
Fritte
Türaufmacher
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Weiß jemand, ob man die Batterie zum Laden abklemmen soll/muß?
Im HB 5.24 steht der nette Satz: "Bei manchen Batterien sind besondere Anweisungen im Zusammenhang mit dem ladevorgang zu beachten: informieren Sie sich bei Ihrer Vertragswerkstatt".
Was heißt hier "manche Batterien"? Unter HB 4.11 steht "spezifische Batterie", deren Ausbau komplex ist und nur durch die AH vorgenommen werden soll. Sollte es nicht reichen, ein microprozessor-gesteuertes Ladegerät im eingebauten Zustand dranzuhängen, das Spannungsspitzen verhindert?
Im HB 5.25 wird die Pannenhilfe beschrieben. Da macht es anscheinend nichts aus, wenn mittels Startkabel von einer x-beliebigen Fremdbatterie Strom gezogen wird.
Kann mir jemand weiterhelfen, bevor ich den AH fragen muß?
Fritte
Im HB 5.24 steht der nette Satz: "Bei manchen Batterien sind besondere Anweisungen im Zusammenhang mit dem ladevorgang zu beachten: informieren Sie sich bei Ihrer Vertragswerkstatt".
Was heißt hier "manche Batterien"? Unter HB 4.11 steht "spezifische Batterie", deren Ausbau komplex ist und nur durch die AH vorgenommen werden soll. Sollte es nicht reichen, ein microprozessor-gesteuertes Ladegerät im eingebauten Zustand dranzuhängen, das Spannungsspitzen verhindert?
Im HB 5.25 wird die Pannenhilfe beschrieben. Da macht es anscheinend nichts aus, wenn mittels Startkabel von einer x-beliebigen Fremdbatterie Strom gezogen wird.
Kann mir jemand weiterhelfen, bevor ich den AH fragen muß?
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