1.Der Anwalt wurde erst eingeschaltet,als sich das AH nach der ersten Nachbesserung quer stellte u. meinte,
"(die Mängel auf Motorhaube u. Dach, könnten bei auslieferung nicht vorhanden gewesen sein)".
2.Auf meine Frage hin,"was ich jetzt machen soll,u.das ich das so nicht akzeptieren werde,"war die Antwort
des Verkäufers;"müssen sie Anwalt oder Renault D kontaktieren."
Nun da ich mich von denen mit meinem Problem allein gelassen gefühlt habe,u.auch noch der spruch Anwalt oder.......kam,
habe mich für Anwalt entschieden denn Freunde sind die mit Dir nur solange wie bei denen die Kasse klingelt.
So hatte ich jedenfalls das Gefühl.
Der werdegang ist jetzt,ich muß denen 2mal die möglichkeit geben zum Nachbessern,habe Termin am 24.06.09 mit AH
was mit dem Dach passiert,muß abwarten was Anwalt dazu sagt.