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Anonymous
Guest
Hallo an alle,
ich habe mal eine Frage die mich schon etwas länger beschäftigt.Vielleicht kann mir jemand was dazu schreiben. Ich habe mir im vergangenen August einen M3 Grandtour gekauft, als Vorführwagen und ca. 10 Monate alt. die Grantie von Renault auf dieses Fahrzeug bertägt 2 Jahre. Also habe ich noch etwas mehr wie ein Jahr Garantie. Aber muß laut Gesetz der Händler wenn er ein Gebrauchtfahrzeug mit Rest-Herstellergarantie nicht auch noch seine, ich nenne sie mal Werkstattgarantie von einem Jahr geben? Mein Händler meint nein und will mir eine CarGarantie für 200 Euro Verkaufen. Da wir ja alle Renault fahren, wissen wir wie gut es ist eine Garantie zu haben. Ich habe einige Bekannte die BMW fahren und hier ist es so das nach der Werksgarantie die betreffenden Händler noch Ihre eigene Garantie von einem Jahr hintendran hängen. Vielleicht kann jemand dazu was sagen.Danke!
Viele Grüße
Frank
ich habe mal eine Frage die mich schon etwas länger beschäftigt.Vielleicht kann mir jemand was dazu schreiben. Ich habe mir im vergangenen August einen M3 Grandtour gekauft, als Vorführwagen und ca. 10 Monate alt. die Grantie von Renault auf dieses Fahrzeug bertägt 2 Jahre. Also habe ich noch etwas mehr wie ein Jahr Garantie. Aber muß laut Gesetz der Händler wenn er ein Gebrauchtfahrzeug mit Rest-Herstellergarantie nicht auch noch seine, ich nenne sie mal Werkstattgarantie von einem Jahr geben? Mein Händler meint nein und will mir eine CarGarantie für 200 Euro Verkaufen. Da wir ja alle Renault fahren, wissen wir wie gut es ist eine Garantie zu haben. Ich habe einige Bekannte die BMW fahren und hier ist es so das nach der Werksgarantie die betreffenden Händler noch Ihre eigene Garantie von einem Jahr hintendran hängen. Vielleicht kann jemand dazu was sagen.Danke!
Viele Grüße
Frank