Frage zu Frondmetal Tech 5 und Tieferlung

Diskutiere Frage zu Frondmetal Tech 5 und Tieferlung im Forum Fahrwerk, Räder & Reifen im Bereich Technik - Hallo, ich habe mir für den Sommer die oben genannten Tech 5 Felgen in 18" gekauft und wollte nun (aufgrund besserer Optik+ weniger geschaukel)...
SeMc

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Hallo,
ich habe mir für den Sommer die oben genannten Tech 5 Felgen in 18" gekauft und wollte nun (aufgrund besserer Optik+ weniger geschaukel)
eine Tieferlegung am Megane vornehmen.
Nun bin ich auf der Suche nach Erfahrungen zu passenden Federn zufällig auf einen Beitrag gestoßen, wo geschrieben wurde, dass ich ein Gutachten nicht nur für die beiden Einzelkomponenten brauche(Federn und Felgen) , sondern auch ein Gutachten, dass man beides gemeinsam verbauen darf.
Braucht man so ein Gutachten wirklich?
Da es das erste mal ist, dass ich eine Eintragung lassen machen möchte, habe ich keine Ahnung wie das ganze ablaufen wird. Wäre nett wenn ihr darauf eine Antwort hättet.

Außerdem habe ich noch eine Frage zu den Radschrauben, ich habe von den originalen 15" Stahlfelgen die Schrauben verwendet um die Alufelgen zu montieren.
Habe einen Thread gefunden, wo davon abgeraten wird. Braucht man extra Radschrauben für Alufelgen, speziell für die Fondmetal Tech5 oder kann man die Originalen verwenden?
 
Juekl

Juekl

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Auszug aus meiner "ABE Tech 5":

"...
Besfestigungsteile: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftlänge 25mm, Kegelwinkel 60Grad
..."

und ist es glaub besser wenn die Schlauben einen beweglichen Kegelring haben. Der drückt nur und frißt sich beim festziehen nicht ins Alu. Den haben Schrauben für Stahfelgen in der Regel nicht
 
FendiMan

FendiMan

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Bei meinen Tech5-Felgen waren keine Schrauben mit beweglichem Kegelring dabei.
Bei den Renault-Alus dagegen schon.
 
TransalpTom

TransalpTom

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@ SeMc

Na dann kläre ich Dich mal auf :

Eine Änderungsabnahme durch einen amtl. anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur ist bei einer "Mehrfachänderung mit sich gegenseitig beeinflussenden Anbauteilen i.d.R. immer erforderlich.

allgemein:
Wenn Deine Felge oder Deine Tieferlegung eine ABE hat
, mußt Du in den Auflagen dazu genau nachlesen ob eine Änderungsabnahme vorgeschrieben ist oder nicht. Sollte keine Änderungsabnahme vorgeschrieben sein, mußt Du unbeding in den Auflagen nachsehen ob die beiden Teile ohne weiteres gemeinsam verbaut werden können. I.d.R. wird dort stehen "nur in Verbindung mit Serienbereifung bsz Serienfahrwerk.

Wenn Deine Felgen oder Deine Tieferlegung ein Teilegutachten hat ist eine Änderungsabnahme durch den aaS oder PI unausweichlich vorgeschrieben. Grundsätzlich gibt es keine Teilegutachten, bei denen auf eine Änderungsabnahme verzichtet wird.

ABE: Änderungsabnahme kann trotzdem vorgeschrieben sein
Teilegutachten: Änderungsabnahme IMMER vorgeschrieben


Ich gehe jetzt davon aus, daß beide Anbauteile ein Teilegutachten haben, daher hat sich dann die Frage nach gemeinsamer Zulässigkeit ohne Vorführung bei DEKRA oder TÜV schon erledigt, denn ein Teilegutachten alleine verpflichtet schon zur Änderungsabnahme.

Wenn es denn technisch paßt, fährst Du mit Deinem umgebauten Auto zu DEKRA oder TÜV oder GTÜ oder was es bei Euch gibt und führst das zur Änderungsabnahme vor.

Der Preis wird bei DEKRA bei 51 EUR für die Grundeintragumng und 26 EUR für die zweite Änderung liegen, also insgesamt ca 77 EUR. Das Dokument des Ingenieurs kannst Du dann im Auto mitführen oder Du gehst sofort zur Zulassungsstelle und läßt Deinen Fahrzeugschein ändern. (Die Änderungspflicht der Fahrzeugpapiere ist in diesem Falle zurückgestellt, das Mitführen des Dokumentes von DEKRA oder TÜV reicht).

Wenn Du Dir nicht Sicher bist, ob das zusammen paßt, montiere erst mal das, was Dir wichtiger erscheint (vermute mal die Felgen) und fahre einfach zu DEKRA oder TÜV und zeige es dem Ingenieur vor Ort, der kann Dir am Besten sagen, ob das noch passen würde. Entscheide dann selbst und leg das Dingen noch tiefer oder eben auch nicht.

Danach läßt Du halt alles abnehmen und bist auf der sicheren Seite.

Wenn Du ABE´s haben solltest, die keine Änderungsabnahme vorschreiben (wo ich nicht von ausgehe), dann kannst Du selbstverständlich auch freiwillig eine Änderungsabnahme machen lassen, damit bist Du im Falle eines späteren Unfalles (wir hoffen ja alles, das nie etwas passiert) immer auf der sicheren Seite, wenn Du nachweisen kannst, daß Dein Auto vorschriftsmäßig war und Deine Änderungen ordnungsgemäß erfolgt waren.

Wenn Dein Auto ein Klumpen Blech ist, kann man das u.U. nämlich im nachhinein nicht mehr.

Ich habe die Story aus der Nachbarschaft hier schon erzählt, (kurz) ein junger Mann konte nach einem Unfall die "Rechtmäßigkeit" seines Umbaus nicht mehr nachweisen und wurde wegen Erlöschen der BEtriebserlaubnis und Gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr für 1 Jahr zum Fußgänger.

Die Sicherheit wären mir immer 51 oder in diesem Fall 77 EUR wert.

Wenn Du Fragen zu Änderungsabnahmen hast gerne per PN, Du kannst mir dann auch Deine ABE´s per mail zusendne und ich sehe das dann genau durch.

Gruß Tom
 
SeMc

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Hallo Leute, vielen Dank für die Antworten
Juekl schrieb:
Auszug aus meiner "ABE Tech 5":

"...
Besfestigungsteile: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftlänge 25mm, Kegelwinkel 60Grad
..."

Ich habe gerade mal in meiner ABE nach "Befestigungsteile" gesucht und den selben Abschnitt gefunden.
Dabei steht dann noch: "Zubehör: Serie"
und ganz unten: "74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile verwendet werden."
Vor allem der letzte Ausschnitt klingt so als ob NUR die originalen Schrauben genutzt werden dürfen.
Juekl schrieb:
...und ist es glaub besser wenn die Schlauben einen beweglichen Kegelring haben. Der drückt nur und frißt sich beim festziehen nicht ins Alu. Den haben Schrauben für Stahfelgen in der Regel nicht

Das mit dem beweglichen Kegelring habe ich auch schon gelesen und die Tatsache, dass sich die normalen Schrauben in die Alu's fressen wäre dann schon ein Grund neue Schrauben mit beweglichem Kegelring zu kaufen.


FendiMan schrieb:
Bei meinen Tech5-Felgen waren keine Schrauben mit beweglichem Kegelring dabei.
Bei den Renault-Alus dagegen schon.
Bei meinen Tech 5 waren überhaupt keine Schauben dabei...nur die Kappen mit dem Renault-Emblem.
Hast du die Schrauben von den Renault_Alu's dann auf die Tech 5 geschraubt?



TransalpTom schrieb:
@ SeMc

Na dann kläre ich Dich mal auf :

Eine Änderungsabnahme durch einen amtl. anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur ist bei einer "Mehrfachänderung mit sich gegenseitig beeinflussenden Anbauteilen i.d.R. immer erforderlich.

allgemein:
Wenn Deine Felge oder Deine Tieferlegung eine ABE hat
, mußt Du in den Auflagen dazu genau nachlesen ob eine Änderungsabnahme vorgeschrieben ist oder nicht. Sollte keine Änderungsabnahme vorgeschrieben sein, mußt Du unbeding in den Auflagen nachsehen ob die beiden Teile ohne weiteres gemeinsam verbaut werden können. I.d.R. wird dort stehen "nur in Verbindung mit Serienbereifung bsz Serienfahrwerk.

Wenn Deine Felgen oder Deine Tieferlegung ein Teilegutachten hat ist eine Änderungsabnahme durch den aaS oder PI unausweichlich vorgeschrieben. Grundsätzlich gibt es keine Teilegutachten, bei denen auf eine Änderungsabnahme verzichtet wird.

ABE: Änderungsabnahme kann trotzdem vorgeschrieben sein
Teilegutachten: Änderungsabnahme IMMER vorgeschrieben


Ich gehe jetzt davon aus, daß beide Anbauteile ein Teilegutachten haben, daher hat sich dann die Frage nach gemeinsamer Zulässigkeit ohne Vorführung bei DEKRA oder TÜV schon erledigt, denn ein Teilegutachten alleine verpflichtet schon zur Änderungsabnahme.

Wenn es denn technisch paßt, fährst Du mit Deinem umgebauten Auto zu DEKRA oder TÜV oder GTÜ oder was es bei Euch gibt und führst das zur Änderungsabnahme vor.

Der Preis wird bei DEKRA bei 51 EUR für die Grundeintragumng und 26 EUR für die zweite Änderung liegen, also insgesamt ca 77 EUR. Das Dokument des Ingenieurs kannst Du dann im Auto mitführen oder Du gehst sofort zur Zulassungsstelle und läßt Deinen Fahrzeugschein ändern. (Die Änderungspflicht der Fahrzeugpapiere ist in diesem Falle zurückgestellt, das Mitführen des Dokumentes von DEKRA oder TÜV reicht).

Wenn Du Dir nicht Sicher bist, ob das zusammen paßt, montiere erst mal das, was Dir wichtiger erscheint (vermute mal die Felgen) und fahre einfach zu DEKRA oder TÜV und zeige es dem Ingenieur vor Ort, der kann Dir am Besten sagen, ob das noch passen würde. Entscheide dann selbst und leg das Dingen noch tiefer oder eben auch nicht.

Danach läßt Du halt alles abnehmen und bist auf der sicheren Seite.

Wenn Du ABE´s haben solltest, die keine Änderungsabnahme vorschreiben (wo ich nicht von ausgehe), dann kannst Du selbstverständlich auch freiwillig eine Änderungsabnahme machen lassen, damit bist Du im Falle eines späteren Unfalles (wir hoffen ja alles, das nie etwas passiert) immer auf der sicheren Seite, wenn Du nachweisen kannst, daß Dein Auto vorschriftsmäßig war und Deine Änderungen ordnungsgemäß erfolgt waren.

Wenn Dein Auto ein Klumpen Blech ist, kann man das u.U. nämlich im nachhinein nicht mehr.

Ich habe die Story aus der Nachbarschaft hier schon erzählt, (kurz) ein junger Mann konte nach einem Unfall die "Rechtmäßigkeit" seines Umbaus nicht mehr nachweisen und wurde wegen Erlöschen der BEtriebserlaubnis und Gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr für 1 Jahr zum Fußgänger.

Die Sicherheit wären mir immer 51 oder in diesem Fall 77 EUR wert.

Wenn Du Fragen zu Änderungsabnahmen hast gerne per PN, Du kannst mir dann auch Deine ABE´s per mail zusendne und ich sehe das dann genau durch.

Gruß Tom

Danke Tom, für diese ausführliche Antwort.

Die Felgen haben eine ABE, die Federn werden allerdings wohl nur(egal ob H&R oder Eibach) ein Teilegutachten besitzen.

Wenn bei diesen Änderungen eine Eintragung nötig ist, dann werde ich dem selbstverständlich nachkommen.
Ich habe nun gerade mal darauf geachtet, ob in der ABE was zum Thema Eintragung steht und dabei habe ich diesen Absatz gefunden:

"Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere)
ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht
erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde
(Zulassungsbehörde) zu veranlassen."


Wenn ich das richtig verstanden habe, dann brauche ich bei richtiger Felgen-/Reifengröße also keine Eintragung machen. Das fällt mir schon mal zu.
Stellt sich allerdings die Frage, wie genau das gesehen wird.In der ABE steht als Reifengröße :
-225/40R18 88

Auf meinen Alus sitzen
-225/40ZR18 92W

Ich hatte mir überlegt dieses Jahr nur die Felgen zu fahren und nächstes Jahr dann die Federn einzubauen. Wenn jedoch für beide Komponenten eine Eintragung nötig ist, würde ich die Federn auch schon dieses Jahr kaufen und dann nur eine Eintragung für beide Komponenten durchführen.

Ich schreibe dich mal per PN an, wie du es angeboten hast.
 
Juekl

Juekl

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also ich hab die Serienalus im Winter und die Tech5 im Sommer. d.h. die original Schrauben für beide Felgen.
Bei den Tech5 waren keine eigenen dabei.
Habe das Auto so neu vom Händler damals übernommen.
 
Thema: Frage zu Frondmetal Tech 5 und Tieferlung

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