Vom Anlasser zum Schwungrad

Diskutiere Vom Anlasser zum Schwungrad im Forum Motor & Getriebe im Bereich Technik - Hallo zusammen, ich habe mir am Freitag (11.06) endlich auch einen Renault Megane gekauft. Als Gebrauchtwagen habe ich ihn mit EZ 2004 und ca...
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Jujulian

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Hallo zusammen,

ich habe mir am Freitag (11.06) endlich auch einen Renault Megane gekauft.
Als Gebrauchtwagen habe ich ihn mit EZ 2004 und ca. 107000 km vom Händler erworben. Dienstag darauf konnte ich den (frisch angemeldet) Wagen vom Händler abholen.

Am Mittwoch bin ich zur Werkstatt meines Vertrauens gefahren um einen Termin für den anstehenden Zahnriemenwechsel zu vereinbaren.
Als ich anschließend losfahren wollte der erste Schock! Nach drücken des Start-Knopfs surrte der Anlasser laut, startete aber den Wagen nicht :-(. Der Mechaniker kam aus der Werkstatt und erklärte mir dass der Anlasser nicht mehr richtig greift. Ich sollte den 5 Gang einlegen ein wenig schieben und es nochmal probieren. Der Wagen startete daraufhin ohne Probleme...

Die nächsten Tage hatte ich keine Probleme mit dem Wagen. Nur 1-2 mal gab es beim Starten noch Probleme welche aber mit dem Trick behoben werden konnten. Ich notierte mir beim Zahnriemenwechsel den Anlasser gleich direkt mit austauschen zu lassen.

Am Samstag war es dann soweit. Der Wagen sprang gar nicht mehr an. Der Anlasser surrte wie gewohnt, doch auch dass schieben hilf mir nicht mehr weiter...

ACE angerufen und Wagen zur nächsten Werkstatt gebracht. Frustriert wartete ich heute auf den Anruf der Werkstatt, davon ausgehend dass der Anlasser früher als gedacht gewechselt werden muss.

Die Werkstatt erzählte mir dass das Schwungrad durch den Anlasser beschädigt worden ist und gewechselt werden muss. Alles im allem kommen Kosten von ca. 2300€ auf mich zu :-(.

Nach nicht mal 14 Tagen kommen Reperaturkosten auf mich zu die fast 50% des Wagenpreises ausmachen...

Meint Ihr ich habe Chancen beim Händler eine Nacherfüllung im Sinne der Gewährleistung durchzukriegen?

Vielen Dank für eure Hilfe!
 
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mb2609

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Wenn du das Auto bei einem Händler gekauft hast, warum Reklamierst du die Sache mit dem Anlasser nicht gleich? Oder steht da schon was drüber im Kaufvertrag? Eigentlich hast du 12 Monate Gewährleistung. Gebrauchtwagengarantie hast du woll keine abgeschlossen, oder?
 
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Mal ne Frage, warum kaufst du ein Auto an dem gleich der Zahnriemen gewechselt werden muss ?
Hättest das doch mit dem Händler vereinbaren können wo der riemen doch eh längst gemacht hätte werden müssen. 120000 km oder eben 5 Jahre und die sind bei dir ja längst überschritten.
Der verkäufer sollte für den schhaden aufkommen sofern es keine Klausel im Vertrag gibt das du auf gesetzliche gewährleistung verzichtest, aber selbst ohne die solltest du falls es zu nem streit kommt gute Karten haben.
Ruf den Händler dich erst mal an und erklär ihm die Lage, notfalls kannst du ja immer noch rechtliche schritte einleiten, bzw zu nem Schiedmann gehen, sofern es sowas bei euch gibt.

LG Driver
 
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Jujulian

Türaufmacher
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Im Kaufvertrag steht nur dass der Zahnriemen demnächst zu wechseln ist.
Da der Wagen auch mit anstehendem Zahnriemenwechsel Preislich in Ordnung war und ich danach erstmal auf Ruhe gehoft habe war dass kein Problem.

Ich habe vorher bei Bosch einen Gebrauchtwagencheck durchführen lassen, die auf den anstehenden Zahnriemenwechsel hingewiesen haben.

Gebrauchtwagengarantie habe ich keine abgeschlossen. Ist denn das Schwungrad/Anlasser ein Verschleißteil was nach dem km Stand gewechselt werden sollte?
Der Händler hat mich definitiv nicht darauf hingewiesen.

Der Anlasser ist ja noch das günstigere Problem. Das Schwungrad geht da schon mehr ins Geld...

Ich habe meinen Anwalt konsultiert und wollte morgen in seinem beisein den Händler kontaktieren um auf der sicheren Seite zu sein.
 
Driver

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Normalerweise muss der Händler das bezahlen es sei denn du hast nen vertrag gemacht indem er die garantie ausschliesst, aber selbst dabei hätte er schlechte karten.

LG Driver
 
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Jujulian

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Puhh. Dann bin ich mal gespannt.

Der Händler schließt in der Tat Garantieansprüche, Wandlung, Minderung oder Schadenersatz aus.

Da er aber nicht in der Lage ist sich über das Gesetzt zu heben hat er schlechte Karten. Denn dieses erlaubt keinen Außschluss der Gewährleistung.
Mein Anwalt sagte am Telefon dass dies "normale" Texte sind um Kunden zu verunsichern, er aber zur Gewährleistung aufjedenfall verpflichtet ist. So steht es auch in Wikipedia...

Naja hoffentlich bin ich morgen nach dem Anwaltstermin schlauer :-)...

So ein Frust!
 
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Hast wenigstens schon mal Rat beim Anwalt eingeholt, denke das wenn er sofern morgen nicht schon ein positives ergebnis raus kommt spätestens mit nem schreiben den verkäufer dazu bringt die Reparatur zu bezahlen oder den wagen zurück nehmen muss sofern er es nicht selbst richten will !

LG Driver
 
Juekl

Juekl

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soweit ich weiß dürfen Händler und andere gewerbliche Verkäufer keine gestzl. Gewährleistung ausschließen, außer für Bastlerautos. Aber ein 04 Megane ist definitiv kein Bastlerauto. Sogar ein Gärtner der seinen Blumentransporter verkauft muß darauf Gewährleistung geben - schon verrückt.
Darum gehen ja mittlerweile 8-9 jahre Autos fast alle in den Export da keiner mehr das Risiko Gewährleistung auf sich nehmen will.
 
Driver

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Sogar als Fahrlehrer musst du Garantie geben wenn du den wagen privat verkaufst :ojeoje: , wollte es auch erst nicht glauben aber mein Nachbar ist Fahrlehrer, deshalb behält der seine Autos in letzter zeit wohl auch so lange !! :kicher:

LG Driver
 
Thema: Vom Anlasser zum Schwungrad

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