Anubis1987
Megane-Fahrer
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Hey,
ich habe eine Frage und zwar, meine Freundin hat sich Montag einen gebrauchten Seat Ibiza 6J von 2009 gekauft, d.h. den Kauvertrag unterschrieben, der Wagen wurde aber noch nicht geliefert.
Nun hab ich herausgefunden, dass der Wagen kein ESP hat, ergo muss er ein EU-Import sein, worauf der Verkäufer sie nicht hingewiesen hat. Kann sie den Kaufvertrag anfechten?
laut dieser Seite: http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/296462/
ist fehlendes ESP ein Sachmangel und berechtigt zum Rücktritt des Kaufvertrages.
In den AGBs des Kaufvertrags steht die Klausel, dass man bei Rücktritt 10% das Wagenwertes zahlen muss. Meiner Meinung nach ist diese Klausel durch den Sachmangel hinfällig.
Was meint ihr?
Gruß
ich habe eine Frage und zwar, meine Freundin hat sich Montag einen gebrauchten Seat Ibiza 6J von 2009 gekauft, d.h. den Kauvertrag unterschrieben, der Wagen wurde aber noch nicht geliefert.
Nun hab ich herausgefunden, dass der Wagen kein ESP hat, ergo muss er ein EU-Import sein, worauf der Verkäufer sie nicht hingewiesen hat. Kann sie den Kaufvertrag anfechten?
laut dieser Seite: http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/296462/
ist fehlendes ESP ein Sachmangel und berechtigt zum Rücktritt des Kaufvertrages.
In den AGBs des Kaufvertrags steht die Klausel, dass man bei Rücktritt 10% das Wagenwertes zahlen muss. Meiner Meinung nach ist diese Klausel durch den Sachmangel hinfällig.
Was meint ihr?
Gruß