsetzung. Es würde gemäß Garantiebedingungen kein weiterer Garantieanspruch bestehen.
Diese Begründung ist für mich in keinster Weise nachvollziehbar. Insbesondere da in den Garantiebedingungen steht, dass für Instandsetzungen und ausgetauschte Teile ein Garantieanspruch bis zum Ende der Verjährungsfrist der Garantie gegen Korrosion besteht!
Der Freundliche sieht ebenfalls einen Garantieanspruch, bekommt aber keine Reparaturfreigabe. Die Kundenbetreuung sieht sich für Garantiefragen grundsätzlich nicht zuständig, bietet aber eine Sonderkulanz in Höhe von knapp 50 % der geschätzten Reparaturkosten an!
Wie sollte ich mich verhalten? Auf meinen Garantieanspruch bestehen aber wie setze ich den möglichst ohne Anwalt durch? Oder 50% nehmen und 50% dazulegen oder als schlechteste Variante nicht weiter tun und weiter rosten lassen. Was würdet ihr tun?
Vielen Dank schon mal.
LG Nerv