Einpresstiefe...ABE...Festigkeitsgutachten Oo!?

Diskutiere Einpresstiefe...ABE...Festigkeitsgutachten Oo!? im Forum Fahrwerk, Räder & Reifen im Bereich Technik - Da ich ja normalerweise ein Mensch bin, der sich sein Wissen grundsetzlich selbständig anliest...drehe ich beim Thema Felgen bald noch durch...
Kuschi

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Da ich ja normalerweise ein Mensch bin, der sich sein Wissen grundsetzlich selbständig anliest...drehe ich beim Thema Felgen bald noch durch...

Irgendwie hab ich überhapt kein Plan von Nichts.

Frage 1:

Ich starte einen x-beliebigen Konfigurator...wähle mein Modell....und suche mir zb Beispiel Felge XYZ aus.

ET: 48, laut dem Et-Rechner kommt diese dann 7mm weiter raus als die Serien Tornados.....Gutachten gibt mir bei 225/40R18 keine reifenbezogene Auflagen an.

sehe ich das nun richtig, dass wenn ich mir die Felgen draufziehen lasse, ich mir das Gutachten einfach nur ausdrucken und ins Handschuhfach legen muss?

Frage 2:

Jetzt finde ich beispielsweise,dass mir die 7 mm zu wenig sind...denn ich bin geizig und möchte auf eine Spurverbreiterung verzichten...also nehme ich die gleichen Felgen mit ner Et von 38mm ( hier )

jetzt sagt mir das Gutachten z.B. :
"Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein."
"Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein."

soweit verständlich, was ich aber nicht verstehe ist, dass ne Menge Leute mit 30mm Distanzscheiben auf ihren M3s durch die Gegend fahren...wo die Felge dann noch weiter ausm Radkasten rauskommt...
a) muss ich, wenn ich jetzt die Felgen mit Et 38mm nehme, zum Tüv und den Wagen mit den oben aufgeführten Auflagen abnehmen lassen...oder muss ich z.B. garnicht die Kotflügel ausstellen wenn der Reifen nirgends schleift?!Bzw. muss ich dann überhaupt zum Tüv?

b)was mache ich, wenn ich nur ein Teilegutachten, bzw Festigkeitsgutachten habe?

c)Sehe ich das richtig, dass wenn ich garkein Gutachten für mein Modell habe, auf jeden Fall beim Tüv vorstellig werden muss?!

Es geht hier nicht wirklich um die Felgen...und auch nicht um die oben zitierten Auszüge aus dem zugehörigen Tüv-Gutachten...vielmehr um die Frage, wann genau ich zum Tüv muss um dann auch mit den Felgen rumfahren zu dürfen.

Wie ihr sicherlich gemerkt habt, habe ich quasi von "Tuten und Blasen" keine Ahnung...was ja eigentlich nicht verwunderlich ist...wenn ich in sämtlichen plöden Konfiguratoren mein Modell aussuche und mir das Ding dann Felgen anbietet, für die garkeine ABE vorliegt :fool:

Ich denke mal 80% der User hier im Board haben da mehr Ahnung und können mir weiterhelfen, danke schonmal im Vorraus :daisy:
 
Higlander

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Kuschi schrieb:
Es geht hier nicht wirklich um die Felgen...und auch nicht um die oben zitierten Auszüge aus dem zugehörigen Tüv-Gutachten...vielmehr um die Frage, wann genau ich zum Tüv muss um dann auch mit den Felgen rumfahren zu dürfen.

Die Frage kann man leicht beantworten. Hast du eine ABE brauchst du wenn du nichts weiter am Fahrwerk/Bremsen/Spurverbreiterung machst und die entsprechende Reifengröße im Fahrzeugschein/COC-Bescheinigung steht nicht zum TÜV und musst nur die ABE mit im Wagen dabei haben.

Haben die Felgen nur ein Gutachten/Festigkeitsgutachten musst du aufjedenfall zum TÜV.



Kuschi schrieb:
Wie ihr sicherlich gemerkt habt, habe ich quasi von "Tuten und Blasen" keine Ahnung...was ja eigentlich nicht verwunderlich ist...wenn ich in sämtlichen plöden Konfiguratoren mein Modell aussuche und mir das Ding dann Felgen anbietet, für die gar keine ABE vorliegt :fool:


Kleiner Tip von mir, such dir eine Felge aus schau auch mal direkt auf die Seiten der Felgenhersteller und dann besuche mal einen Reifenhändler (oder zwei oder drei) um die Ecke und lass ihn mal genau schauen und dir ein Angebot machen mit TÜV-Abnahme und dann sollte es keine weiteren Probleme geben. Vorteil bei solchen Reifenhändlern ist, dass die einen Prüfer haben der sich in solchen Sachen auskennt und eine Abnahme dort wesentlich einfacher ist als wenn man sich selbst drum kümmern muss, da kann es dann schonmal dazu kommen das der Prüfer keine Freigabe gibt.
 
Kuschi

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Danke für die verständliche Erklärung Higlander...so in etwa hatte ich mir das schon gedacht... :top:

was mich jetzt nurnoch interessieren würde, wenn dann in dem Gutachten zur ABE der Kram mit dem Austellen der Kotflügel oder Sonstigem steht...wie sieht das dann mit dem Tüv aus,oder vielmehr MUSS ich das dann machen?
 
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Kuschi schrieb:
Danke für die verständliche Erklärung Higlander...so in etwa hatte ich mir das schon gedacht... :top:

was mich jetzt nurnoch interessieren würde, wenn dann in dem Gutachten zur ABE der Kram mit dem Austellen der Kotflügel oder Sonstigem steht...wie sieht das dann mit dem Tüv aus,oder vielmehr MUSS ich das dann machen?

Wie schon gesagt wurde: wenn eine ABE vorliegt und in der ABE die Reifengröße genannt ist, die du fährst und die in deiner COC (Fahrzeubrief) steht, musst du gar nix machen. Falls nur die Reifengröße in deinen Papieren nicht stehen sollte aber in der ABE genannt ist, musst du diese nur nachtragen lassen, keine Abnahme etc beim TÜV.
Falls dein Modell in der ABE nicht genannt ist musst du so oder so zum TÜV.

Aber der Tipp mit Angebot vom Reifenhändler ist gut, wird dir einiges an Zeit und evt. Ärger sparen. Wenn der Händler was verkaufen will, bietet er dir die Abnahme mit an. Außerdem: du fährst nen GT, da gibts ABE's wie Sand am Meer ;). Beim RS siehts da schon eher düster aus.

PS: die von dir genante Brock solltest du fahren können ohne irgendwas zu machen.
 
Kuschi

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Danke Gt180....hatte halt nur irgendwie n ungutes Gefühl weil da was von "Ausstellen der Frontschürze oder Kotflügel" im Gutachten zu der Abe stand...also bei der Et von 38..check das noch nicht so ganz was die damit von mir wollen :-)

geht ja nicht nur um die Brock Felge..steht ja bei ziemlich vielen Felgen im Gutachten die ne Et von unter 40 haben
 
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Kuschi schrieb:
Danke Gt180....hatte halt nur irgendwie n ungutes Gefühl weil da was von "Ausstellen der Frontschürze oder Kotflügel" im Gutachten zu der Abe stand.

Sowas steht auch in meinen Felgengutachten von Winter- und Sommerradsatz und die haben einmal ET45 und ET40. Das ist sogesehen eigentlich ein Standard in einem Gutachten/ABE.
 
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also kann man das ignorieren?! ...deshalb sprach ich ja auch die Distanzscheiben an...die ja 30mm ausmachen...und dann soll man zb wegen 17 mm irgendwelche Befestigungsklemmen der Heckschürze oder irgendwelche Kotflügel ausstellen?!....klang mir auf Anhieb suspekt :-)
 
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Kuschi schrieb:
also kann man das ignorieren?! ...

Bei den normal erhältlichen Felgen mit den ET´s kann man das machen.
 
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