Alle PKW ab 1.1.2006 bekommen eine Überprüfung per OBDII, aauch deiner und das müsste die Werkstatt wissen, aber da er auch weis das das nur per OBDII gemacht wird, hat er es sein lassen weil wer wusste das der Prüfer das macht. Nur wärs besser gewesen, weil wenn nämlich ein Fehler drin hätte er die TÜV Prüfung garnicht ausfallen lassen müssen und erst die Fehler beseitigen....aber das hast du auch nicht in Auftrag gegeben....sprech ihn mal an und frage ihn danach.
Leitfaden 4 ist am 1. Dezember 2008 in Kraft getreten. Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Januar 2006 müssen nach Leitfaden 4 geprüft werden.
Beim Leitfaden 4 kann eine Messung der Abgase (Endrohrprüfung) komplett entfallen, falls alle folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind: Erstens: Erstzulassung ab 1. Januar 2006, zweitens: Im Fahrzeug sind keine Fehlercodes vorhanden, und drittens: Alle Prüfbereitschaftstests (Readinesscodes) sind gesetzt (durchgeführt).
Bei allen AU-Typen erfolgt zuerst eine rein optische Prüfung. In der Gesetzesvorlage heißt es: „Prüfung der schadstoffrelevanten Bauteile, einschließlich Auspuffanlage auf Vorhandensein, Vollständigkeit, Dichtheit und Beschädigung, soweit ohne Demontage sichtbar.“ Dazu gehören folgende Bauteile: Zündsystem, Einspritzanlage, Kraftstoffsystem, Katalysator, Tankeinfüllstutzen, Entlüftung, Luftfilter, Abgasrückführungssysteme, Sekundärluftsysteme, Sensoren, Stellgliederleitungen, Auspuffanlage, Undichtigkeiten des Motors und Füllstände von Betriebsflüssigkeiten.
Bei Fahrzeugen mit Otto-OBD, die erstmals ab 2002 in Verkehr gekommen sind, wird über den OBD-Diagnosestecker lediglich der Fehlerspeicher ausgelesen und geprüft, ob alle Readiness-Codes gesetzt sind (also die Selbstüberwachung des Systems einwandfrei funktioniert). Trat bis zum Untersuchungszeitpunkt kein Fehler auf, ist die „AU“ somit bestanden. Trat hingegen bereits sporadisch ein Fehler auf, der jedoch mittlerweile schon wieder gelöscht wurde, wird die konventionelle AU durchgeführt. Ist jedoch aktuell ein Fehler im Speicher abgelegt, gilt die „Abgasuntersuchung“ damit als „nicht bestanden“.
Nur bei Fahrzeugen mit OBD. Es dürfen keine Fehlercodes eingetragen sein, um die AU zu bestehen, denn diese weisen auf einen Defekt hin.
Relevant sind alle EOBD-Fehlercodes, da alle Fehlercodes abgasrelevant sind. Meist sind dies P0-Fehler der Motorsteuerung (P=Powertrain). P-Fehler, die mit P0, P2 oder mit P34 bis P39 beginnen, sind ISO- oder SAE-genormt, die anderen (P1, P30 bis P33) sind herstellerspezifisch.
Ist ein Fehler NOx-relevant, bleibt er u. U. gesetzt, auch wenn alle Fehlercodes mit einem OBD-Gerät gelöscht werden. Die Fahrzeughersteller sind verpflichtet, Listen dieser Fehler offenzulegen. Diese Fehler dürfen dann (falls sämtliche anderen Erfordernisse der AU i. O. sind) in der AU ignoriert werden mit einem Hinweis in den Erläuterungen auf dem AU-Ausdruck.
https://de.wikipedia.org/wiki/Abgasuntersuchung