Megane GT Fahrzeugschein!?

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Kuschi

Kuschi

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Haben heute unser Prachtstück vom Händler abholen dürfen.Nach Übergabe des Fahrzeugscheins ist mir aufgefallen,dass dort nur 225/45 R17 als Reifengrösse eingetragen ist.
Da der Gt ja serienmässig mit 225/40 R18 Reifen bestückt ist...hab ich nat direkt beim Freundlichen noch vor Verlassens des AH nachgefragt.
Als Antwort bekam ich folgenden Satz:
"Das ist schon OK so, wenn Sie die :cop: anhält, müssen die in Flensburg anrufen und da würde ihnen dann bestätigt, dass wir dieses Auto mit 18" Reifen fahren dürfen"

Welche Erfahrungen haben die anderen Gt-Fahrer gemacht?!


mfg Kuschi
 
toaster

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was steht in der übereinstimmungserklärung?
 
Markus_1404

Markus_1404

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HI!


Also ich habe ein Coupé GT Tce180 und auch 225/40 R18 und im schein stehen auch nur 17"er ich habe alerdings die Kopie der EG-Übereinstimungserklärung bekommen und da stehen die 18"er drine, also fals das Fahrzeug finaziert wurde einfach mal im AH nachfragen ob du ne kopie der EG-Übereinstimungerklärung bekommen kanst und diese dan mitführen. Da diese erklärung mit den Fahrzeugbrief ausgestellt wird behält das orginal auch die bank (wie den brief)



MFG


Markus
 
G

Gessi

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Dank der EU haben wir ja keinen Fzgbrief und keinen Fzgschein mehr, sondern die Zulassungbescheinigung 1 & 2 und die COC Papiere.

Versuche es mal einfach zu beschreiben:

Der frühere Brief ist nun die Zulassungsbescheinigung 2 und dient hauptsächlich zum Eigentumsnachweis (keine technischen Daten!)
Der frühere Schein ist nun die Zulassungsbescheinigung 1 und dient hauptsächlich zum Nachweis der Zulassung und identifikation der Fzg. bei einer Kontrolle, sowie der TÜV Stempel. Technische Daten sind hier nur begrenzt eingetragen und nicht vollständig (meist nur Basis Daten). Denn dazu gibt es jetzt ja das COC (Certificate of Conformity) welches umfänglich alle technischen Daten beinhaltet.
Dieses COC soll die europaweite Zulassung eines Fzg. vereinfachen.... (kein Kommentar meinerseits.....)

In der Praxis heißt es, dass wir Zubehör nicht mehr in den Brief (und dann in den Schein) eintragen müssen, sondern nur noch der Zulassungbescheinigung Teil 1 und in der Datenbank des Kraftfahrtbundesamtes. Dort kontrollieren auch die Sheriffs bei einer Verkehrskontrolle.

Wenn du was zu deinem Fzg. nachschauen möchtest, dann nicht mehr im Brief oder Schein, sondern in dem COC.

DANKE LIEBE EU !!!

greetz,

Gessi
 
A

Anonymous

Guest
Gessi schrieb:
Dieses COC soll die europaweite Zulassung eines Fzg. vereinfachen.... (kein Kommentar meinerseits.....)

"SOLL", denn als ich meinen T5 in deutschland gekauft habe, meinte der händler ich sollte mich in FR darum bekümmern da sie das nicht so einfach hier erstellen könnten.
Es ist eine regelrechte scheiße an diese Pappe dranzukommen - vereinfachen tut das gar nichts.

Wird denn das COC jetzt automatisch beim Kauf einen Neuwagen sofort beigelegt ? Meines wissenstandes nach, wird das nur beantragt wenn man ein auto aus DE in FR anmelden will (oder halt in einem anderen land in der Eu), so wars bei mir auf jeden fall.

Feine Sache hier bei uns in FR ist das es nur einen Schein gibt, die Carte Grise (Fahrzeugschein) und sonst nichts. Gut ist das reifen und felgen-größen bei uns nicht gibt, steht nirgendswo. :tease:
 
G

Gessi

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Sheppers schrieb:
Wird denn das COC jetzt automatisch beim Kauf einen Neuwagen sofort beigelegt ?

Alle Neufahrzeuge ab Datum XX (war es 2006???) haben es. Nur ist die Frage, ob es auch ausgehändigt wird? Manchmal wird es auch (z.B. bei einer Finanzierung) mit der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief) bei der Bank gesichert. Was aber blödsinn ist... Es gehört zum Fzg. und somit auch zum Nutzer.

Bei älteren Fzg. (gebraucht) die kein COC haben, ist es daher dringend erforderlich, den alten entwerteten Brief aufzuheben, denn sonst sind alle Daten futsch.
Traurig aber wahr. Es gibt natürlich noch die Datenbank vom KBA, aber an die Informatioen kommt man niemals heran.

greetz,

Gessi
 
R

Renndiesel 1

Guest
Ich hatte mir in weiser Voraussicht :engel: die COC oder auch Übereinstimmungserklärung kopiert , bevor ich das Fahrzeug zugelassen hatte. Das Original liegt mit dem Brief zusammen bei der Renault Bank.
 
Kuschi

Kuschi

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Was ein Schei..,....Hätte man uns im AH ja auch so erklären ...oder auch einfach die COC kopieren können...hätte die Geschichte wesentlich vereinfacht.

Aber danke Mädels...wenigstens aufs Board kann man sich verlassen :daisy:
 
P

Prinzessin

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Mein AH hat mir die COC gleich mitgeben :)

Hatte aber die gleiche Frage vor ein paar Monaten wie du Kuschi.
Hab mich bei der Rennleitung mal schlau gemacht :-)
Eigentlich können die dir nicht wirklich irgendwas... hast keine überbreiten Reifen und die haben gewissen Programme wo die den Inhalt der allg. COC abrufen können. Bevor die irgendwie ärgern können müssen sie dir nachweisen, dass du die Felgen und Reifen nicht fahren darfst :blum3:
Heutzutage wird meistens nur noch eine Reifengröße eingetragen, es sei denn du bastelst nachträglich noch riesige Schlappen ran und lässt zB. die in Verbindung mit Spurverbreiterung und Tieferlegung bei Dekra/TÜV abnehmen

die COC muss auch niemand mitschleppen. Is deren Ding wie die an die Infos gelangen. Und wenn sie sich nicht sicher sind gibts hat nen kleinen Erinnerungszettel bzw Blickprüfung... stehen die Reifen raus, schleifts??? :cop: und dann sollten die dich in Ruhe lassen

Hoffe ich konnte helfen

Prinzessin :king: :girlwink:
 
B

Bone-187

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Eine Frage habe ich auch,

wenn ich mir einen gtline mit 205/50/17zoll bestelle (Serienfelgen), das Auto aber mit anderen 18zoll Felgen zugelassen werden, diese auch in den Fahrzeugschein eingetragen werden und der Tüf mir das so Abnimmt.

Kann ich ohne neue Zulassung die Serienfelgen wieder montieren, auch wenn diese nicht im Schein stehen?

Danke
 
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Gessi

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Bone-187 schrieb:
Eine Frage habe ich auch,

wenn ich mir einen gtline mit 205/50/17zoll bestelle (Serienfelgen), das Auto aber mit anderen 18zoll Felgen zugelassen werden, diese auch in den Fahrzeugschein eingetragen werden und der Tüf mir das so Abnimmt.

Kann ich ohne neue Zulassung die Serienfelgen wieder montieren, auch wenn diese nicht im Schein stehen?

Danke
Du kannst immer wieder die werksmäßige Rad/Reifenkombination montieren, auch wenn andere Rad/Reifengrößen nachträglich eingetragen worden sind.
Es ist entscheidend, was in den COC Papieren steht (für Werks Rad/Reifenkombnationen).
Nur in ganz extremen Umbauten werden die werksmäßigen Kombinationen gestrichen, oder es werden Auflagen gesetzt (z.B. nur mit Bremsanlage XY).

greetz,

Gessi
 
P

Prinzessin

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Bei mir wurde der Meg mit 16" ausgeliefert und nur die 15" Standartbereifung eingetragen. Du kannst jederzeit die kleinere Reifenvariante fahren.
 
V

Vince

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Bei mir sind auch die 15er im Fahrzeugschein eingetragen aber 17er montiert (Night&Day).

Das COC Papier (bzw. Kopie davon) gab es bei mir nicht direkt mit dazu. Aber aufgrund meiner Nachfrage bei der Fahrzeugabholung wurde mit noch schnell eine Kopie angefertigt und ausgehändigt. Nun hab ich alle Reifengrößen auf einen Blick und kann weiter nach Winterreifen ausschau halten.

Gruß
Vince
 
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Bone-187

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Gessi schrieb:
Bone-187 schrieb:
Eine Frage habe ich auch,

wenn ich mir einen gtline mit 205/50/17zoll bestelle (Serienfelgen), das Auto aber mit anderen 18zoll Felgen zugelassen werden, diese auch in den Fahrzeugschein eingetragen werden und der Tüf mir das so Abnimmt.

Kann ich ohne neue Zulassung die Serienfelgen wieder montieren, auch wenn diese nicht im Schein stehen?

Danke
Du kannst immer wieder die werksmäßige Rad/Reifenkombination montieren, auch wenn andere Rad/Reifengrößen nachträglich eingetragen worden sind.
Es ist entscheidend, was in den COC Papieren steht (für Werks Rad/Reifenkombnationen).
Nur in ganz extremen Umbauten werden die werksmäßigen Kombinationen gestrichen, oder es werden Auflagen gesetzt (z.B. nur mit Bremsanlage XY).

greetz,

Gessi


Dankeschön!
 
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