Kuschi
Megane-Kenner
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Da ich ja normalerweise ein Mensch bin, der sich sein Wissen grundsetzlich selbständig anliest...drehe ich beim Thema Felgen bald noch durch...
Irgendwie hab ich überhapt kein Plan von Nichts.
Frage 1:
Ich starte einen x-beliebigen Konfigurator...wähle mein Modell....und suche mir zb Beispiel Felge XYZ aus.
ET: 48, laut dem Et-Rechner kommt diese dann 7mm weiter raus als die Serien Tornados.....Gutachten gibt mir bei 225/40R18 keine reifenbezogene Auflagen an.
sehe ich das nun richtig, dass wenn ich mir die Felgen draufziehen lasse, ich mir das Gutachten einfach nur ausdrucken und ins Handschuhfach legen muss?
Frage 2:
Jetzt finde ich beispielsweise,dass mir die 7 mm zu wenig sind...denn ich bin geizig und möchte auf eine Spurverbreiterung verzichten...also nehme ich die gleichen Felgen mit ner Et von 38mm ( hier )
jetzt sagt mir das Gutachten z.B. :
soweit verständlich, was ich aber nicht verstehe ist, dass ne Menge Leute mit 30mm Distanzscheiben auf ihren M3s durch die Gegend fahren...wo die Felge dann noch weiter ausm Radkasten rauskommt...
a) muss ich, wenn ich jetzt die Felgen mit Et 38mm nehme, zum Tüv und den Wagen mit den oben aufgeführten Auflagen abnehmen lassen...oder muss ich z.B. garnicht die Kotflügel ausstellen wenn der Reifen nirgends schleift?!Bzw. muss ich dann überhaupt zum Tüv?
b)was mache ich, wenn ich nur ein Teilegutachten, bzw Festigkeitsgutachten habe?
c)Sehe ich das richtig, dass wenn ich garkein Gutachten für mein Modell habe, auf jeden Fall beim Tüv vorstellig werden muss?!
Es geht hier nicht wirklich um die Felgen...und auch nicht um die oben zitierten Auszüge aus dem zugehörigen Tüv-Gutachten...vielmehr um die Frage, wann genau ich zum Tüv muss um dann auch mit den Felgen rumfahren zu dürfen.
Wie ihr sicherlich gemerkt habt, habe ich quasi von "Tuten und Blasen" keine Ahnung...was ja eigentlich nicht verwunderlich ist...wenn ich in sämtlichen plöden Konfiguratoren mein Modell aussuche und mir das Ding dann Felgen anbietet, für die garkeine ABE vorliegt
Ich denke mal 80% der User hier im Board haben da mehr Ahnung und können mir weiterhelfen, danke schonmal im Vorraus
Irgendwie hab ich überhapt kein Plan von Nichts.
Frage 1:
Ich starte einen x-beliebigen Konfigurator...wähle mein Modell....und suche mir zb Beispiel Felge XYZ aus.
ET: 48, laut dem Et-Rechner kommt diese dann 7mm weiter raus als die Serien Tornados.....Gutachten gibt mir bei 225/40R18 keine reifenbezogene Auflagen an.
sehe ich das nun richtig, dass wenn ich mir die Felgen draufziehen lasse, ich mir das Gutachten einfach nur ausdrucken und ins Handschuhfach legen muss?
Frage 2:
Jetzt finde ich beispielsweise,dass mir die 7 mm zu wenig sind...denn ich bin geizig und möchte auf eine Spurverbreiterung verzichten...also nehme ich die gleichen Felgen mit ner Et von 38mm ( hier )
jetzt sagt mir das Gutachten z.B. :
"Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein."
"Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein."
soweit verständlich, was ich aber nicht verstehe ist, dass ne Menge Leute mit 30mm Distanzscheiben auf ihren M3s durch die Gegend fahren...wo die Felge dann noch weiter ausm Radkasten rauskommt...
a) muss ich, wenn ich jetzt die Felgen mit Et 38mm nehme, zum Tüv und den Wagen mit den oben aufgeführten Auflagen abnehmen lassen...oder muss ich z.B. garnicht die Kotflügel ausstellen wenn der Reifen nirgends schleift?!Bzw. muss ich dann überhaupt zum Tüv?
b)was mache ich, wenn ich nur ein Teilegutachten, bzw Festigkeitsgutachten habe?
c)Sehe ich das richtig, dass wenn ich garkein Gutachten für mein Modell habe, auf jeden Fall beim Tüv vorstellig werden muss?!
Es geht hier nicht wirklich um die Felgen...und auch nicht um die oben zitierten Auszüge aus dem zugehörigen Tüv-Gutachten...vielmehr um die Frage, wann genau ich zum Tüv muss um dann auch mit den Felgen rumfahren zu dürfen.
Wie ihr sicherlich gemerkt habt, habe ich quasi von "Tuten und Blasen" keine Ahnung...was ja eigentlich nicht verwunderlich ist...wenn ich in sämtlichen plöden Konfiguratoren mein Modell aussuche und mir das Ding dann Felgen anbietet, für die garkeine ABE vorliegt
Ich denke mal 80% der User hier im Board haben da mehr Ahnung und können mir weiterhelfen, danke schonmal im Vorraus