[TCe 115] Welches ELF Motoröl wird von Renault eingefüllt?

Diskutiere [TCe 115] Welches ELF Motoröl wird von Renault eingefüllt? im Forum Motor & Getriebe im Bereich Technik - Hallo! Mein Auto muss im März zum ersten größeren Service. Da ich mir angewohnt habe, das Öl immer selbst zur Wartung mitzubringen wollte ich...
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ASpeed

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Hallo!

Mein Auto muss im März zum ersten größeren Service. Da ich mir angewohnt habe, das Öl immer selbst zur Wartung mitzubringen wollte ich fragen ob mir einer der TCe 115 Fahrer auf der Wartungsrechnung von Renault nachschauen könnte, welches ELF Öl verwendet wurde.

Die Wartung selbst werde ich bei Renault machen. Ich möchte auch gerne ein ELF Öl verwenden, ist halt OEM / OES bei Renault. Auf die schnelle konnte ich hier im Forum hier noch nichts diesbezüglich finden, nachdem die ersten Tce 115 mittlerweile drei Jahre alt werden, müssten ja schon einige beim Ölwechsel gewesen sein! *gg*

LG und danke schon jetzt!
Wolfgang
 
RonnyTCE

RonnyTCE

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Der TCe 115 bekommt auch das Evo SXR 5W40 Renaultnorm RN 0710.

Sprich das aber vorher mit deiner Werkstatt ab. Öl selber mitbringen ist eingendlich ein NoGo. Und da du ja noch die RPG hast, musst du da auch aufpassen. Auf der Rechnung müssen die für die Wartung vorgesehenen Teile auftauchen. Sonst könnte es passieren, dass deine Garantie futsch ist.
 
ASpeed

ASpeed

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Hallo Ronny!

Vielen Dank für die Info. Absprechen werde ich es auf jeden Fall vorher. Ich weiß auch dass manche Werkstätten das nicht gerne sehen. Wir haben alle unsere Renault (Clio, Megane, Scenic, Espace), die in der Familie laufen bei einer kleinen Werkstatt in der Wartung. Da ist das mit dem Mitbringen des Öls kein Thema, sie schauen nur ob es das "richtige" Öl ist (also das, was auch die Werkstatt einfüllen würde). Auf der Rechnung steht dann sowas in der Art wie "5 Liter Öl ELF EVOLUTION 5 W 40 wurden vom Kunden beigestellt".

Betreffend der RPG werde ich mich aber nochmals erkundigen, nicht dass da die Garantie dann im Fall des Falles abgelehnt wird... Danke dir für den Hinweis!

LG und gute Nacht!
ASpeed
 
B

BMGT911

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dann mach den Ölwechsel halt wo anders...
solange du den Stempel im Heft hast und die anderen sich nicht daran stören das du das Öl mitbringst, ist das völlig Banane, die EU hat schon vor einer Weile entscheiden, das ein Autohersteller dir daraus keinen Strick drehen darf!
 
D

Der_Roman

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Das mit dem Strick gilt für die gesetzlichen Leistungen, aber nicht für Herstellerbezogene. Und die Plus-Garantie hat nichts mit gesetzlicher Garantie / Gewährleistung zu tun, ist also ein gesonderter "Vertrag" zwischen Dir und dem Hersteller. Und wenn Du da vom Hersteller im Zweifelsfall alle Leistungen erhalten willst, musst Du auch mit allen "Pflichten" einverstanden sein, sonst kann da durchaus die Plus-Garantie nicht mehr greifen.

Zusätzlich kommen noch etwaige Kulanz"ansprüche", die Du Dir bei nem anderen Stempel als einem "original Renault" im Serviceheft mit fast 100%iger Sicherheit abschminken kannst.

Ist nicht böse oder arrogant oder belehrend gemeint, also bitte nicht falsch verstehen! :drink:
 
A

Anonymous

Guest
Witzigerweise wurde nur nach dem Motoröl gefragt. Mein Tipp beim erstellen so eines Threads. Soviel wie nötig erwähnen, so wenig wie möglich preisgeben. Hättest du nicht erwähnt das du das Öl mitbringst sondern nur gefragt was für ein Öl Renault verwendet , wären wir schon fertig :-)
 
B

BMGT911

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Roman.. das kann man sehen wie man will da hast du natürlich recht!!! Die Rechtssprechung dazu ist eindeutig. Ich habe meine Ölwechsel bis jetzt bei jedem Auto wo anders machen lassen. Mit Kulanz, Garantien oder einer Anschlussgarantie gabs noch nie Probleme. Warum auch dafür gibt es ja die Ölfreigaben vom Hersteller und der Stempel einer anderen Firma zählt genauso wie der von Renault auch das wurde schon gerichtlich entschieden...

Ich glaube dir schon ich sah es vllt auch zu allgemein und nicht auf die RPG bezogen, die AGB der Plus-Garantie ist aber auch nicht eindeutig:

LEISTUNGSVORAUSSETZUNGEN
4.1 Anspruch auf die Leistungen aus diesem Vertrag besteht nur, wenn sich der Kunde mit der Zahlung der Vertragsprämie nicht in Verzug befindet.
4.2 Alle anfallenden Arbeiten nach den Bedingungen des Renault Plus Garantievertrages müssen in einer Renault Vertrags- werkstatt ausgeführt werden. Wenn ein möglicher Garantieschaden festgestellt wird, muss das Fahrzeug unverzüglich einer Renault Vertragswerkstatt vorgeführt werden. Vor Reparaturbeginn ist unaufgefordert die Servicekarte vorzulegen. Anderenfalls kann die Garantieleistung abgelehnt werden.
4.3 Im Rahmen des Renault Plus Garantievertrages ausgewech- selte Teile oder Aggregate gehen in das Eigentum der Renault Deutschland AG über.
4.4 Vor Inanspruchnahme der Leistungen ist durch ein lückenlos ausgefülltes Wartungsheft und gegebenenfalls durch Wartungs- rechnungen der Nachweis zu erbringen, dass alle werksseitig vorgeschriebenen Wartungsarbeiten gemäß Reparatur- und Wartungsvorschriften durchgeführt worden sind.
4.5 Die Leistungen sind ausgeschlossen, wenn der festgestellte Schaden darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die War- tungs- oder Instandsetzungsarbeiten nicht nach den von Renault vorgegebenen Fristen und Vorgaben hat durchführen lassen.


In 4.2 wird zwar von anfallenden Arbeiten in der Vertragswerkstatt gesprochen (das meint wahrscheinlich nur Defekte) allerdings spricht 4.4 hier wieder konträr, denn wenn alles in der Vertragswerkstatt gemacht werden muss besteht ja kein Zweifel an der richtigen Durchführung.

Im Zweifel ist das immer ein Fall für den Anwalt, die EU Rechtsprechung freut sich immer über sowas...
Da hilft einen Außenstehenden zu fragen bestimmt ;)

Sorry Tri du hast natürlich Recht das war zu sehr Offtopic. Aber viele Autofahrer lassen sich von den Herstellern Bären aufbinden und denken sie sind gefangen in Verträgen und Garantien und die meisten nehmen es hin und zahlen für viele Dinge viel zu viel Geld und beschweren sich dann über hohe Rechnungen... so genug von mir...
Ich würde sagen du machst zu, die eigentliche Frage hat ja Ronny beantwortet!!!
 
M

Macklemore

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Weiß gar nicht wo das Problem besteht, bei einer 2 Jährigen Garantie "kannst du hingehen wo du willst". Die Kulanz kannst du dann direkt vergessen so wie Tri es schon gesagt hat.

Bei der Garantieverlängerung steht doch ganz klar drinnen : "4.2 Alle anfallenden Arbeiten nach den Bedingungen des Renault Plus Garantievertrages müssen in einer Renault Vertragswerkstatt ausgeführt werden." Und Zweifel können auch in einer Vertragswerkstatt bestehen, auch diese müssen sich an die Richtlinien halten, tun sie das nicht greift 4.4!

Kann mir schwer vorstellen, dass wenn du nach drei Jahren mit beispielsweise einem Getriebeschaden zu Renault gehst, dass die dann sagen "Ja hast zwar die Inspektionen woanders gemacht wo wie jetzt nicht mehr nach prüfen können wie diese gemacht wurde, aber das Getriebe bezahlen wir natürlich".

Klar kannst du nen Anwalt bei sowas einschalten, aber die Zeit die da ins Land geht steht doch in keinem Verhältnis zu den Mehrkosten durch eine Wartung bei Renault, also zumindest nicht nach meinem Empfinden.

Gruß der Mackle
 
A

Anonymous

Guest
Jetzt sind wir aber weit weg vom Schuss.
Es wurde nach dem Öl gefragt und nicht was für Konsequenzen vileicht durch mitbringen entstehen können. Da Ronny ja schon eine Antwort gegeben hat mache ich zu.
 
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Thema: [TCe 115] Welches ELF Motoröl wird von Renault eingefüllt?

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