Jo, schließe mich meinen Vorrednern an und liste es hier mal auf :
Im Besten Fall ABE , siehe ori. Renault Tieferlegung OHNE weitere Änderungen , das heißt NULL Abnahme,nur Mitführen.
Dann der Fall Felgen mit ABE, bspw. meine 7,5x16 Ronal mit SERIENreifen (205er) wenn bereits eingetragene , originale Reifen verwendet werden , dito, NULL Abnahme, aber Achtung, nicht jede Felge hat eine ABE vom Hersteller .
ABER NICHT tiefer mit ABE und Felgen mit ABE ZUSAMMEN , dann einfache Abnahme bei GTÜ, TÜV, Dekra . In diesem Fall bekommt man die Bestätigung der techn. Änderung dann mit dem Zusatz " Bei Gelegenheit..."
Reifengrößen-Eintrag/Änderung ist immer mit Abnahme verbunden , dann auch hier " Bei Gelegenheit " .
Natürlich so was immer mitführen !
Nochmals Achtung wegen 2x ABE (Felgen, Tiefer), siehe oben, da hebelt die Eine die Andere aus und ab zum Tüv !!
In jedem Fall immer zwischen Gutachten und ABE unterscheiden und den "Beipackzettel" zu den Felgen,Federn, etc.. GENAU (möglichst vor dem Kauf ) durchlesen . (Bspw. gibt es meine Felgengröße von anderen Herstellern auch, aber ohne ABE )
Alle Mann kapiert ?
Heiko
PS: Mein Tip: Gerade eine Tieferlegung NIE in die Papiere schreiben lassen, dann müssen die Fahrzeugpapiere bei Rückrüstung/Verkauf mit ori. Federn korrigiert werden , natürlich bei vorheriger Abnahme und den damit verbunden Kosten ....
Rüstet man zurück dann kann man die ehemalige Abnahme einfach aufs Klo legen und gut .