Wagenheber+Delle im Schweller

Diskutiere Wagenheber+Delle im Schweller im Forum Fahrwerk, Räder & Reifen im Bereich Technik - Hallo Leute, ich habe gestern ,wie schon seit Jahren bei meinen Früheren Fahrzeugen die Winterräder umbauen wollen.Als ich meinen alten Wagenheber...
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Bolzer

Türaufmacher
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Hallo Leute,
ich habe gestern ,wie schon seit Jahren bei meinen Früheren Fahrzeugen die Winterräder umbauen wollen.Als ich meinen alten Wagenheber ansetzen wollte,stellte ich fest,dass eine "besondere "Aufnahme für selbigen bei meinem neuen Meggi ist.So neu,so gut, ich krame den originalen Wagenheber aus dem Kofferraum ,1. Rad alles läuft..bischen umständlich das Gekurbele,aber es funzt .Also 2. Rad hochgeleiert,Rad ab ,drehe mich um und schon rums...BRICHT der WAGENHEBER zusammen.Zum Glück ist díe Bremsscheibe nicht aufgeknallt ,aber eine Delle hat der Schweller abbekommen.Der Wagenheber ist Schrott.(ist nun verbogenes Trompetenblech)
Ich kann wohl damit leben,(weil die Delle nicht arg groß ist )aber mich würde trotzdem mal interessieren,

-Wer kommt für den Schaden auf?
Bleibe ich,trotz Originalwagenheber und wohl nicht falscher Handhabung auf den Kosten sitzen?

Vielleicht hat ja jemand Erfahrung.

Ciao Bolzer

PS:Beim freundlichen werde ich natürlich demnächst vorstellig.
 
A

Anonymous

Guest
Bin zwar kein Rechtsexperte! Aber für mich ist das ein klarer Garantiefall. Zudem ist das noch höchst gefährlich. Hätte jemand unterm Auto gelegen.....lieber nicht vorstellen was passieren kann.... (Ja ich weiß man soll das Auto noch zusätzlich absichern aber ich hab das bei meinem alten Auto nicht immer gemacht.)
 
7965836

7965836

Megane-Kenner
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also ich würde mal pauschal sagen......

wenn Produktfehler am Wagenheber => Renault trägt die Kosten

Problem: Wagenheber muss auch fehlerhaft sein....sind offensichtliche Mängel ersichtlich (gewinde kaput/etc) ? Schließlich hast du den Wagenheber bedient und musst dich den Vermutungen des "unsachgemäßen Gebrauchs" des Wagenhebers stellen (immerhin darf man die ja nicht "überdrehen" steht oft als Warnhinweis drauf/ Ebene Aufstelfläche wird vorausgesetzt...etc etc......).... Was ich damit sagen will, wenn nicht offensichtlich eine Materialschwäche des Wagenhebers vorhanden war, würde ich behaupten, dass du es vergessen kannst.....

Kannst ja mal bei AH anfragen, den Schaden entweder als Kostenvoranschlag oder Fotos festmachen und Renault in Rechnung stellen, sich dabei auf ordnungsgemässen Gebrauch berufen.....mehr als nein werde die auch nicht sagen...
Da ja dein Schaden offensichtlich nicht groß genug ist (zum Glück) muss du selbst überlegen, ob du damit zum Anwalt rennst...
 
A

Anonymous

Guest
Also ich vermute(!), dass sie dir entweder eine unsachgemäße Handhabung des Wagenhebers oder eine nicht korrekte Feststellung des Autos vorwerfen werden. Wenn du dass schon so oft gemacht hast, dann brauch ich dir ja nichts erzählen vonwegen Handbremse anziehen und nur auf ebener Fläche verwenden.

Gerade wenn es beim Schaden teurer wird... Warum bist denn nicht in ne kleine Werkstatt mit Hebebühne & Drehmomentknarre gefahren? Für die paar Euro sparst dafür 'ne Stunde Zeit ein und eine richtige Bühne ist allemal schonender zur Karosserie!
 
Oppic

Oppic

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Tippe auch drauf, dass sich das Autohaus/Renault rausreden werden.

Ich unterstell dir einfach mal, dass du alles korrekt gemacht hast in Sachen Bedienung :-)
 
Matze

Matze

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Das ist natürlich ärgerlich, aber denke, dass du auf den Kosten selbst sitzen bleiben wirst...es sei denn du kennst das AH seeeeehr seeehr gut! :grin: Hast du dein abgeschraubtes Rad nicht zur Sicherheit unters Auto gelegt? Sollte man immer machen!
 
A

Anonymous

Guest
Matze schrieb:
Hast du dein abgeschraubtes Rad nicht zur Sicherheit unters Auto gelegt? Sollte man immer machen!
Wenn ich Räder wechsel leg ich nie ein Rad drunter, denn das geht ja alles ratzfazt und passiert ist mirauch noch nichts. Aber wenn ich mich unters Auto lege, dann sichere ich ab.

Zum Thema, ich denke auch, das du leider auf dem Schaden sitzten bleibst.
 
meggigt

meggigt

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Bolzer schrieb:
... und schon rums...BRICHT der WAGENHEBER zusammen.

wie ist er denn zusammengebrochen? Teile gebrochen oder zusammengeklappt, wie wenn du ihn zusammendrehst und über das gewinde gerutscht oder wie muss man sich "BRICHT der WAGENHEBER zusammen" genau vorstellen.

DANKE!

Gruß,
Sven
 
B

Bolzer

Türaufmacher
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@ meggigt
Der Wagenheber hat doch so kleine Zahnräder (umgebürteltes Blech)die ineinander greifen sollten,welche sich beim nächeren Betrachten verbogen haben .Der Wagenheber ist nicht gebrochen sondern die "Zahnmechanik"ist wegegschert,zerschoben oder verbogen.Mir fällt der richtige Begriff nicht ein.Die "Führungsnase" zeigt nicht mehr senkrecht nach oben,sondern ist zur Seite weggeklappt.

Ist bischen schwierig zu erklären ,aber ich hoffe Du konntest Dir ein Bild machen

Ciao Bolzer
 
M

Maik

Megane-Fahrer
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vernüftige Hubwagenheber kosten nen 20.- auf dem Baumarkt.
Wenn man selber immer wechselt, sollte man soetwas haben, genauso wie einen Drehmomentenschlüssel.

Fahr zu Renault zeig den das Teil und frage was jetzt ist.
Fragen die Dich erwarten werden.
Frage1: hast Du den Wagenheber auch an die dazu vorhanden Ausbuchtung benutzt?
Frage2: Warum haben Sie den benutzt hatten Sie einen Platten....
Frage3: Warum sind sie nicht zum wechseln zu uns gekommen.

Zumindestens solltest Du nen neuen Wagenhebr bekommen.
Natürlich nur wenn Du Frage 1 mit Ja beantworten kannst.
 
7965836

7965836

Megane-Kenner
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also mir schweben 2 Ansprüche vor

1)Du gegen AH aus Gewährleistung

2) Du gegen Renault aus Prdukthaftungsgesetz


zu 2) Lohnt sich nicht, da du die Beweislast für den Fehler am Wagenheber trägst...Da dieser hier nicht sofort ersichtlich ist, bräuchte man ein Gutachten....Außerdem biste bei Sachschäden mit bis zu 500,- euro selbst beteiligt.....

zu1) so gesehen, müsste das AH dir beweisen (zumindest in den ersten 6 Mon nach Übergabe), dass der Fehler am Wagenheber von Anfang an (Übergabe des Autos) nicht bestand und letztlich die Delle (Mangelfolgeschaden) und die Unbrauchbarkeit des Wagenhebers (Mangelschaden) auf deine unsachgemäßen Gebrauch zurück zu führen sei....Du bist aber natürlich nicht blöd und wirst darauf beharren (notfalls mit Zeugen, die du natürlich dabei hattest, oder einer Versicherung des Eides statt) dass der Gebrauch wie gewöhnlich, zum wiederholten Male und mit Beachtung aller Sicherheitsvorkehrungen und der Gebrauchsanweisung erfolgte.....

Das ist aber ja nur die theoretische Seite....in der Praxis willste ja was vom AH, also musste es auch ernst meinen (notfallst ja klagen) sonst bewegen die sich kein Stück, wenn die es nicht wollten........
und letzlich hängt es immernoch davon ab, wie du rüberkommst....Du könntest also ein Pokerface aufsetzen und mit zuversichtlicher Miene auflaufen, von wegen "ich habe den Wagenheber richtig gebraucht, mit zeugen, und auch bereits mit meinem Anwalt Rücksprache gehalten, die Rechtslage ist vorliegend recht eindeutig, ich schlage Ihnen folgendes vor, bevor wir uns gegenseitig so viele Umstände machen".....tja, einen neuen wagenheber könnte man ja schon rausrücken....

soll natürlich keine Rechtsberatung sein :fies:
 
Thema: Wagenheber+Delle im Schweller

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