Was tun, wenn das AH nach Kaufvertrag den Preis anhebt!?

Diskutiere Was tun, wenn das AH nach Kaufvertrag den Preis anhebt!? im Forum Kauf- und Verkaufsberatung im Bereich Klatsch und Tratsch - Hallo, Hatte das schonmal in meinem Vorstellungsthreat veröffentlicht, aber da es vll. für die Allgemeinheit interessant ist: Bin ja eigentlich...
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vibas

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Hallo,
Hatte das schonmal in meinem Vorstellungsthreat veröffentlicht, aber da es vll. für die Allgemeinheit interessant ist:

Bin ja eigentlich niemand, der sich so schnell aufregt.....aber mein Autohaus hat auf jeden Fall mal nen guten heute gebracht!

Vorgeschichte:
Liefertermin war am 13.01. - naja, ne Woche gewartet und keiner hat sich gemeldet -> Mail geschrieben - Antwort: Ich warte täglich drauf!
LETZTE Woche dann man den telefonischen Kontakt gesucht.....mein Verkäufer arbeitet nicht mehr in dem AH und so wie die klangen, ist da auch irgendwie nicht so alles glatt gelaufen mit dem Verkäufer! (Aber egal...kommt in den besten Familien vor!)

Naja, so habe ich nen neuen netten Verkäufer bekommen, der sich um alles kümmern wollte -> Hat er auch getan und sich dann heute wie verabredet gemeldet!

Erst sagte er mir, dass sich die Regelung für Tageszulassungen geändert hat und der Wagen 30 Tage aufs AH angemeldet sein muss....kein Problem...Steuer gespart!

Dann kam aber der Hammer:
Mit den neuen Regelungen gibt es nicht mehr soviel Subventionen vom Staat, also, so sagte er mir, könne das AH den vertraglich vereinbarten Preis von 23150 Euro nicht mehr halten..?!?
Gehts noch?!?!?

Dann bot er mir nen neues Angebot von 23800 Euro an?!

Da habe ich ihm gesagt, dass das ja dann uninteressant ist und ich woanders hätte kaufen können...
Bin einstweilen so verblieben, dass ich bereit bin mich in der Mitte zu treffen, wenn die die 4 Jahresgarantie mit 1000000 km dazulegen....das wiederum konnte er dann nicht alleine entscheiden.

Ich war so überrascht, dass ich glaube ich erstmal schön rumgestammelt habe!

Ich wusste allerdings auch nicht, wie das alles rechtlich ist.
Auf der Bestellung und Bestellbestätigung steht der Betrag von 23150 Euro, zusätzlich auf der Bestellung noch "Preis nur in Verbindung mit einer Kurzzulassung, sonst: 25250 Euro"

Hat jemand Ahnung in Sachen Vertragsrecht?! Also rein vom Menschenverstand sagt ja jeder "Vertrag ist Vertrag".....aber das hat sich ja in diesem unserem Lande schon des öfteren als Trugschluss erwiesen!

Viele Grüße,
Kai
 
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vibas

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So, und hier mal nach einiger Suche klare Aussagen:

Was ist, wenn plötzlich der Preis des Wagens ansteigt?
Eine solche Preisänderung ist unzulässig. Selbst dann, wenn die Preiserhöhung nicht vom Händler, sondern durch das Herstellerwerk vorgenommen wurde. In diesem Fall können Sie dann bei Ihrem Verkäufer darauf pochen, dass Sie lediglich den vereinbarten Kaufpreis zahlen müssen. Dies allerdings nur dann, wenn die Erhöhung des Preises innerhalb von vier Monaten nach der Bestellung erfolgte. Nur dann durften Sie nämlich darauf vertrauen, dass es zu keinen unerwarteten Preisschwankungen zu ihrem Nachteil kommen würde.
gefunden in http://www.finanztip.de/recht/sonstiges ... ht_106.htm

Was ist, wenn ich den Kaufvertrag unterschrieben habe?
Dann haben Sie einen Anspruch auf Übereignung des Fahrzeugs und der Verkäufer auf Zahlung des Kaufpreises. Bedenken Sie aber, dass dies mit der Bestellung des Wagens noch nicht der Fall ist. Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei nämlich nicht um einen Kaufvertrag, sondern nur um ein Angebot von Ihnen. Dieses ist an den Händler gerichtet, mit Ihnen einen Kaufvertrag einzugehen. Er muss das Angebot aber noch annehmen. Erst damit ist der Kaufvertrag wirksam. Sollte z.B. der Wagen oder das Model dann nicht mehr lieferbar sein, so können Sie gegen den Händler keinen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung geltend machen. Ein Kaufvertrag wurde noch nicht geschlossen und der Verkäufer ist bislang keinerlei Verpflichtung eingegangen. Sie sollten daher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kaufvertrages nachlesen, wann dies der Fall ist. Meist ist dort nämlich geregelt, dass der Kaufvertrag z.B. dadurch zustande kommt, dass der Händler innerhalb einer bestimmten Frist ausdrücklich die Annahme des Angebotes erklärt oder wenn das Fahrzeug an Sie ausgeliefert wird.
gefunden in http://www.finanztip.de/recht/sonstiges ... ht_103.htm


Naja, morgen ruft mich das AH wieder an und dann berichte ich mehr!

Viele Grüße,
Kai
 
7965836

7965836

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also ich würde spontan sagen, dass man auf den preis beharrt.

wenn der Vertrag vom AH noch nicht angenommen wurde (kannst anscheinend in den AGBs nachlesen...) na ja, dann würde ich dem Verkäufer erklären, dass du entweder das Auto zu deinem Preis haben willst, anderfalls du dein Angebot unverzüglich widerrufst....Dann hat der Verkäufer die Quall der Wahl: enweder den günstigeren Verkaufspreis akeptieren ODER gar kein Auto verkaufen....
Wenn das AH das Angebot damals ausdrücklich angenommen hat...dann würde ich mal sagen, dass der Preis eben feststeht und du auf Erfüllung bestehst...
Aber Verträge sind heutzutage leider nun mal voll von AGBs, da muss man im Einzefall gucken, wie das AH bestimmte Sachverhalte da besonders und gerne unter "unter Vorbehalt" regelt...
Wichtig ist erstmal, dass du einfach den Siegertypen abgibst und feste an deiner Meinung hälst....
Berichte mal, was der Verkäufer so erzählt....Ist schon seltsam, dass die da jetzt wegen paar Hundert Euro aufeinmal so eine Welle schieben und irgendwelche Änderungen als Begründung vorschieben...Ich würde sagen, dass es eben das Risiko des AH war (aussser die haben sich vertraglich eben diesen Fall "vorbehaltlich" abgesichert = auf Dich abgewälzt) Na ja, man kann da stundenlang drüber sinnieren....warte erstmal ab, was da kommt...

Mfg Ede
 
RAudi

RAudi

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Ich sehe das auch so wie 7965836. Erst mal abwarten. Im schlimmsten Fall mußte halt woanders neu bestellen und nochmal warten :dash:
Ich verstehe auch nicht. daß die wegen den "bißchen" Kohle jetzt so einen Aufstand machen.
Drück dir die Daumen, daß alles gut geht.
Halt uns auf dem Laufenden.
 
A

Anonymous

Guest
Pacta sunt servanda!

Zu deutsch: Vertraege sind einzuhalten!

Wenn Du einen Kaufvertrag unterschrieben hast in dem keine Klausel drin steht, dass sie erhoehen duerfen sind sie gezwungen es dir fuer diesen Preis zu ueberlassen.

Frag sie doch einfach mal nach ihrer Anspruchsgrundlage fuer den hoeheren Preis.
 
V

vibas

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So update:

Heute hat mich der Chef selber des Autohauses angerufen und hat mir 4 Möglichkeiten zur Auswahl gegeben:

1. Ich zahle 23800,- und bekomme den Wagen sofort -> er ist aber noch auf das Autohaus 30 Tage angemeldet (Kurzzulassung)
2. Er lässt den Wagen nicht als Kurzzulassung zu und beruft sich dann auf die Klausel: Preis nur in Verbindung mit einer Kurzzulassung, sonst: 25250 Euro
3. Ich zahle die 23150,- , er meldet den Wagen auf sich an und nutzt den Wagen für 30 Tage....wer weiß mit wie vielen Kilometern
4. Er verkauft mir den Wagen nicht!

Ich glaube es hackt! :negative: Egal welche dieser Möglichkeiten ich nehmen würde, wäre es negativ für mich!

zu 1. Bin eigentlich nicht bereit 750 Euro mehr als vereinbart zu zahlen.
zu 2. Dazu bin ich schonmal gar nicht bereit.
zu 3. Wer weiss schon wer dann mit dem Wagen rumjuckelt?!
zu 4. Ich glaube nicht, dass ich ein Autohaus finde, welches mir einen Wagen mit gleicher Konfiguration für 23150,- verkaufen kann?!

Wäre interessiert an eurer Meinung zu den Möglichkeiten!

Ach ja: Ist eigentlich die Verbindliche Bestellung oder die nachher folgende Auftragsbestätigung als Kaufvertrag anzusehen?!

Für Meinungen bin ich immer offen!!!!
 
A

Anonymous

Guest
Also nach den 4 Angeboten vom Chef würde ich an Deiner Stelle Dankend ablehnen!
Ich mein in deinem Fall gehts ja nicht um 1000 Euro + und daher vesteh ich die engstirnigkeit nicht !
Und in Anbetracht der Zulassungszahlen 2010 wirst mit Sicherheit auch einen anderen Freundlichen finden der Dir nen Auto verkaufen will !

Vorallem der 4. Vorschlag geht als Verkäufer überhaupt nicht! :dash: (dann kaufen Sie das Auto eben nicht)

Frag ihn doch am besten nachdem du ihm gesagt hast, dass du das Auto unter den Umständen nicht kaufst, ob er dir einen anderen Freundlichen Renault-Händler empfehlen kann! Und lächle ihm dabei ins Gesicht!

Gruß
Marko
 
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MITCH

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Ich würde an deiner Stelle keine der von ihm genannten Möglichkeiten akzeptieren.
Bevor es zu Punkt 4 kommt, lässt du dir noch nen Kaffee vom Netten spendieren und sagst ihm, danke nein.
Danach würde ich zum Renaulthändler in einer Nachbarstadt gehen und dort deine Geschichte erzählen und welche schlechten
Erfahrungen du bisher mit Renault gemacht hast und ein bisschen rumjammern.
Da die Leute dort auch Autos verkaufen müssen, um zu überleben, bekommste vielleicht noch ein besseres Angebot.

Micha
 
RAudi

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Auch wenn es vieleicht hart ist, aber bei dem würde ich das Auto nicht mehr nehmen.
Die Angebote sind ja mehr als unverschämt. Der hat es wohl nicht nötig Autos zu verkaufen.
Was sagt denn dein Rechtsanwalt zu der Lage?
Ich würde auf jeden Fall ein anderes AH aufsuchen und wie MITCH auch schon geschrieben hat
ein bißchen runjammern. Das hilft bestimmt. Vielleicht kriegste ja sogar noch ein besseres Angebot.
Also nicht direkt deinen Preis erzählen sondern warten, was das neue AH dir für ein Angebot macht.
 
Higlander

Higlander

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Nimm Angebot 4 und such dir lieber ein AH was seine Kunden nicht über den Tisch zieht. Der Händler wird dann zusehen müssen wie er den Wagen los wird.
 
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vibas

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So, und wieder ein update:
Habe gerade mit meinem Anwalt telefoniert! Die Lage ist eindeutiger als ich dachte:

Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Autohauses zu Stande. In dieser Bestätigung ist keine Rede von den 25250,- Euro sondern eben nur von 23150,- Euro. Damit ist der Betrag des Kaufes vertraglich festgelegt. Somit sind die Lösungen 1,2 und 4 absolut nicht haltbar!

Lediglich 3 wäre möglich, aber:
Da in der Präambel steht: " Ihre Neuwagenbestellung vom 6.11.2009.." ist der Händler auch verpflichtet mir einen Neuwagen zu liefern. Da es für Neuwagen ganz klare Definitionen gibt (bis 100km), kann er eben nicht mit dem Dingen einfach so durch die Gegend fahren.
Einziger Wermutstropfen ist, dass er sich den Wagen 30 Tage auf den Hof stellen könnte und mir diesen erst dann übergibt!

Soweit mein Anwalt.

Ich denke, dass sich der Chef morgen noch mal bei melden wird.....dann mehr!

DER ERSTE LICHTBLICK!!!! :ok:
 
7965836

7965836

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hmmmm, wenn man die Kurzzulassungklausel so sieht, dass es letztlich im Belieben des AH steht, ob sie tatsächlich das Auto zulassen oder nicht, dann hast du tatsächlich nur Anspruch auf den vereinbarten Preis, wenn das AH es auch zulässt......ansonsten halt den 25T preis....

Es ist scheinbar leider so, dass du so gesehen nunmal keinen "Festpreis von soundso" vereinbart hast, sondern den "Festpreis soundso" im Falle einer Zulassung (die du ja schließlich nicht vertraglich zugesichert bekommen hast!?!??) verinbart hast...Somit kann das AH eine Kurzzulassung, wie man sieht, verweigern und dich mehr oder weniger zu einem höheren Preis "zwingen".....

Genaueres kann man letztlich nur sagen, wenn man den Vertrag samt AGB genauer durcharbeitet...

Meine ehrliche Meinung:
- eine erbärmliche Geschäftspolitik seitens des AH.
- überlege dir, ob sich die Rechstberatung bei so einer "kleinen" Differenz überhaupt lohnt.
-zieh dir alternativ-angebote von anderen AH, vielleicht kriegste deinen Preis woanders mit "weniger" Stress!


p.s. Bestellung ist dein Angebot, die Auftragsbestätigung ist die Annahme deines Angebots......wenn die Auftragsbestätigung jedoch inhaltlich in wesentlichen Teilen von der Bestellung abweicht, dann die die Auftragsbestätigung als ein "neues" Angebot des AH anzusehen...
 
7965836

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aha, da scheine ich ja eine etwas andere Meinung als dein Anwalt zu haben :laugh: finde meine aber irgendwie durchaus einleuchtend :sarcastic:
da werde ich mir mal die Begründung des Anwalts unter die Lupe nehmen :grin:
 
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vibas

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Hey 7965836,
Ich finde es super, dass sich hier Leute auch um die Probleme andere kümmern, bzw. sich Gedanken machen!

Ist ja auch alles so richtig, wie du geschrieben hast, nur dass die 25T eben zu meinem Glück nur in der Bestellung nicht aber in der Bestellungsbestätigung auftauchen! :top:

Grüßle,
Kai
 
7965836

7965836

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Danke :grin: aber in der tat ist es so, dass glücklicherweise in der Auftragsbestätigung nur der "kleine" Preis auftaucht, OHNE den Zusatz mit der "kurzzulassung".....tja, hätte ich deinen Erst-Beitrag genauer gelesen, da steht ja alles drin....
 
Thema: Was tun, wenn das AH nach Kaufvertrag den Preis anhebt!?
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