Garantie bei Vorführwagen

Diskutiere Garantie bei Vorführwagen im Forum Umfragen im Bereich Allgemeines - Hallo an alle, ich habe mal eine Frage die mich schon etwas länger beschäftigt.Vielleicht kann mir jemand was dazu schreiben. Ich habe mir im...
A

Anonymous

Guest
Hallo an alle,
ich habe mal eine Frage die mich schon etwas länger beschäftigt.Vielleicht kann mir jemand was dazu schreiben. Ich habe mir im vergangenen August einen M3 Grandtour gekauft, als Vorführwagen und ca. 10 Monate alt. die Grantie von Renault auf dieses Fahrzeug bertägt 2 Jahre. Also habe ich noch etwas mehr wie ein Jahr Garantie. Aber muß laut Gesetz der Händler wenn er ein Gebrauchtfahrzeug mit Rest-Herstellergarantie nicht auch noch seine, ich nenne sie mal Werkstattgarantie von einem Jahr geben? Mein Händler meint nein und will mir eine CarGarantie für 200 Euro Verkaufen. Da wir ja alle Renault fahren, wissen wir wie gut es ist eine Garantie zu haben. Ich habe einige Bekannte die BMW fahren und hier ist es so das nach der Werksgarantie die betreffenden Händler noch Ihre eigene Garantie von einem Jahr hintendran hängen. Vielleicht kann jemand dazu was sagen.Danke!
Viele Grüße
Frank
 
TL_Alex

TL_Alex

Megane-Experte
Beiträge
1.478
Meines wissens nach, nein denn du kaufst ja gebrauchten gegenstand darauf gibt es 12 Monate Garantie diese ligt dann ja inneralb der Werksgarantie
BMW macht das aus Servicegründen.die Anschlussgarantie ist sicher schon im Preis eingerechnet, bei den Preisen ja kein Ding.
 
A

Anonymous

Guest
Da ich es nicht besser weiß, gehe ich mal davon aus, daß Du Deinen Meg als Privatperson (lt. HGB) von einem Händler (Gewerbetreibender) gekauft hast, was wiederum heißt, daß Dir Dein Händler eine zweijährige Garantiefrist einräumen muß. Diese Regelung ist gültiges Recht und muß von ALLEN beteiligten Parteien eingehalten werden. Abweichungen bedingen vertraglich bedingt einem in beiderseitigen einpruchspflichtigen Rechts!

Hab versucht es mehr oder weinger einfach zu erklären..
 
A

Anonymous

Guest
Er muß dir ein Jahr Garantie geben,jene haste in der Werksgarantie,da das Fahrzeug noch kein Jahr alt war.Tipp von mir,wenn er dir für 200 € die Anschlußgarantie anbietet und du das Fahrzeug weiter fahren möchtest,nimm es an,wird sich sicher auszahlen.
 
Andreasw

Andreasw

Megane-Kenner
Beiträge
99
hoko schrieb:
Da ich es nicht besser weiß, gehe ich mal davon aus, daß Du Deinen Meg als Privatperson (lt. HGB) von einem Händler (Gewerbetreibender) gekauft hast, was wiederum heißt, daß Dir Dein Händler eine zweijährige Garantiefrist einräumen muß. Diese Regelung ist gültiges Recht und muß von ALLEN beteiligten Parteien eingehalten werden. Abweichungen bedingen vertraglich bedingt einem in beiderseitigen einpruchspflichtigen Rechts!

Hab versucht es mehr oder weinger einfach zu erklären..

Hallo,

wohl falsch gedacht ! Es handelt sich nicht um ein Neufahrzeug, sondern um ein Gebrauchtfahrzeug, da auf den Händler vorher zugelassen. Die Neuwagengarantie greift also ab Zulassungsdatum des Händlers. Dieser muss auch nur ein Jahr geben, also ist da rechtlich alles in Ordnung, zumal das Fahrzeug ja auch nicht als Neuwagen verkauft wurde.
Würde auch die 200,-€ investieren und die Garantieverlängerung nehmen.

Gruß, Andreas
 
A

Anonymous

Guest
Hallo,
danke für das neuerliche Interesse auf mein Anliegen. Ich werde wohl 219 Euro für die Anschlußgarantie ausgeben. Wir Renault Fahrer wissen das sich das lohnen kann. Allerdings umfasst diese nicht alles, denke mal den verschlissenen Schaltsack und Handbremshebelsack die ich nun schon zum 2, mal Reklamieren muß, ist da nicht dabei.
Diese haben ja eine ganz schlechte Qualität!
Viele Grüße
Frank
 
A

Anonymous

Guest
Ja mach das,bezahle die 219 €,kann dir das nur empfehlen. Wenn man bedenkt,daß Renault Fehler bei Neuwagen nicht in den Griff bekommt,wie wird das erst,wenn der Renault 3 oder 4 Jahre alt ist ?
 
Thema: Garantie bei Vorführwagen
Oben