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Anonymous
Guest
Guten Morgen an alle,
ich hoffe hier kennt sich evtl. jemand mit Eintragungen aus und kann mir vielleicht kurz helfen, da ich von 2 Prüfern unterschiedliche Aussagen erhalten habe.
Google kann man wie so oft leider komplett vergessen, da jeder zweite Internetheld etwas anderes erzählt und eigentlich überhaupt keinen Schimmer hat...
Ich habe bei meinem Auto vor längerem Tieferlegungsfedern und Spurplatten nach §19 abnehmen und eintragen lassen. Damals war das Fahrzeug noch mit Serienfelgen unterwegs. Soweit sogut...
Jetzt habe ich mir andere Felgen gekauft mit ABE, die ja bekanntlich nur für den Serienzustand gilt und habe die Spurplatten abmontiert. Also muss ich die Felgen noch eintragen lassen oder?
Falls ja: Bleiben die Federn dann normal eingetragen oder wird wieder beides als Paket geprüft und auch berechnet?
Vielleicht hatte ja jemand schon ähnliche Situation und kann mir kurz weiterhelfen wie das abläuft.
Vielen Dank und Gruß
Bingo
ich hoffe hier kennt sich evtl. jemand mit Eintragungen aus und kann mir vielleicht kurz helfen, da ich von 2 Prüfern unterschiedliche Aussagen erhalten habe.
Google kann man wie so oft leider komplett vergessen, da jeder zweite Internetheld etwas anderes erzählt und eigentlich überhaupt keinen Schimmer hat...
Ich habe bei meinem Auto vor längerem Tieferlegungsfedern und Spurplatten nach §19 abnehmen und eintragen lassen. Damals war das Fahrzeug noch mit Serienfelgen unterwegs. Soweit sogut...
Jetzt habe ich mir andere Felgen gekauft mit ABE, die ja bekanntlich nur für den Serienzustand gilt und habe die Spurplatten abmontiert. Also muss ich die Felgen noch eintragen lassen oder?
Falls ja: Bleiben die Federn dann normal eingetragen oder wird wieder beides als Paket geprüft und auch berechnet?
Vielleicht hatte ja jemand schon ähnliche Situation und kann mir kurz weiterhelfen wie das abläuft.
Vielen Dank und Gruß
Bingo